2014

IFRS 9 wieder in den EFRAG-Statusbericht aufgenommen

19.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen neuen Statusbericht zum Stand der Übernahme der IFRS in Europa veröffentlicht, der widerspeigelt, dass (i) der IASB gestern endgültige Änderungen als Ergebnis zweier begrenzter Projekte veröffentlicht hat, (ii) EFRAG eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' ausgesprochen hat und (iii) die Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht wieder auf die Agenda der EU genommen wurde.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss

19.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen an IAS 27 ausgesprochen, mit denen die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen.

EFRAG unterstützt die Änderungen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

In diesem Zusammenhang hat EFRAG auch den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt.

Internetpräsentation zur Angabeninitiative des IASB

19.12.2014

Am 29. Januar 2015 bietet der Stab des IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zur Angabeninitiative des IASB und den zugehörigen Projekten an.

Im Rahmen der Angabeninitiative wurden gestern endgültige Änderungen an IAS 1 und vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 veröffentlicht. Darüber hinaus sollen im zweiten Quartal 2015 ein Diskussionspapier im Projekt zu Angabeprinzipien und der Entwurf eines Leitliniendokuments im Projekt zu Wesentlichkeit veröffentlicht werden. Im Projekt zur Überprüfung bestehender Angabevorschriften sollen die Erörterungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden.

Die Internetpräsentation des Stabs des IASB, die auch einen Abschnitt mit Fragen und Antworten umfassen soll, beginnt um 10:00h Londoner Zeit und wird ca. 45 Minuten dauern. Die Sendung ist kostenfrei, erfordert aber eine Registrierung. Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der 6. Jahrestagung der AOSSG

19.12.2014

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat ein Kommuniqué zu ihrer Sitzung veröffentlicht, die am 26. und 27. November 2014 in Hongkong stattfand.

Zusätzliche zu verschiedenen Projekten des IASB (einschließlich aller großen laufenden Projekte) erörterten die Teilnehmer auch die folgenden Themen:

  • Islamische Bilanzierung. Die Teilnehmer erörterten insbesondere eine Studie der AOSSG-Arbeitsgruppe zu islamischer Bilanzierung, in deren Rahmen 132 Finanzinstitute weltweit untersucht worden waren. Sie kamen zu dem Schluss, dass weitere Kontaktaufnahmen mit Ministerien, Zentralbanken und Wertpapierregulierern notwendig sein könnten, um die Anwendung der IFRS durch islamische Finanzinstitute weiter zu fördern.
  • IFRS in der Region. AOSSG-Mitglieder aus Japan, Indonesien, Sri Lanka und Indien informierten über den aktuellen Stand bei der Übernahme der IFRS in ihren jeweiligen Rechtskreisen.
  • Aufbau regionaler Kapazitäten. Das IFRS Centre of Excellence für Entwicklungsländer der AOSSG hat die geplanten Aktivitäten für den Aufbaue eines Centre of Excellence in Nepal nach zwei Jahren abgeschlossen.
  • Strategischer Plan der AOSSG. Die Teilnehmer erörterten die wesentlichen geplanten AOSSG-Aktivitäten in den nächsten fünf Jahren. Zusätzlich zu bestimmten Interna vereinbarten sie auch die folgenden Punkte:
    • Die AOSSG wird den Konsultationsprozess des IASB durch (i) Bekanntmachung der AOSSG-Standpunkte durch schriftliche Einreichungen, physische Treffen und durch den Vertreter der AOSSG im ASAF und (ii) durch Beitrag zu den Forschungsprojekten des IASB weiter unterstützen.
    • Die AOSSG wird ihre Mitglieder bestärken und daran erinnern, die Verpflichtung der AOSSG auf einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu unterstützen.
    • Die AOSSG wird weiter den Kontakt mit Vertretern der IFRS-Stiftung, des IFRS-Beirats und des IASB aus dem asiatisch-pazifischen Raum sowie mit dem Stab des Verbindungsbüros in Tokio aufrecht erhalten.
    • Die AOSSG wird sicherstellen, dass die lokalen Anwender sich der AOSSG und ihrer Ziele bewusst sind.
Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué zu den Ergebnissen der Sitzung direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

IFRS-Stiftung veröffentlicht weitere vorgeschlagene Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2014

19.12.2014

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer dritten Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2014 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel Proposed Interim Release 3 to the IFRS Taxonomy 2014 kann bis 17. Februar 2015 Stellung genommen werden. Eine Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2011-2013 in europäisches Recht

19.12.2014

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2011-2013 ergeben haben, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1361/2014 vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2014 werden die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2011–2013 übernommen, die der IASB im Dezember 2013 herausgegeben hat.

Die Änderungen hatten direkte Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
    (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen, deshalb nicht Teil der EU-Übernahme),
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und
  • IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen zielt darauf ab, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Änderungen treten in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Juli 2014) einhalten können.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

19.12.2014

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In dieser Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Schwerpunktthema: Das neue 'Investors in Financial Reporting'-Programm des IASB
  • Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)
  • Interview mit IASB-Mitglied Patrick Finnegan zu IFRS-Entwicklungen und der Einbindung von Anlegern
  • Überblick über sonstige Entwicklungen und Vorstellung des IASB-Teams für Investoreinbindung

Die neueste Ausgabe der Investor Updates sthet Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

18.12.2014

Im Nachgang seiner Dezembersitzung und der Veröffentlichung von endgültigen und vorgeschlagenen Änderungen heute hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Die Änderungen sind geringfügig.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen

1. Quartal 2015

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2015*
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 1. Quartal 2015*
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2015*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier öffentliche Konsultation 1. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 24. November 2014 ergeben.

Darüber hinaus hat sich die Analyse der Stellungnahmen im Projekt zum Bilanzierungsobjekt ins erste Quartal 2015 verschoben, erste Erörterungen des Boards im Projekt zur Überprüfung bestehender Angaben sollen im ersten Quartal 2015 aufgenommen werden und im Teilprojekt der Angabeninitiative zu Wesentlichkeit  soll im zweiten Quartal 2015 der Entwurf eines Leitliniendokuments veröffentlicht werden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 18. Dezember 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

18.12.2014

Vor dem Hintergrund der heute erfolgten Veröffentlichung der Änderungen an IAS 1 und der Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Änderungen an IAS 1 zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Die Änderungen an IAS 28, IFRS 10 und IFRS 12 adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 18. Dezember 2014).

IASB finalisiert Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

18.12.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28)' herausgegeben. Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Im Oktober 2012 hat der IASB Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht und damit eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Im Nachgang gingen beim IFRS Interpretations Committee verschiedene Anfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausnahme ein. Das Committee empfahl dem IASB, die Sachverhalte im Rahmen eines eng umrissenen Projekts zu adressieren, und im März 2014 nahm der IASB das Projekt IFRS 10/IAS 28 — Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften offiziell in sein Arbeitsprogramm auf. Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen war im Juni 2014 herausgegeben worden; Stellungnahmen wurden bis zum 15. September 2014 erbeten.

 

Änderungen

Mit Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) werden Änderungen vorgenommen, die auf die Klarstellung folgender Sachverhalte abzielen:

  • Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses. Mit den Änderungen wird bestätigt, dass ein Unternehmen die Konsolidierungsausnahme auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen seine Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.
  • Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist.
  • Anwendung der Equity-Methode durch einen Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, auf ein Beteiligungsunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist. Bei der Anwendung der Equity-Methode auf ein assoziiertes Unternehmens oder ein Joint Venture ist, das eine Investmentgesellschaft ist, kann ein Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert beibehalten, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet.
  • Erforderliche Angaben. Eine Investmentgesellschaft, die alle ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, hat die Angaben in Bezug auf Investmentgesellschaften zu leisten, die nach IFRS 12 vorgeschrieben sind.

 

Änderungen gegenüber dem Entwurf

Der Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte den Vorschlag enthalten, die Erleichterung bei der Anwendung der Equity-Methode für Unternehmen, die keine Investmentgesellschaften sind, auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen zu beschränken. Beteiligungen an Joint Ventures waren ausdrücklich ausgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Anwendung der Equity-Methode auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures zu wahren, wurde in den endgültigen Änderungen die Beschränkung auf assoziierte Unternehmen aufgehoben, sodass die Erleichterung nun auch für Beteiligungen an Joint Ventures, die Investmentgesellschaften sind, in Anspruch genommen werden kann.

Der IASB hat in die endgültigen Änderungen auch Änderungen an IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen aufgenommen, da die Rückmeldungen zum Entwurf ergeben hatten, dass ein Mangel an Klarheit in Bezug auf die Anwendbarkeit von IFRS 12 auf den Abschluss einer Investmentgesellschaft besteht. Mit diesen zusätzlichen Änderungen wird klargestellt, dass die Ausnahme vom Anwendungsbereich in Paragraph 6(b) von IFRS 12 nicht für den Abschluss eine Mutterunternehmens gilt, das eine Investmentgesellschaft ist und alle seine Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen treten für Berichtperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, und sind rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist - vorbehaltlich einer Übernahme in der EU - zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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