2014

Zusammenfassung der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

16.12.2014

Die neu gegründete Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 11. Dezember 2014 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung zur Verfügung.

Die folgenden Themen wurden erörtert:

  • Praxisergänzungen
    Die Mitglieder erörterten den Vorschlag des Stabs, dass der IASB Praxisergänzungen absegnen sollte. Insbesondere ging es um den Nutzen von Praxisergänzungen und die Frage, ob eine Genehmigung durch den IASB die Gefahr der Wahrnehmung als verbindlich berge.
  • Überprüfung von Inhalten
    Die Mitglieder sprachen über die Inhalte und die zeitliche Planung der Überprüfung der der dritten Ergänzung der IFRS Taxonomie 2014. Außerdem wurde der demnächst erwartete Entwurf zu Änderungen an IAS 7 im Rahmen der Angabeninitiative erörtert. Der Entwurf wird der erste sein, der auch vorgeschlagene Änderungen an der IFRS-Taxonomie enthält, die die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen widerspiegeln würden.
  • Ausstehende Sachverhalte von der Sitzung im Oktober
    Der Stab informierte die Gruppe über Fortschritte bei den Sachverhalten, die bei der Sitzung im Oktober 2014 nicht abgeschlossen wurden. Die Mitglieder diskutierten diese Sachverhalte nicht weiter. 

Zugang zur vollständigen Zusammenfassung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

'Gute Vorsätze fürs Neue Jahr'

16.12.2014

Zum Ausklang des Jahres blickt Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, auf die IFRS-Anwendung weltweit und fragt sich, was 2015 zu erwarten sein wird.

Bruce spannt den Bogen von der Rede des stellvertretende Vorsitzenden des IASB, Ian Mackintosh, der im November gesagt hatte, dass sich der Reifeprozess der IFRS langsam dem Ende zu neige, über die Reden des Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, in Japan, China und und Korea, wo er zur möglichst vollständigen Übernahme der IFRS ermutig hatte, bis zu den Ausführungen von Jim Schnurr, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Anfang des Monats. Bruce kommt zu dem Schluss, dass die Welt der Rechnungslegung in Bewegung ist und die Übernahme der IFRS schon in vielen Bereichen weiter sei als gedacht. Er spricht von langsamem, aber ermutigenden, Fortschritt.

Zur neuesten Kolumne von Robert Bruces in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Paneuropäische Studie zur Verwendung von Finanzinformationen - Fristverlängerung

16.12.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) suchen für eine Studie zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber Nutzer von Abschlüssen, die Anlageentscheidungen treffen. Die Teilnahmefrist wurde jetzt bis Ende Februar 2015 verlängert.

Im Dezember 2013 haben EFRAG und ICAS die Ergebnisse einer Literaturanalyse zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber veröffentlicht. Eine der Schlussfolgerungen der Analyse war, dass wenig direkte Hinweise dazu vrliegen, wie Abschlüsse durch die großen Kapitalgeber genutzt werden. Deshalb haben EFRAG und ICAS beschlossen, eine empirische Untersuchung zur Verwendung von Finanzinformationen durch professionelle Anleger zu fördern. Die Ergebnisse der Studie sollen in die Diskussion zum Rahmenkonzept des IASB einfließen, indem ein Bild der Meinung professioneller Anwender zu Finanzinformationen gezeichnet wird. Für die Untersuchung suchen EFRAG und ICAS Abschlussadressaten, die entweder gegenwärtig als Analysten der Käuferseite oder Fondsmanager arbeiten bzw. jüngst in diesem Bereich gearbeitet haben oder die auf andere Art und Weise Erfahrungen mit Anlageentscheidungen haben. Die Teilnahmefrist wurde jetzt bis Ende Februar 2015 verlängert.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Ergebnisse Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

16.12.2014

Vom 1. bis 2. Dezember haben die Fachausschüsse des DRSC zum Teil gemeinsam in Berlin getagt. Das DRSC hat einen Ergebnisbericht von den Sitzungen zur Verfügung gestellt.

Besprochen wurden die folgenden Sachverhalte:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den Sitzungen wurde bereits am 5. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt.

Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IFRS 2

16.12.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten, veröffentlicht.

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Sachverhalte erwogen:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Im Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG allgemein der Analyse der Sachverhalte durch den IASB zu und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings ist EFRAG der Meinung, dass in Bezug auf den zweiten Sachverhalt die vorgeschlagene Klassifizierung den wirtschaftlichen Gehalt widerspiegelt, sodass eine Behandlung als Ausnahme überflüssig ist.

Generell zeigt sich EFRAG besorgt, dass die Einzeladressierung von mehr und mehr spezifischen Bedingungen verschiedener anteilsbasierter Vergütungspläne zu immer komplexeren Vorschriften in IFRS 2 führt. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB eine allgemeinere Überprüfung von IFRS 2 in Erwägung ziehen sollte, in deren Rahmen Umsetzungsfragen prinzipienbasiert angegangen werden können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 30. Januar 2015 erbeten.

Überarbeiteter Swiss GAAP FER 21 verabschiedet, Außerkraftsetzung von Swiss GAAP FER 14 beschlossen

16.12.2014

Auf der 65. Sitzung der Fachkommission der Swiss GAAP FER wurden die Anpassungen und Ergänzungen von Swiss GAAP FER 21 'Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen' verabschiedet und die Außerkraftsetzung von Swiss GAAP FER 14 'Konzernrechnung von Versicherungsunternehmen' beraten und beschlossen.

Die Fachkommission hat den Standard Swiss GAAP FER 21 in einer von der Vernehmlassung weitgehend unveränderten Form verabschiedet. Die überarbeitete Fachempfehlung zur Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen tritt per 1. Januar 2016 in Kraft, wobei eine frühzeitige Anwendung erlaubt ist.

Die Fachkommission hat außerdem beschlossen, Swiss GAAP FER 14 außer Kraft zu setzen, weil der Standard als in materieller Hinsicht nicht mehr auf einem aktuellen Stand angesehen wird und der Versuch einer zwischenzeitlichen Überarbeitung nicht erfolgreich war. Außerdem passe er in konzeptioneller Hinsicht nicht mehr in das heutige Bild der Swiss GAAP FER. Der Fachausschuss wurde von der Fachkommission beauftragt, im Nachgang des Grundsatzbeschlusses mit den betroffenen Anwendern und der FINMA eine geeignete Übergangsfrist zu koordinieren und ein öffentliches Roundtable-Gespräch durchzuführen.

Auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung steht Ihnen eine Medienmitteilung zu den Ergebnissen der Sitzung zur Verfügung. Die Gesprächsrunde zu Swiss GAAP FER 14 soll laut Medienmitteilung vom 7. Januar 2015 am 21. April 2015 in Zürich stattfinden.

EFRAG ernennt sechs neue TEG-Mitglieder im Rahmen der neuen EFRAG-Struktur

15.12.2014

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von sechs neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben. Die Neuberufungen sind das Ergebnis der neuer EFRAG-Struktur und der Tatsache, dass drei bisherige Mitglieder von TEG das Gremium verlassen.

Nach der neuen EFRAG-Struktur hat TEG maximal 16 Mitglieder, von denen zumindest vier von den Standardsetzern von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien nominiert werden. Die neue Rolle von TEG besteht darin, den neuen EFRAG-Board, der für alle Positionen von EFRAG verantwortlich zeichnet, fachlich zu beraten.

Die Vertreter der Standardsetzer sollen einen direkte Verbindung zu den Standardsetzern in vier großen Ländern Europas schaffen und einen Zugang zu den Meinungen von deren Anwendern bieten. Bis jetzt wurden Anthony Appleton (FRC, Großbritannien), Tommaso Fabi (OIC, Italien) und Dr. Sven Morich (DRSC, Deutschland) berufen.

Die anderen drei neuberufenen Mitglieder (Prof. Dr. Günther Gebhardt (Deutschland), Phil Aspin (Großbritannien) und Geert Ewalts (Niederlande)) ersetzen drei TEG-Mitglieder, die das Gremium verlassen haben oder in Kürze verlassen werden. Unter ihnen befindet sich auch Deloitte-Partner Prof. Dr. Andreas Barckow, der zum künftigen Präsidenten des DRSC berufen wurde.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

15.12.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/3 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' eingereicht.

Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen gelten der Klarstellung der folgenden Sachverhalte:

  • Nicht realisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren steuerliche Basis aber die Anschaffungskosten sind, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswerts dadurch wiederzuerlangen, dass er diesen bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt, oder ob er ihn zu veräußern beabsichtigt.
  • Der Buchwert eines Vermögenswerts stellt nicht die Obergrenze für die Schätzung wahrscheinlicher, zukünftig zu versteuernder Gewinne dar.
  • Bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne sind Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.
  • Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen zu beurteilen. Wenn das Steuerrecht die Realisierung steuerlicher Verluste beschränkt, hat ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen der gleichen (zulässigen) Art zu beurteilen.

Generell stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen zu. Allerdings schlagen wir einige Formulierungsänderungen zwecks besserer Klarstellung vor.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Zweite Sitzung des neuen EFRAG-Boards

12.12.2014

Der neue EFRAG-Board wird am 17. Dezember 2014 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Nachdem die erste Sitzung im November schwerpunktmäßig strategischen Fragen gewidmet war, wird der Board jetzt stärker in fachliche Themen einsteigen.

Während des öffentlichen Teils der Sitzung von 11:30h bis 15:40h werden folgende Themen besprochen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Buchungseinheit
  • Projekt von EFRAG/ASBJ/OIC zum Geschäfts- oder Firmenwert
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  • Equity-Methode im separaten Abschluss
  • Aktaulisiertes Arbeitsprogramm und Sonstiges

Genauere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Kurze Umfrage zu Bilanzierungsänderungen

12.12.2014

Der italienische Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) hilft dem IASB, die Meinungen von Anlegern zu Bilanzierungsänderungen einzuholen, indem er eine kurze Umfrage durchführt.

In den Vorschriften in den IFRS, insbesondere in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, wird nach Art der Bilanzierungsänderung unterschieden, wie ein Unternehmen diese im Abschluss darzustellen und anzugeben hat. Änderungen in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen rückwirkend angewendet werden, während Änderungen in Schätzungen prospektiv anzuwenden sind. Unternehmen tun sich bisweilen schwer, Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden rückwirkend anzuwenden, und sie haben auch bisweilen Schwierigkeiten, zwischen diesen und Schätzungen zu unterscheiden.

Der OIC hat nun eine Umfrage gestartet, die dem IASB helfen soll, die Meinungen der Anleger zu den folgenden Aspekten zu verstehen:

  • welche Art von Abschlussinformationen nötig sind, wenn ein Unternehmen eine Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vornimmt;
  • ob die Art der Bilanzierungsänderung die Informationsbedürfnisse beeinflusst; und
  • ob es mehr als eine Art gibt, auf die Unternehmen Informationen zu Bilanzierungsänderungen zur Verfügung stellen können, die dennoch alle Informationsbedürfnisse erfüllt.

Weitere Informationen und Zugang zu englischsprachigen Online-Befragung finden Sie auf der Internetseite des OIC. Die Teilnahme an der Befragung wird nicht länger als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Sie sollte bis zum 15. Februar 2015 erfolgen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.