September

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

02.09.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass sich der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) für eine Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und 2011-2013 für die Anwendung in der Europäischen Union ausgesprochen hat.

Die jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und 2011-2013 wurden im Dezember 2013 herausgegeben und treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Nach Einschätzung von EFRAG ist derzeit davon auszugehen, dass die Änderungen im vierten Quartal 2014 für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 2. September 2014 hier herunterladen.

EFRAG-Aufsichtsrat tagt am 19. September

02.09.2014

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 19. September 2014 das letzte Mal in Brüssel tagen.

Ab 9:00 Uhr steht die Sitzung Beobachtern offen. Besprochen werden die Fortschritte bei der EFRAG-Reform, die finanzielle Situation von EFRAG und das geplante Schreiben an die IFRS-Stiftung in Bezug auf die "Qualitätskontrolle" der IFRS. Außerdem wird es Berichte zu jüngsten in Entwicklung von Beoabachtern der EU-Kommission und von ESMA und von verschiedenen EFRAG-Gremien geben. Schließlich wird sich der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 auflösen und seine Aufgaben an die Generalversammlung zurückgeben. In der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und die vollständige Tagesordnung der Sitzung.

IVSC veröffentlicht Vorschläge zur Bewertung von Derivaten erneut zwecks Stellungnahme

02.09.2014

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen überarbeiteten Entwurf zur Bewertung von Eigenkapitalderivaten veröffentlicht. Die Überarbeitung eines früheren Entwurfs aus dem Jahr 2013 geht auf Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zurück. Es wird jetzt mehr Betonung auf praktische Erwägungen gelegt (einschließlich Erwägungen zu Derivatestrategien), und es gibt zusätzliche vorgeschlagene Leitlinien zur Anwendung von Modellen und Lösungsmethoden.

Die Vorschläge im Entwurf mit dem Titel The Valuation of Equity Derivatives sollen in einem Fachinformationspapier (Technical Information Paper, TIP) münden, das den ersten Teil einer Reihe zur Bewertung von Derivaten in verschiedenen Kategorien von Vermögenswerten bilden würde, die auch ähnliche Leitlinien zu Fremdwährungs-, Fixed Income- und Rohstoffderivaten umfassen soll. TIP unterstützen die Anwendung der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS), die vom IVSC herausgegeben werden, und zielen darauf ab, erfahrene Bewerter bei der Entscheidung zu unterstützen, welches Bewertungsvorgehen in einer bestimmten Situation das beste ist.

In dem Entwurf wird der Markt für Eigenkapitalderivate nebst verschiedenen Eigenkapitalderivatprodukten erörtert, und es werden spezifische Leitlinien zur Bewertung von Termingeschäften, Swaps und Optionen zur Verfügung gestellt. Die Bewertung von Optionen werden in drei weit verbreiteten Kategorien von Bewertungsmodellen erörtert: Black-Scholes-Modell und seine Abwandlungen (unter der Annahme, dass Eigenkapitalpreise einer geometrischen brownschen Bewegung folgen), Modelle mit alternativer Diffusion (bei denen Volatilität anders als nach Black-Scholes behandelt wird, um die Marktvolatilität besser abzubilden) und Modelle mit sprunghafter Diffusion (sodass Sprungprozesse bei der Entwicklung der Eigenkapitalpreise abgebildet werden können). Im Entwurf sind auch gesonderte Abschnitte zu Bewertungssensibilitäten, Modelllösungen, Modellkalibrierung und Eingabenauswahl, Umsetzungserwägungen und Optionsbewertungsmodellen und anwendbaren Produkten enthalten.

Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom Juli 2013 sind die folgenden:

  • Neue Leitlinien zu Derivatestrategien, also zum Zusammenwirken von Derivaten und anderen Vermögenswerten zur Erreichung eines bestimmten Anlageziels, wurden aufgenommen. Beispiele solcher Strategien wären Butterfly, Collar, Covered Call, Protective Put sowie Straddle und Strangle. Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass der Wert einer Strategie der Summe ihrer Bestandteile entspricht.
  • Es wurden Formeln, die im ursprünglichen Entwurf enthalten waren, zugunsten von Beschreibungen von Konzepten gestrichen. Dies geht auf Bedenken hinsichtlich der praktischen Anwendbarkeit der Formeln zurück. Es war angemerkt worden, dass sich bestimmte bilanzielle Beziehungen nicht durch exakte mathematische Formeln ausdrücken lassen. Außerdem sollen TIP Praxisleitfäden sein und keine akademischen Ausbildungsmetarialien.
  • Es wurden neue Leitlinien dazu aufgenommen, welche Derivatbewertungsmodelle auf verschiedenen Arten von Produkten angewendet werden können und welche Modellauflösungsmethoden allgemein angewendet werden. Obwohl analytische Lösungen vorgezogen werden, können diese nur auf eine bestimmte Bandbreite von Produkten angewendet werden. Deshalb werden andere Methoden wie Monte-Carlo, Bäume und Finite-Differenzen-Methoden erläutert.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. November 2014 erbeten. Er ist Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IVSC zugänglich.

Malaysische Unternehmen in der Landwirtschaft und im Immobiliensektor müssen ab 2017 die IFRS anwenden

01.09.2014

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass sogenannte 'Übergangsunternehmen' im Immobiliensektor, in der Landwirtschaft und in zugehörigen Branchen ab dem 1. Januar 2017 nun ebenfalls die Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS), die vollständig im Einklang mit den IFRS stehen und Unternehmen ermöglichen, die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben in Anspruch zu nehmen, anwenden müssen. Der verpflichtende Zeitpunkt des Übergangs steht im Einklang mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des jetzt als MFRS herausgegebenen IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und 'Landwirtschaft: Fruchtragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)'.

In Malaysia haben die Mehrheit der malaysischen Unternehmen (mit Ausnahme der nicht börsennotierten Unternehmen) die MFRS seit dem 1. Januar 2012 anzuwenden. Ausgenommen waren allerdings 'Übergangsunternehmen', die in den Anwendungsbereich von MFRS 141 Landwirtschaft (äquivalent zu IAS 41 Landwirtschaft) und IC Interpretation 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien (äquivalent zu IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien) fallen, sowie deren Mutterunternehmen, bedeutende Anteilseigner und Wagniskapitalgeber, weil man den Abschluss der IASB-Projekte zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen abwarten wollte. Aus diesem Grund war der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens wiederholt aufgeschoben worden, zuletzt auf den 1. Januar 2015.

Der IASB schloss die Projekte mit der Veröffentlichung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden am 28. Mai 2014 und den Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft und IAS 16 Sachanlagen am 30. Juni 2014 ab. Daraufhin erklärte der MASB, er werde bis Ende August den verpflichtenden Zeitpunkt des Übergangs auf MFRS durch Übergangsunternehmen festlegen. 

Nach entsprechenden Erwägungen hat der MASB sich jetzt entschlossen, den 1. Januar 2017 als verpflichtenden Übergangszeitpunkt festzulegen, was dem verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von MFRS 15 bzw. IFRS 15 entspricht. Der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen in Bezug auf fruchttragende Pflanzen ist zwar der 1. Januar 2016, aber der MASB hat entschieden, den landwirtschaftlichen Unternehmen die gleiche Vorbereitungszeit zu gewähren wie den Unternehmen im Immobiliensektor. Des Weiteren heißt es in der Presseerklärung des MASB:

Der Board ist nach Rücksprache mit den Anwendern zu der Schlussfolgerung gelangt, dass es pragmatisch sei, einen einzigen Zeitpunkt, also den 1. Januar 2017, als den verpflichtenden Zeitpunkt auf die MFRS für beide Branchen vorzuschreiben. Dadurch soll vermieden werden, dass Adressaten durch Abschlüsse verwirrt werden, die von Übergangsunternehmen nach unterschiedlichen Rahmenkonzepten für 2016 erstellt werden; insbesondere bei solchen Unternehmen, die sowohl im Immobiliensektor als auch in der Landwirtschaft tätig sind. Ein einziger Zeitpunkt würde auch die mögliche Komplexität bei der Erstellung von Konzernabschlüssen durch Übergangsunternehmen mindern, die in beiden Branchen tätig sind.

Der 1. Januar 2017 stellt den verpflichtenden Zeitpunkt des Übergangs für Übergangsunternehmen dar; eine freiwillige frühere Anwendung der MFRS ist zugelassen.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des MASB zur Verfügung:

Europäisches Diskussionspapier zu separaten Abschlüssen

01.09.2014

Im Rahmen der proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standarsetzer von Spanien (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas, ICAC), Italien (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) und den Niederlanden (Raad voor de Jaarverslaggeving, RJ) ein gemeinsames Diskussionspapier mit dem Titel 'Separate Abschlüsse' herausgegeben.

Im Juli 2002 wurde in der Europäischen Union eine IAS-Verordnung verabschiedet, die europäischen Unternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind vorschreibt, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Darüber hinaus wurden den einzelnen Ländern der EU Wahlrechte eingeräumt, nach denen sie beispielsweise auch die Anwendung der IFRS in separaten Abschlüssen gestatten oder vorschrieben können.

Der das Augenmerk bei der Entwicklung der IFRS generell auf der Konzernabschlüssen liegt, bleibt in einigen Fällen unklar, wie bestimmte bilanzielle Sachverhalte im separaten Abschluss zu behandeln sind, und es haben sich eine Reihe von praktischen Bedenken bei der Anwendung der IFRS auf separate Abschlüsse ergeben.

Das heute veröffentlichte Diskussionspapier ist diesen Bedenken gewidmet. Dabei wird berücksichtigt, wie separate Abschlüsse in Europa in die wirtschaftliche Entscheidungsfindung einfließen und welche Finanzberichterstattungsfragen sich bei den IFRS bei der Erstellung dieser Abschlüsse ergeben haben. In dem Papier werden auch mögliche Lösungen zu den identifizierten Problemen aufgezeigt und Vorschläge unterbreitet, wie separate Abschlüsse in Zukunft mit berücksichtigt werden können. Die folgenden Punkte wurden als besonders wichtig identifiziert:

  • Klarstellung der Zielsetzung separater Abschlüsse,
  • Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung von Transaktionskosten und bedingten Gegenleistungen im separaten Abschluss,
  • Anstoß einer umfassenden Debatte zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle, da die Bilanzierungsmethode für solche Transaktionen die Nützlichkeit von separaten Abschlüssen einschränken kann,
  • Erwägung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und gemeinsamer Kontrolle im separaten Abschluss des Erwerbers und
  • Stärkung der Angaben zu Ausschüttungen an Eigenkapitalhalter.

Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten. Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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