September

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2012-2014 ab

25.09.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2012-2014), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Änderungen in der Veräußerungsmethode
Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

(mit Folgeänderung an IFRS 1)

Verwaltungsverträge
Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben)

Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf zusammengefasste Zwischenberichte
Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Abzinsungssatz: Regionalmarktfrage
Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden)

IAS 34 Zwischenberichterstattung Angabe von Informationen 'an anderer Stelle im Zwischenbericht'
Klarstellung der Bedeutung von 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist (für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Änderungen näher erläutert werden.

Protokoll von der letzten Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

25.09.2014

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat am Freitag, den 19. September 2014 das letzte Mal in Brüssel getagt.

Besprochen wurden IASB-Entwicklungen bei den wichtigsten Projekten und eine mögliche Übernahme von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente für die Anwendung in Europa. Außerdem sprach man über die Fortschritte bei der EFRAG-Reform, die finanzielle Situation von EFRAG und das geplante Schreiben an die IFRS-Stiftung in Bezug auf die "Qualitätskontrolle" der IFRS. Ferner gab es Berichte zu jüngsten in Entwicklung von Beoabachtern der EU-Kommission und von ESMA und von verschiedenen EFRAG-Gremien. Anschließend löste sich der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 auf und gab seine Aufgaben an die Generalversammlung zurück.

Sie können sich das englischsprachige Protokoll direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten

24.09.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem japanischen Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ), der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem italienischen Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) Stellung zu deren gemeinsamen Diskussionspapier 'Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben' Stellung genommen.

Das Diskussionspapier wurde im Juli 2014 herausgegeben und soll zur globalen Diskussion um die Frage beitragen, wie Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert werden sollen und welche Angaben zu leisten sind.

Während wir die konzeptionellen Vorteile des gegenwärtigen Modells der Nichtabschreibung gepaart mit einer umfassenden jährlichen Werthaltigkeitsprüfung anerkennen, bedeutet dessen Anwendung für die Ersteller von Abschlüssen bedeutende Kosten. Insbesondere sehen wir, dass ein bedeutender Anteil der Ressourcen, die für die Erstellung und Prüfung eines Abschlusses notwendig sind, in vielen Unternehmen auf die jährliche Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt. Ebenso sind wir uns auch der Bedenken hinsichtlich der Kosten für die Identifizierung und Bewertung von separaten immateriellen Vermögenswerten bewusst. Wir sind nicht überzeugt, dass diese hohen Kosten durch die sich daraus ergebenden Informationen gerechtfertigt werden, die Abschlussnutzern zur Verfügung gestellt werden.

Wir ermutigen den IASB, seine Erörterungen zu diesen Bereichen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen wieder aufzunehmen (und dabei globale Konvergenz im Auge zu behalten) und den Wert der Informationen zu überdenken, der sich aus einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung von nicht abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer ergibt.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen.

Finalisierte Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen

23.09.2014

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat die endgültige Fassung seiner 'Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis: Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen' herausgegeben. Der Leitfaden bietet Empfehlungen zur Verwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen im Rahmen einer hochwertigen Finanzberichterstattung durch Unternehmen.

Im Leitfaden war im Februar 2014 als Entwurf veröffentlicht worden. Er baut auf den qualitativen Merkmalen entscheidungsnützlicher Finanzinformationen auf und empfiehlt, dass ergänzende Finanzkennzahlen relevant, vollständig, neutral, transparent, verständlich und überprüfbar, vergleichbar und aktuell sein sollten. Im Leitfaden sind auch Empfehlungen zur Darstellung alternativer Finanzkennzahlen enthalten:

  • Die Definition und der Zweck jeder Kennzahl sollte erklärt werden.
  • Änderungen in der Zusammensetzung einer ergänzenden Finanzkennzahl sind nebst den Gründen für die Änderungen zu erläutern.
  • Eine quantitative Überleitung auf auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Kennzahlen, die direkt vergleichbar sind, ist zur Verfügung zu stellen.
  • Begleitende kontextualisierende Angaben sollten geleistet werden.
  • Ergänzende Finanzkennzahlen sollten die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Informationen ergänzen und nicht in den Schatten stellen.

Darüber hinaus wird im Leitfaden empfohlen, dass Unternehmen erwägen sollten, freiwillig Güteaussagen zu den angegebenen ergänzenden Kennzahlen einzuholen, wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Die Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen wird derzeit weit diskutiert und ist der Gegenstand verschiedener Initiativen: Im Februar 2014 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation zu Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen angestoßen, Anfang dieses Monats hat die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) eine vorgeschlagene Verlautbarung zu alternativen Finanzkennzahlen herausgegeben.

Weitere Informationen in englischer Sprache zu den finalisierten Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis: Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen finden Sie auf der Internetseite des IFAC:

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

22.09.2014

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom März 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 2, IAS 16, IAS 21, IAS 39 und IFRS 12.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

StandardThemaDeloitte-Position
IAS 16 Sachanlagen und IAS 2 Vorräte Kernvorräte Stellungnahme von Deloitte
IAS 16 Sachanlagen Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage Stellungnahme von Deloitte
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Beschränkungen bei Fremdwährungstausch im Zusammenhang mit Hochinflation Stellungnahme von Deloitte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Bilanzierung durch den Halter, wenn Eigenkapitaltitel getauscht werden Stellungnahme von Deloitte
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Angabe zusammengefasster Finanzinformationen über wesentliche Joint Ventures und assoziierte Unternehmen Stellungnahme von Deloitte

 All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf fruchttragende Pflanzen

22.09.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen an IAS 16 und IAS 41 in Bezug auf fruchttragende Pflanzen ausgesprochen.

EFRAG unterstützt die Änderungen, mit denen fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht werden, sodass sie analog zu Sachanlagen bilanziert werden können. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

In diesem Zusammenhang hat EFRAG auch den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

19.09.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den zweiten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2014 herausgegeben. Sie beziehen sich auf eine frühere formale Korrektur, diverse Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2014, das "Rote Buch" Ausgabe 2014 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2013.

Die Rücknahme einer früheren formalen Korrektur betrifft die folgende Verlautbarung:

  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2014), das Grüne Buch (2013) und das Blaue Buch (2014) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IFRS 4 Versicherungsverträge
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IAS 27 Separate Abschlüsse
  • IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
  • IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
  • IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
  • IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2013

19.09.2014

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Sie können auch nach einzeln nach Themen auf die Inhalte des Rundschreibens zugreifen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der Six Exchange Regulation):

IFRS "Grünes Buch" 2014 erschienen

18.09.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS 2014' erschienen ist. Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, enthält den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen), die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2014 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2013 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch kann für £94 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Akademiker/Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Mitschnitte der jüngsten Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

18.09.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. September 2014 in Berlin getagt; von der Sitzung wurde jetzt ein Mitschnitt zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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