2014

Paul Pacter: IFRS haben sich zur weltweiten 'de facto Sprache' der Rechnungslegung entwickelt

17.01.2014

Paul Pacter, bis Ende 2012 Mitglied des IASB, äußert sich in seinem Bericht über die globale Verbreitung der IFRS. Grundlage für den Bericht sind Recherchen der IFRS-Stiftung, die seit dem Jahr 2012 Profile von Ländern anlegt, in denen insbesondere festgehalten wird, wie weit fortgeschritten die IFRS-Einführung jeweils ist und welche Abweichungen zu national ggf. noch anzuwendenden Rechnungslegungsnormen bestehen. Auf Grundlage dieser Profile kommt Paul Pacter zu dem Schluss, dass sich die IFRS mittlerweile zur 'de facto Sprache' der finanziellen Berichterstattung entwickelt haben.

Paul Pacter berichtet, dass in 115 der 122 Länder, für die die IFRS-Stiftung bereits ein Profil angelegt hat, öffentliche Erklärungen vorliegen, in denen global einheitliche Rechnungslegungsstandards unterstützt werden, wobei sich viele Länder in dieser Hinsicht für die IFRS ausgesprochen haben. Während an der Börse notierte Unternehmen in 101 der bislang erfassten 122 Länder grundsätzlich zur Anwendung der IFRS verpflichtet sind, besteht diese Verpflichtung bei solchen Unternehmen in den meisten der übrigen 21 Länder zumindest in einem begrenzten Ausmaß. Des Weiteren ist die Anwendung der IFRS für KMU in 57 Ländern verpflichtend oder erlaubt.

Der Bericht von Paul Pacter enthält außerdem Beispiele für Länder, in denen Änderungen an den bestehenden IFRS vorgenommen wurden, wobei die Anzahl dieser Änderungen eher gering ist.

In die Zukunft blickend wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung daran arbeiten, die Anzahl der Länderprofile zu erhöhen und für Anfang 2014 die Veröffentlichung von aktualisierten Rechercheergebnissen angekündigt haben.

Der gesamte Bericht von Paul Pacter Global Accounting Standards - From Vision to Reality kann auf der Internetseite des IASB abgerufen werden. 

IFRS-Stiftung veröffentlicht weitere Lehrmaterialien im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildungsinitiative

17.01.2014

Die IFRS-Stiftung hat den zweiten Teil der umfassenden rahmenkonzeptbasierten Lehrmaterialien zu den IFRS veröffentlicht. Die Materialien stehen kostenfrei zur Verfügung und sollen IFRS-Lehrenden dabei helfen, ihren Studenten ein grundsatzorientiertes Wissen zu vermitteln, das eine sichere und gleichzeitig flexible Anwendung erlaubt.

Die Materialien wurden zur Unterstützung von IFRS-Lehrenden entwickelt, wobei ein Schwerpunkt darauf liegt, den prinzipienorientierten Ansatz der IFRS zu vermitteln. Den Lernenden soll schrittweise die Fähigkeit vermittelt werden, die notwendigen Schätzungen und Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der IFRS (und der IFRS für KMU) vorzunehmen. Die Materialien werden in drei Anforderungsstufen angeboten, um Lernenden in verschiedenen Phasen des Lernprozesses gerecht zu werden (die Lehrmaterialien orientieren sich am angelsächsischen Ausbildungssystem, in dem der Erwerb der Qualifikation als Wirtschaftsprüfer als Studienfach möglich ist): 

  • Stufe 1 — Studenten im ersten Semester
  • Stufe 2 — Studenten, die etwa die Hälfte des Studiums absolviert haben
  • Stufe 3 — Studenten unmittelbar vor der Berufsqualifikation

Die nun veröffentlichten weiteren Lehrmaterialien gliedern sich in vier Teile:

  • Stufe 3 Materialien zur IAS 8 Hierarchie.
  • Multimediale Präsentationen, die die IFRS-Lehrenden u.a. in das Rahmenkonzept basierte Lehren einführen.
  • Aktualisierung der nicht-finanzielle Vermögenswerte betreffenden Materialien (Stufen 1-3).

Die Lehrmaterialien stehen außer in Englisch auch in verschiedenen anderen Sprachen zur Verfügung, u.a. in Französisch, Spanisch und Chinesisch, bislang allerdings nicht in Deutsch.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zu Versicherungsverträgen liegen vor

16.01.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben in den Monaten Juli bis Oktober 2013 einen Feldversuch durchgeführt, um zu evaluieren, welche Auswirkungen die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' auf europäische IFRS-Anwender haben würden. Der Ergebnisbericht zu diesem Feldversuch liegt jetzt vor.

Der IASB hatte den überarbeiteten Entwurf ED/2013/7 zu Versicherungsverträgen am 20. Juni 2013 veröffentlicht. EFRAG und vier nationale Standardsetzer haben daraufhin unter Einbeziehung von IASB-Mitarbeitern einen Fragebogen zwecks Durchführung eines Feldversuchs entwickelt. Der Fragebogen richtete sich an Versicherer (Leben und Nichtleben), Rückversicherer, Bankenversicherer sowie an weitere, von den Regelungsbereichen betroffene Unternehmen. Er bezog sich auf die praktische Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen und diente insbesondere der Analyse, ob aufgrund dieser Regelungen praktische Anwendungsschwierigkeiten zu erwarten sind und ob gegebenenfalls auf andere Kritikpunkte hinzuweisen ist. Die Form einer Befragung mit Hilfe eines Fragebogens wurde gewählt, um Tatsachen und objektive Daten zu eruieren und nicht Sichtweisen und Meinungen.

EFRAG hat nun die Ergebnisse dieses Feldversuchs veröffentlicht, in denen sich Bedenken der Befragten vor allem in Bezug auf die folgenen Aspekte widerspiegeln:

Anwendung der 'Spiegelbildmethode' auf Verträge, die eine Verknüpfung zu den Renditen zugrundeliegender Posten vorsehen.

Anwendung der Vorschläge zur Erlöserfassung auf Lebensversicherungsverträge.

Verpflichtender Ausweis von Zinsänderungseffekten im sonstigen Gesamtergebnis.

Die entsprechende Presseerklärung sowie der Ergebnisbericht (beide in englischer Sprache) sind auf der Internetseite von EFRAG erhältlich.

IASB schlägt weitere Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2013 vor

15.01.2014

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer zweiten Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung. Durch diese Ergänzung werden zwischenzeitliche Entwicklungen in der Standardsetzung berücksichtigt.

Diese zwischenzeitlich veröffentliche zweite Ergänzung ist Teil der Vorbereitung der beschleunigten Herausgabe der IFRS-Taxonomie 2014. Der Entwurf einer ersten Ergänzung war im September 2013 veröffentlicht worden. Die endgültige Version der IFRS Taxonomie 2014 wird voraussichtlich Anfang März 2014 verabschiedet.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel IFRS Taxonomy 2013 Interim Release Package 2 kann bis zum 14. Februar 2014 Stellung genommen werden.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Drei Neuberufungen in den IFRS-Beirat

15.01.2014

Die Treuhänder der IFRS Stiftung haben die Ernennung von drei neuen Mitgliedern des IFRS-Beirats bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder des IFRS-Beirats sind:

 

  • Olav Jones — Insurance Europe
  • Anne Simpson — Council of Institutional Investors
  • Surya Subramanian — Emirates NBD

Dies ist die zweite Runde von Ernennungen für das Jahr 2014 (zur ersten Runde, in der 14 Ernennungen erfolgten, siehe hier), so dass nun noch zwei weitere Stellen zu besetzen sind.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung.

Wir unterstützen die Überarbeitung des Rahmenkonzepts durch den IASB

15.01.2014

Wir haben unsere Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung' veröffentlicht. Wir stimmen zwar mit vielen der im Diskussionspapier enthaltenen vorläufigen Sichtweisen überein, vermissen aber bei einigen Aspekten eine ausreichende Würdigung. Dies betrifft insbesondere Konzepte zur Abgrenzung von Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten, zur Kapitalerhaltung und zur Berichtseinheit. Wir empfehlen dem IASB, in diesen Bereichen zusätzliche Untersuchungen unter Einbeziehung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) durchzuführen.

Wir haben zu allen Bereichen des Diskussionspapiers Stellung genommen und heben u.a. die folgenden Aspekte hervor:

 

Das Rahmenkonzept sollte als lebendes Dokument aufgefasst und, falls erforderlich, aktualisiert werden, um mit konzeptionellen Weiterentwicklungen Schritt zu halten. Es sollte einen eingerichteten Prozess geben, das Rahmenkonzept regelmäßig zu überprüfen.

Die Identifizierung und Handhabung etwaiger Konflikte zwischen dem überarbeiteten Rahmenkonzept und aktuell geltenden IFRS sollte Bestandteil des Arbeitsprogramms des IASB sein.

Änderungen am Rahmenkonzept sollten erst nach deren vollständiger Untersuchung und Überprüfung vorgenommen werden.

Das Rahmenkonzept sollte ausreichend detailliert formuliert sein, damit die entsprechenden Konzepte wie vorgesehen angewendet werden.

 

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Bilanz für das Jahr 2013

15.01.2014

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

In Bezug auf neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die für am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, bei denen aber eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist, ist für deutsche Unternehmen zu beachten, dass die freiwillige vorzeitige Anwendung das EU-Endorsement der entsprechenden Standards oder Interpretationen voraussetzt. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können Sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2013 hier herunterladen.

 

Hinweis: Gemäß Tz. 30 in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler müssen Unternehmen die möglichen Auswirkungen neuer und geänderter Standards, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, beurteilen und dies entsprechend im Anhang angeben. Der im Newsletter enthaltene Überblick basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2013. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2013, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind gemäß IAS 8 ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen.

 

Japanische Finanzmarktaufsicht schlägt Vereinfachung der Angabevorschriften vor

14.01.2014

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) schlägt der interessierten Öffentlichkeit vor, die Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards zu vereinfachen. Der Vorschlag basiert auf den Empfehlungen des japanischen Rates für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC), der im Juni 2013 einen Bericht ('BAC-Report') herausgegeben hatte, mit dem die zuvor erfolgten Erörterungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan abgeschlossen wurden.

Obwohl der Vorschlag keinen Einfluss auf Angabenpflichten in Konzernabschlüssen hat, die nach den den in Japan designierten IFRS aufgestellt werden, wurden die entsprechenden Maßnahmen in den BAC-Bericht einbezogen. Hintergrund hierfür ist, die Anwendung der IFRS durch japanische Unternehmen durch eine Verringerung des Aufwandes für die gesamte Finanzberichterstattung zu forcieren. Stellungnahmen können noch bis zum 14. Februar 2014 abgegeben werden. Auf dem Vorschlag basierende Änderungen sollen frühestens für separate Abschlüsse anzuwenden sein, die am 31. März oder später enden.

Das Vorgehen der FSA stellt den sichtbaren Fortschritt bei der Umsetzung der drei wesentlichen strategischen Empfehlungen im BAC-Bericht dar.

 

Empfehlungen des BAC-BerichtsStatus
1. Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung Umgesetzt im Oktober 2013.
2. Einführung 'indossierter IFRS' Der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) entwickelt derzeit einen Entwurf, durch den in einem ersten Schritt alle vom IASB bis Ende 2012 verabschiedeten Standards und Interpretationen abgedeckt werden. Der ASBJ plant, diesen ersten Schritt bis Ende 2014 abzuschließen.
3. Vereinfachung der Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards Die Implementierung der am 14. Januar 2014 vorgeschlagenen Änderungen soll bis Ende März 2014 erfolgt sein.

Weitere Informationen finden sich hier:

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

14.01.2014

Der IASB wird vom 21. bis 23. Januar 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB werden die Projekte Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem in zwei Unterrichtseinheiten der Verwendung von Informationen durch Kapitalgeber und der Bilanzierung fruchttragender Pflanzen (Änderung von IAS 41) widmen. Weiterhin diskutiert werden vom IASB die Klassifizierung und Bewertung (Änderung von IFRS 9), Änderungen von IAS 1 sowie Wertminderungen.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept

14.01.2014

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier für ein neues Rahmenkonzept (DP/2013/1 'Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung') genommen.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 18. Juli 2013 ein umfassendes Diskussionspapier mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, zu denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält. So wird u.a. vorgeschlagen, die Elementarbestandteile Vermögen und Schulden neu abzugrenzen, Ausbuchungsregelungen einzuführen, den Sinn und Zweck des sonstigen Gesamtergebnisses zu klären und einen Rahmen für den Ausweis und die Angaben vorzugeben.

Das DRSC begrüßt ausdrücklich die Wiederaufnahme des Projekts durch den IASB und stimmt der Vorgehensweise zu, auf dem bestehenden Rahmenkonzept aufzubauen und Aktualisierungen, Lückenfüllungen und Verbesserungen vorzunehmen anstatt jeden einzelnen Aspekt des Rahmenkonzepts fundamental neu zu überdenken. Da die Verabschiedung eines geänderten Rahmenkonzepts erhebliche Folgewirkungen auf die Rechnungslegung hätte, regt das DRSC an, bereits in dem vom IASB zu erarbeitenden Entwurf Informationen aufzunehmen, wie sich die geänderten Regelungen des Rahmenkonzepts auf verschiedene Standards auswirken könnten. Das DRSC stimmt dem IASB in diesem Zusammenhang allerdings zu, dass sofortige Änderungen diverser Standards im Zuge der Verabschiedung eines neuen Rahmenkonzepts nicht wünschenswert wären.

Das DRSC stimmt vielen im Diskussionspapier geäußerten Vorschlägen weitgehend zu. Kritisch werden vom DRSC hingegen u.a. folgende Inhalte des Diskussionspapiers gesehen:

Aufteilung von Inhalten des Rahmenkonzepts in einen für IFRS-Anwender bestimmten Teil und einen ausschließlich vom IASB bei der Entwicklung neuer Standards zu beachtenden Teil.

Vermengung von definitorischen Ausführungen zu Vermögenswerten und Schulden mit deren Ansatzkriterien.

Fehlende konzeptionelle Auseinandersetzung im Hinblick auf die Bedeutung der diversen im Diskussionspapier aufgezählten Bestandteile des Abschlusses sowie nicht ausreichende Abgrenzungen.

Noch bestehende erhebliche Unschärfen bei der Konkretisierung, wann eine Schuld anzusetzen ist (bspw. im Hinblick auf den Begriff 'Ereignis der Vergangenheit').

Vernachlässigung der mit dem Konzept der Berichtseinheit zusammenhängenden Fragenstellungen.

Bestehende Unklarheit, welche Rolle dem Kriterium der Verlässlichkeit bei der Wahl eines Bewertungsmaßstabs zukommt.

Fehlende Leitlinien zu Zinssätzen im Rahmen von Cashflow basierten Bewertungsmethoden.

Nicht ausreichender Fokus auf Anhang-Fragestellungen mangels eines struktuierten Ansatzes, wann entsprechende Informationen erforderlich sind.

Schließlich sieht das DRSC den vom IASB vorgesehenen Zeitplan, das Projekt bis Ende 2015 abzuschließen, als zu ambitioniert an. Bereits bei der Entwicklung des Diskussionspapiers sei zu erkennen gewesen, dass aus Zeitgründen elementare, weiter in die Tiefe gehende Diskussionen vorzeitig abgebrochen bzw. verschoben wurden. Angesichts der enormen Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung, sei eine übereilte Vorgehensweise nicht angezeigt.

Die Stellungnahme des DRSC gegenüber dem IASB kann auf der Website des DRSC abgerufen werden.

Des Weiteren hat sich das DRSC zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf geäußert. Die gegenüber EFRAG abgegebene Stellungnahme finden Sie hier.

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