2014

IFRS-Stiftung gibt neue stellvertretende Vorsitzende der Treuhänder bekannt

10.12.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass das Überwachungsgremium (Monitoring Board) die Ernennungen von Ronald Arculli und Harvey Goldschmid zu stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder bestätigt hat. Die neuen stellvertretenden Vorsitzenden werden ab dem 1. Januar 2015 Tsuguoki Fujinuma und Robert Glauber ersetzen, die mit Ende ihrer Amtszeit zurücktreten.

Arculli ist ehemaliger Vorsitzender der Hong Kong Exchanges and Clearing Limited (der Betreiberin der Börse von Hongkong) und ehemaliger Vorsitzender Weltbörsenverbandes. Goldschmid ist Dwight Professor der Rechtswissenschaften, Columbia University, und ehemaliger Kommissar der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC). Eine englischsprachige Presseerklärung zu den Ernennungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

FASB-Vorsitzender streift in seiner Rede kurz internationale Zusammenarbeit

09.12.2014

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Russ Golden, hat bei der AICPA-Jahreskonferenz eine Rede gehalten, bei der es im Wesentlichen um die geänderte Strategie des FASB bei seiner eigenen Standardsetzung ging. Kurz ging er dabei auch auf internationale Zusammenarbeit ein.

Golden wählte als Schwerpunkt seiner Rede das Thema Komplexitätsverringerung und führte aus wie dies die Standardsetzung des FASB in jüngerer Zeit beeinflusst hat. Dabei wies er auch darauf hin, dass dieses Ziel zum Teil IFRS und US-GAAP näher zusammengebracht habe, zum Teil aber auch dazu geführt hat, dass der FASB einen anderen Weg als der IASB eingeschlagen hat.

Er glaube weiterhin, dass ein Weg der Komplexitätsverringerung auch die Zusammenarbeit mit dem IASB sei, um vergleichbare internationale Standards zu schaffen, die die geringstmögliche Anzahl an Abweichungen aufweisen. Der der FASB sei eben in erster Linie dafür verantwortlich, US-GAAP zum Nutzen derjenigen, die diese Standards anwenden, zu verbessern. 

Golden bestätigte auch, was viele bi- und multilaterale Treffen des FASB mit anderen Standardsetzern zeigen:

Zusätzlich zu der Arbeit, die wir weiterhin gemeinsam mit dem IASB durchführen, sind wir dabei, unsere bestehenden Beziehungen zu anderen Standardsetzern zu stärken. Dies wird dabei helfen, den breiteren Fluss von Informationen und Ideen zu fördern, die jeweils Einfluss auf das Denken der anderen haben, und so zu einem Umfeld führen, das größerer Konvergenz zuträglich ist.

Das Redemanuskript von Golden in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FASB.

Mackintosh verliest bei der AICPA-Konferenz vorbereitete Anmerkungen, geht aber in den Fragen und Antworten auf James Schnurrs Rede ein

09.12.2014

Ian Mackintosh, der stellvertretende Vorsitzende des IASB, hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) an einer Podiumsdiskussion teilgenommen und dort einleitend vorbereitete Bemerkungen verlesen. In der anschließenden Diskussionsrunde stellte er sich allerdings selbst die Frage, was von der von James Schnurr angesprochenen Möglichkeit der freiwilligen Angabe von IFRS-Informationen zu halten sei.

Zu den vorbereiteten Anmerkungen gehörte Verweise auf die zunehmende Verbreitung der IFRS, was sich auch an den von der IFRS-Stiftung erstellten Rechtskreisprofile ablesen lasse, der Hinweis, dass amerikanische Anleger bereits umfangreich in Unternehmen investierten, die nach IFRS bilanzieren, und die Ankündigung, dass die IFRS-Stiftung auch plant, die Umsetzung der IFRS weltweit stärker zu untersuchen und analysieren. Die Konvergenzbemühungen mit dem FASB nannte er einen nicht perfekten Prozess, aber dennoch seien sie gut gewesen und hätten viel erbracht. Trotz des Bestehens von ASAF wolle der IASB weiter eng mit dem FASB zusammenarbeiten.

Auf seine eigene Frage, was von der von Jim Schnurr, dem Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, gestern als ein weiteres Beispiel für eine mögliche Einbindung der IFRS in das amerikanische Berichterstattungssystem genannte freiwillige zusätzliche Angabe von auf IFRS basierenden Informationen zu halten sei, antwortete er, dass er natürlich begrüße, dass Schnurr die IFRS wieder auf die Tagesordnung gehoben habe und dass er sich so schnell und umfassend eingearbeitet habe. Dennoch dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass das Wiederaufnehmen des Themas nur die Fortsetzung des ruhenden Dialogs sei, nicht mehr. Und ob die freiwillige Angabe von IFRS-Informationen der richtige Weg vorwärts sei, hänge von der Anzahl derjenigen ab, die tatsächlich diese freiwilligen Angaben leisten würden. Eine Beschränkung auf nur einige zusätzliche IFRS-Kennzahlen hielt er nicht für zielführend.

Zu den vorbereiteten Anmerkungen von Mackintosh gelangen Sie auf der Internetseite des IASB. Die Anmerkungen zu Schnurrs Rede haben Beobachter von Deloitte für Sie eingefangen.

DRSC stellt Überarbeitung von DRS 17 vorerst ein, um Ergebnisse der Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie abzuwarten

09.12.2014

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Nach Konsultation mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die Fachausschüsse des DRSC entschieden, die Arbeiten an DRS 17 'Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder' angesichts der aktuellen Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie 2007/36/EG) vorerst einzustellen und stattdessen die Überarbeitung der Richtlinie aktiv zu begleiten.

Seit den Änderungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) im Mai 2013 wurde darin eine deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Detaillierung und Strukturierung der Angaben zur Vorstandsvergütung empfohlen. Daher hatten die Fachausschüsse des DRSC beschlossen, die Regelungen von DRS 17 zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, und unter Beteiligung einer Arbeitsgruppe verschiedene Alternativen erörtert.

Da die derzeit in der Entwicklung befindlichen Änderungen der Aktionärsrechte-Richtlinie allerdings vermutlich unmittelbare Auswirkungen auf die Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung – und somit auf DRS 17 – haben werden, haben sich die Fachausschüsse entschieden, ihre derzeitigen Arbeiten an DRS 17 auszusetzen, den bei den Anwendern zu erwartenden Aufwand im Zusammenhang mit der Änderungshäufigkeit von Rechnungslegungsstandards in Grenzen zu halten und den Anwendern nicht zuzumuten, sich binnen kurzer Zeit zweimal mit einer Überarbeitung des DRS 17 befassen zu müssen. Die mit der geänderten Richtlinie zu erwartenden gesetzlichen Neuerungen sollen deshalb bei den Arbeiten an DRS 17 berücksichtigt werden, um somit eine dauerhafte Lösung zu gewährleisten.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht.

FASB und FAF begrüßen mögliche freiwillige IFRS-Angaben

09.12.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB und die Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) haben eine Erklärung veröffentlicht, in der sie eine mögliche freiwillige Angabe von IFRS-Informationen durch US-Emittenten begrüßen.

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB hatte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, gestern als ein weiteres Beispiel für eine mögliche Einbindung der IFRS in das amerikanische Berichterstattungssystem die freiwillige zusätzliche Angabe von auf IFRS basierenden Informationen genannt. Dabei hatte er angedeutet, dass die bisherige Denkweise der SEC, dass es sich bei solchen Informationen dann um nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen mit eigenen Vorschriften handelt, nicht unumstößlich sein muss. In ihrer Erklärung äußern sich FAF und FASB dazu wie folgt:

Wir glauben auch, dass es Sinn ergibt, zu untersuchen, ob es Wege gibt, Hürden zu beseitigen, die es für Unternehmen bestehen, die sich freiwillig entscheiden, ihren Anlegern  einen Abschluss zur Verfügung stellen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt ist. Wir glauben, dass die freiwillige, ergänzende Angabe von IFRS-Informationen, die Prüfungsvorschriften, einer Prüfung durch die SEC und anderen regulatorischen Vorschriften unterliegen, ein wichtiges Mittel sein kann, um die weitere Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS zu fördern.

Die englischsprachige Erklärung können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

Zusammenfassung der Sitzung des Erstellerforums im November 2014

09.12.2014

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Globalen Forums der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am 6. November 2014 zur Verfügung. Besprochen wurden eine Reihe von aktiven und Forschungsprojekten des IASB und Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • IFRS-Taxonomie. Es wurden einige Bedenken erhoben, dass der neue Verabschiedungsprozess des IASB für Aktualisierungen der Taxonomie im Zuge der Herausgabe von neuen Standards oder von Änderungen an Standards von einigen Regulierern als eine Endossierung dieser Taxonomieelemente angesehen werden könnte, was zu Beschränkungen dazu führen könnte, wo und wie Informationen im Abschluss dargestellt werden.
  • Leasingverhältnisse. Es wurden Bedenken angesichts der deutlich unterschiedlichen Vorschläge von IASB und FASB erhoben. Außerdem wurde angeregt, dass der IASB eine Übergangsgruppe für den neuen Standard einrichten solle.
  • Währungsumrechnungsbeschränkungen in Ländern mit ausgeprägter Hochinflation. Die GPF-Mitglieder tauschten sich zu diesem Thema vor allem vor dem Hintergrund aus, dass in Venezuela Anfang des Jahres der dritte offizielle Umrechnungsmechanismus eingeführt wurde. Es wurde vorgeschlagen, dass eine Art gemischten oder gewichteten Durchschnitts die wirtschaftliche Situation am besten widerspiegeln könne, wofür allerdings eine begrenzte Änderung an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse notwendig sein könnte.
  • Währungsumrechnungen bei Erlösen. Die Mitglieder erörterten einen Fall des IFRS Interpretations Committee, bei dem ein Unternehmen einen Veräußerungsvertrag in fremder Währung eingeht und eine nicht rückzuerstattende Vorauszahlung erhält. Aus ihren Erfahrungen mit solchen Verträgen heraus erklärten die meisten, den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erlöserfassung zu verwenden, nur wenige verwendeten den Wechselkurs beim Erhalt der Vorauszahlung.
  • Forschungsagenda. Es gab den Vorschlag, Ersteller in die fachlichen Entscheidungen in der Forschungsphase eines Projekts einzubinden, um Sichtweisen zu deren praktischen Umsetzbarkeit einzuholen. Außerdem wurde festgehalten, dass es wichtig sei, Ersteller in einer frühen Phase des Projekts einzubinden, wenn bedeutende Kosten zu erwarten und der Kosten-Nutzen-Faktor zu bedenken ist.
  • Emissionshandelsprogramme. Die Mitglieder erörterten eine Reihe von Emissionshandelsprogrammen und hoben hervor, dass in vielen Fällen auch das gesamte Emissionshandelsprogramm die Buchungseinheit darstellen könne und nicht Einzelabschnitte jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt betrachtet. Auch die Bilanzierung von überschüssigen Verschmutzungsrechten wurde erörtert.
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode. Die meisten Mitglieder ziehen die Equity-Methode den fortgeführten Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert vor, allerdings kam die Frage auf, ob diese auch für alle assoziierten Unternehmen sachgerecht sei. Eine mögliche Überprüfung des bedeutenden Einflusses wurde daher vorgeschlagen. Schwierigkeiten in der Anwendung der Methode wurden ebenfalls erörtert.
  • Angabeninitiative. Die GPF-Mitglieder erörterten das Prinzip des inneren Zusammenhangs in der Darstellung des Abschlusses und in der Kapitalflussrechnung. Sie unterstützten zwar die Aufnahme eines Kommunikationsprinzips in die IFRS, mit dem die Verknüpfung von Informationen gefördert werden sollte, warnten aber das das Prinzip des inneren Zusammenhangs nicht zu einer deutlich erhöhten Kostenbelastung führen dürfe, insbesondere wenn Systemänderungen erforderlich würden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

08.12.2014

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 11. und 12. Dezember 2014 ihre 8. Sitzung in Jakarta abhalten. Auf der Tagesordnung stehen Rohstoffindustrien, nichtfinanzielle Vermögenswerte Femdwährungswandelanleihen.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 11. Dezember 2014 (9:00h-17:00h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den EEG-Vorsitzenden
  • Bilanzierung in den Rohstoffindustrien (Vorträge und Diskussion)
  • Bilanzierung von Fremdwährungswandelanleihen

Freitag, 12. December 2014 (9:00h-11:50h)

  • laufende Projekte des IASB
  • nichtfinanzielle Vermögenswerte
  • Administrativer Sitzungsteil - Besprechung der Themen und Orte für die nächsten Sitzungen
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SEC-Vertreter deuten an, dass eine freiwillige zusätzliche Angabe von IFRS-Informationen eine weitere Alternative in Bezug auf die IFRS-Anwendung in den USA sein könnte

08.12.2014

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB haben sich Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und Julie Erhardt, stellvertretende Leiterin der Abteilung, zum möglichen Weg vorwärts in Bezug auf die IFRS in den Vereinigten Staaten geäußert. Beide erwähnten in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der freiwilligen Angabe von IFRS-Informationen zusätzlich zum US-GAAP-Abschluss.

Schnurr hatte bereits letzte Woche bei einer Konferenz der US-amerikanischen Handelskammer gesagt, dass sich die SEC bei ihren Überlegungen nicht nur auf die drei bisher erarbeiteten Möglichkeiten (direkte und vollständige Übernahme der IFRS, Einrichten der Option für einheimische Unternehmen, IFRS-Abschlüsse einzureichen, Einschlagen des Wegs der "Übernahmisierung") konzentrieren würde, sondern auch weitere Möglichkeiten untersuchen wolle. Als ein Beispiel für eine solche weitere Möglichkeit (und er betonte ausdrücklich, dass dies nur ein Beispiel sei) nannte Schnurr die freiwillige zusätzliche Angabe von IFRS-Informationen zusätzlich zum verpflichtenden US-GAAP-Abschluss:

Beispielsweise hören wir, dass einige inländische Unternehmen jetzt oder in naher Zukunft eventuell IFRS-basierte Finanzinformationen zusätzlich zu auf US-GAAP basierenden Informationen, die sie für Zwecke der Einreichung bei der SEC erstellen, zur Verfügung stellen wollen. Allerdings gibt es da regulatorische Hürden, die Emittenten möglicherweise davon abhalten würden, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, da IFRS-basierte Informationen für inländische Emittenten nach den aktuellen SEC-Vorschriften als "nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen" gelten. Sollten IFRS-basierte Informationen weiter hin als nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen angesehen und den entsprechenden Vorschriften für alternative Finanzkennzahlen unterliegen oder sollten wir sie anders betrachten? Nach dieser neuen Denkweise wären Emittenten, die nicht glauben, dass IFRS-basierte Informationen für Anleger nützlich sind, nicht gezwungen, die wie wir hören in einigen Fällen signifikanten Umsetzungskosten zu tragen.

Erhardt untersuchte in ihrer Rede die IFRS-Bereitschaft oder -Bedürfnisse von drei Gruppen in den Vereinigten Staaten - den Anlegern, den Emittenten und den Regulierern - und zeichnete dabei Entwicklungen der letzten zehn Jahre nach. Bei den institutionellen Anlegern glaubte sie eine zunehmende IFRS-Kenntnis ausmachen zu können, vor allem bei Anlegern, die auch außerhalb der USA investieren. Bei Kleinanlegern kam sie allerdings zu dem Schluss, dass diese sich, so sie überhaupt Abschlüsse läsen, mit US-GAAP sehr viel wohler fühlten. Bei international tätigen Emittenten machte sie klar ein zunehmendes IFRS-Denken aus; US-GAAP würde eher noch mitgeführt um heimischen Vorschriften genügen zu können. Auch US-Tochtergesellschaften von ausländischen Unternehmen führen oft zweigleisig, da sie für ihren separaten Abschluss US-GAAP benötigten und gleichzeitig IFRS-Informationen an ihre Mütter liefern müssten. Bei den US-orientierten Unternehmen stellte Erhardt weder einen Wunsch noch das Bedürfnis fest, IFRS-Abschlüsse zu erstellen. Aus Sicht des Regulierers, also der SEC, hielt Erhardt fest, dass die Zulassung von IFRS-Abschlüssen ausländischer Unternehmen ohne Überleitung der Preis dafür sei, dass US-Anleger im Schutz des heimischen Kapitalmarkts in ausländische Unternehmen investieren könnten. Ein Argument für oder gegen eine generelle IFRS-Übernahme sah sie darin nicht. Dennoch sah auch sie die Zeit für eine informierte öffentliche Diskussion zu den IFRS gekommen und nannte noch einmal ausdrücklich die Möglichkeit der freiwilligen ergänzenden Angabe von IFRS-Informationen:

Lassen Sie mich mit den Worten schließen, dass ich hoffe, dass Sie sich unabhängig davon, ob Sie IFRS-Entwicklungen in den letzten zehn Jahren verfolgt haben, jetzt besser in der Lage fühlen, in einen sinnvollen und durchdachten Dialog sowohl zum von Jim heute Morgen erwähnten Beispiel der Erleichterung der möglichen freiwilligen ergänzenden Angabe von IFRS-basierten Informationen durch US-Emittenten als auch anderen Alternativen einzutreten.

Dass der Dialog fortgesetzt werden sollte, wurde in beiden Reden festgehalten. Schnurr führte aus, dass er hoffe, in den "nächsten Monaten" bereit zu sein, alle Alternativen und ihre Probleme und Bedenken mit den anderen Kommissaren und der Vorsitzenden der SEC, Mary Jo White, zu erörtern, um zu einer endgültigen Empfehlung zu gelangen. Er stellte fest:

Die Vorsitzende White und ich erkennen beide, dass jegliche weitere Unsicherheit in Bezug auf die IFRS zu Unbehagen bei Anlegern weltweit führt. Daher ist es eine meiner Prioritäten, der Kommission in naher Zukunft eine Empfehlung vorzustellen, mit der hoffentlich dieses Unbehagen aufgelöst oder zumindest gemindert werden kann.

Beide Reden sind in englischer Sprache als Manuskripte auf der Internetseite der SEC verfügbar. Schnurrs Rede, in der er auch andere Themen wie beispielsweise Erlöserfassung anschnitt, finden Sie hier. Zu Erhardts Rede gelangen Sie hier.

Blaues Buch 2015 jetzt verfügbar

08.12.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung jetzt verfügbar ist.

Diese Version, die das "Blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2015 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2015 liegt.

Gegenüber der Ausgabe 2014 haben sich folgende Änderungen ergeben:

Das blaue Buch kann für £70 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Die Publikation kann über die Internetseite des IASB bezogen werden.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

08.12.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den dritten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2014 herausgegeben. Sie beziehen sich auf Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Blaue Buch" Ausgabe 2014, das "Rote Buch" Ausgabe 2014 und das "Grüne Buch" Ausgabe 2014.

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Rote Buch (2014), das Grüne Buch (2014) und das Blaue Buch (2014) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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