2014

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung

27.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier veröffentlicht, das der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte, dient.

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung und unterstützt die Entscheidung des IASB, sich vorerst insbesondere einer generischen Art von Preisregulierung zu widmen, die er als 'definierte Preisregulierung' bezeichnet. Allerdings betont EFRAG, dass das Diskussionspapier und der gewählte Ansatz nur einen Ausgangspunkt für die Diskussionen darstellen kann:

Mit Fortschreiten des Projekts muss der IASB unserer Meinung nach erwägen, unter welchen Umständen das Recht eines Unternehmens, einen vereinbarten Erlösbetrag zu vereinnahmen, und seine Pflichten, bestimmte Aktivitäten durchzuführen, zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten führen, die im Abschluss erfasst werden sollten.

EFRAG ist außerdem der Meinung, dass der IASB eventuell zu erwägen hat, ob der Anwendungsbereich eines möglichen künftigen Standards ausgeweitet werden sollte, indem vorgeschrieben wird, Angaben zu den Auswirkungen von Preisregulierung zu leisten, die über die angesetzten Vermögenswerte und Schulden hinausgehen.

Allgemein unterstützt EFRAG den im Diskussionspapier vorgeschlagenen Ansatz, konkrete IFRS-Rechnungslegungsvorschriften zum Aufschub oder der Beschleunigung einer Kombination von Kosten und Erlösen zu entwickeln. Man betont aber, auch einem alleinigen Aufschub der Kosten offen gegenüberzustehen, wenn künftige Arbeiten des IASB zeigen, dass sich daraus relevante Informationen ergeben können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2012-2014

24.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 25. September 2014 veröffentlichten Änderungen an vier Standards, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2012-2014 ergeben haben.

Die Änderungen betreffen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 24. November 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

DRSC-Stellungnahme zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

24.10.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der IAS-Verordnung genommen.

Die EU-Kommission hatte im August 2014 interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, bei der es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging.

Das DRSC weist darauf hin, dass Deutschland bereits zwischen 1998 und 2004 befreiende Konzernabschlüsse nach IAS (oder US-GAAP) zugelassen hat. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der IAS-Verordnung hätten nahezu alle DAX-Unternehmen diese Befreiung, keine HGB-Konzernabschlüsse mehr zu erstellen, genutzt. Die Argumente dafür – einheitliche Finanzberichterstattung in multinationalen Konzernen, Zugang zu internationalen Kapitalmärkten – gälten heute noch mehr, da IFRS nunmehr in über 100 Ländern angewendet würden. Das DRSC warnt:

Wenn auch die Prozesse der Entwicklung und Übernahme der IFRS in Europa verbessert werden können, darf der Bedarf nach globalen Regeln der Finanzberichterstattung nicht kompromittiert werden.

Sie können sich den ausgefüllten englischsprachigen Fragebogen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

24.10.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. und 4. November 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 32. Sitzung wird der Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Bericht von Veranstaltung zu Macro Hedging unter Mitwirkung von EFRAG und IASB

23.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben einen Bericht von ihrer gemeinsamen Veranstaltung am 7. Juli herausgegeben, bei der Macro Hedge Accounting und die Frage erörtert wurde, inwieweit dadurch dynamisches Risikomanagement abgebildet werden kann.

Die Veranstaltung umfasste folgende Punkte:

  • Vorträge von Erstellern, die der gegenwärtigen Praxis im Banken- und Versicherungssektor gewidmet waren, und Beiträge von Analysten, zur Frage, wie diezur Verfügung gestellten Informationen verstanden und genutzt werden;
  • Erläuterungen der vorläufigen Positionen von IASB und EFRAG durch das IASB-Mitglied Martin Edelmann und die EFRAG-Vorsitzende Françoise Flores; and
  • eine Frage-und-Antwort-Runde, bei der die Teilnehmer auch ihre eigenen Sichtweisen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier und der vorläufigen Haltung von EFRAG kund tun konnten.

Sie können sich den vollständigen Bericht (15 Seiten) in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen an IAS 27

23.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 12. August 2014 veröffentlichten Änderungen an IAS 27 'Equity-Methode im separaten Abschluss'.

Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 21. November 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

Tagesordnung für die Novembersitzung 2014 des Globalen Forums der Ersteller

23.10.2014

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden sich mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am Donnerstag, den 6. November 2014 in London treffen. Die Tagesordnung wurde mittlerweile veröffentlicht. Auf ihr finden sich ein Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten bei IASB und IFRS Interpretations Committee und der Erörterung von Forschungsaktivitäten, Emissionshandelsprogrammen, der Bilanzierung nach der Equity-Methode und der Angabeninitiative.

Nachfolgend geben wir die vollständige Tagesordnung für die Sitzung wieder:

Donnerstag, 6. November 2014 (10:00-17:00 Uhr)

  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IASB - einschließlich des aktuellen Stands der Arbeit der Beratungsgruppe auf IFRS 15 und des Projekts zu Leasingverhältnissen
  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des Interpretations Committee und geneuere Erörterung der folgenden Projekte
    • Währungsumrechnung bei Erlösen für Waren/Dienstleistungen, die über einen Zeitraum hinweg geliefert/erbracht werden
    • Währungsumrechnungsbeschränkungen in Ländern mit ausgeprägter Hochinflation
    • Überprüfung nach der Umsetzung - IFRS 3  Unternehmenszusammenschlüsse
  • Forschungsaktivitäten - weitere Planung
  • Emissionshandelprogramme - zu lösende wesentliche Probleme
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode - praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung
  • Angabeninitiative
    • aktuelle Entwicklungen
    • Prinzip des inneren Zusammenhangs
    • Angaben von Zahlungsstrominformationen

Die Tagungsunterlagen für die Sitzung können unmittelbar von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Tagesordnung für die zweite Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 15

20.10.2014

Für die anstehende zweite Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung, die am 31. Oktober 2014 über eine Liveschaltung in den Räumen des IASB in London und des FASB in Norwalk stattfindet, wurde eine Tagesordnung bekanntgegeben mit den zu erörternden Themen bekanntgegeben.

Die Beratungsgruppe wurde im Juni 2014 gegründet um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Sie ist dafür verantwortlich, etwaige Probleme zusammenzutragen, zu analysieren und mögliche Lösungen zu erörtern, um dem IASB und dem FASB dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, ergriffen werden sollten.

Auf der Tagesordnung für die zweite Sitzung der Gruppe finden sich die folgenden Themen:

Freitag, 31. Oktober 2014
(11:00h-18:00h Londoner Zeit, 7:00h-14:00h amerikanischer Ostküstenzeit)

  • Einführende Anmerkungen
  • Kundenoptionen auf zusätzliche Güter und Dienstleistungen und nicht rückerstattbare im Voraus zu zahlende Gebühren
  • Darstellung eines Vertrags als Vermögenswerte und Schulden
  • Bestimmung des Wesens einer Lizenz auf geistiges Eigentum
  • 'Eigenständig' innerhalb eines Vertrags
  • Durchsetzbarkeit von Verträgen und Beendigungsklauseln

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Verschiedene Handbücher von IFAC-Organen verfügbar

20.10.2014

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Verfügbarkeit der Ausgaben 2014 der Handbücher des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), des International Accounting Education Standards Board (IAESB), des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) bekanntgegeben.

Im einzelnen sind dies die folgenden englischsprachigen Titel:

  • 2014 Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements
  • 2014 Handbook of International Education Pronouncements
  • 2014 Handbook of the Code of Ethics for Professional Accountants
  • 2014 Handbook of International Public Sector Accounting Pronouncements

Die Handbücher können kostenfrei von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden. Verküpfungen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC.

Aktualisierte IFRS-Checklisten für 2014

20.10.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2014 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

In der IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2014 werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften zusammengefasst, wie sie in den IFRS, die zum 30. April 2014 in Kraft waren, genannt werden. IFRS im Kontext dieser Checkliste umfassen alle Standards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) und dessen Vorgängerorganisation International Accounting Standards Committee (IASC) sowie Interpretationen, die vom IFRS Interpretations Committee und dessen Vorgängerorganisation Standing Interpretations Committee (SIC) herausgegeben wurden. Die Checkliste kann als Leitfaden zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften dieser IFRS verwendet werden. Sie ersetzt aber nicht das grundlegende Verständnis dieser Verlautbarungen oder die Einholung von Beratung durch qualifizierten Berater.

Die aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 Zwischenberichterstattung ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 30. April 2014 wider.

Die englischsprachigen Checklisten können Sie sich nachfolgend herunterladen:

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