2015

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2015

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2016.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im Neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2016 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

AFRAC-Stellungnahme zur Agendakonsultation

31.12.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zu der Bitte um Rückmeldungen Stellung genommen, mit der der IASB im August seine zweite Agendakonsultation angestoßen hat.

AFRAC hat für die Stellungnahme zur Konsultation eine Liste von Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Projekte des IASB in drei Gruppen eingeteilt werden:

  1. Projekte, in deren Rahmen bestehende Probeleme bei der Anwendung von Standards behoben werden sollen,
  2. Projekte, mit denen bestehende Regeliungslücken geschlossen werden sollen, und
  3. Projekte, die adressiert werden können, wenn die Projekte der ersten beiden Kategorien gut laufen und vorwärts gebracht werden und der IASB darüber hinaus noch über Zeit und Ressourcen verfügt.

Innerhab der Gruppen wurden dann Relevanzkriterien angelegt. Als Ergebnis drängt AFRAG den IASB die noch offenen großen Projekte zügig abzuschließen. Bei den Forschungsprojekten wurden den verschiedenen Teilen der Angabeninitiative, Abzinsungssätzen sowie Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten höchste Priorität eingeräumt.

Das englischsprachige Schreiben können Sie sich hier von der Internetseite des IASB herunterladen.

2015 — Das Jahr im Rückblick

30.12.2015

2015 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus mit durchschnittlich 75.000 Seitenaufrufen jeden Monat. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung über IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2015 besonders interessiert hat.

Ergebnisse der Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC und Sitzungspapiere für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses

29.12.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC haben am 9. und 10. Dezember - zum Teil miteinander - getagt. Zu den Sitzungen wurde jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung gestellt. Außerdem steht der größte Teil der Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 7. und 8. Januar 2016 stattfinden wird, zur Verfügung.

Bei den Dezembersitzungen wurden folgende Themen besprochen:

  • IFRS-Fachausschuss:
    • Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016
    • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
    • Interpretationsentwurf DI/2015/1 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
    • Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
    • Entwurf ED/2015/9 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
    • Erlöserfassung und Klarstellung von IFRS 15
    • EFRAG-Papier zur Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute
    • Interpretationsaktivitäten
  • HGB-Fachausschuss:
    • DRS 23 Kapitalkonsolidierung
    • E-DRÄS 6
  • Gemeinsame Sitzung:
    • Konzernlagebericht
    • DRS 16 Zwischenberichterstattung

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 11. Dezember 2015 zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner Januarsitzung folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)
  • vorgeschlagene Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie
  • Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse
  • Zwischenberichterstattung
  • Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Die Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze dort ebenfalls zur Verfügung stehen.

Frohe Weihnachten!

24.12.2015

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen, mit denen Bedenken in Bezug auf die unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen adressiert werden sollen

24.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/11 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB. EFRAG ist der Meinung, dass die temporäre Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (der Aufschubansatz) alle Bedenken adressiert, die sich in Bezug auf das zeitliche Auseinanderfallen von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen ergeben. Der Überlagerungsansatz würde dagegen nur die Bilanzierungsanomalien ausgleichen. Dennoch unterstützt EFRAG beide Ansätze als sich ergänzende Lösungen.

Während die temporäre Ausnahme nach Meinung von EFRAG alle Bedenken adressiert, ist EFRAG auch der Meinung, dass diese allen Unternehmen zur Verfügung stehen sollten, die in wesentlichem Umfang Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, um faire Bedingungen in der Versicherungsbranche zu gewährleisten. Da gleichzeitig die Ausnahme nicht auch wesentliche nicht versicherungsbezogene Aktivitäten betreffen sollte, ist EFRAG der Meinung, dass die Ausnahme sowohl auf Ebene der Berichtseinheit als auch darunter zur Verfügung stehen sollte. Um dies zu erreichen, schlägt EFRAG vor, die Ausnahme auf einem der folgenden Ansätze auszubauen:

  • Ein ausgeweitetes Kriterium der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit", das nicht nur auf Grundlage der Ausgabe von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 basiert. Allerdings wäre ein höherer Schwellenwert als vom IASB vorgeschlagen zu setzen.
  • Ein Kriterium eines "regulierten Unternehmens", bei dem Definitionen aus dem Bereich der Regulierung einfließen würden.

Schließlich stimmt EFRAG auch dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Auslaufens der Ausnahme zu.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 20. Januar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Übernahme der Änderungen an IAS 27 in europäisches Recht

24.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 27, mit denen die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen wird, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2441 vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. Dezember 2015 wird die Verlautbarung Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) übernommen, die der IASB im August 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Dezember

24.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Dezember 2015.

Wie bereits berichtet, waren im November die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme zu den IASB-Entwürfen ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung und ED/2015/4 Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept
  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu deren Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen zur möglichen Verbesserung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf ED/2015/9 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 40)
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie
  • Veröffentlichung eines Berichts zu den Umfrageergebnissen zu Auswirkungen des kommenden Leasingstandards auf Finanzkennzahlen in Kreditverträgen
  • Veröffentlichung eines Schreibens an die EU-Kommission mit weiteren Informationen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 und die Lage in der Versicherungsbranche
  • Veröffentlichung eines Schreibens an die EU-Kommission mit einer Erläuterung, wie man zu dem Schluss gekommen ist, dass IFRS 9 dem Prinzip der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht widerspricht
  • Veröffentlichung verschiedener Berichte von Einbindungsveranstaltungen zum Rahmenkonzept
  • Veröffentlichung einer Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf eines neuen Rahmenkonzepts

23.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre engültige Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung herausgegeben.

Allgemein ist die Sichtweise, dass das Rahmenkonzept wie im Entwurf vorgestellt europäische Erwartungen nicht erfüllen würde. Angeführt werden in dem Zusammenhang ein Mangel an Leitlinien insbesondere zu strittigen Sachverhalten, die in der Vergangenheit wiederholt diskutiert wurden (Auswahl eines Bewertungsmaßstabs, Berichterstattung über Erfolge, Angrenzung der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses). EFRAG begrüßt die stärkere Betonung von verantwortlicher Unternehmensführung und die Wiedereinführung des Vorsichtsprinzips; dennoch ist man der Meinung, dass in beiden Bereichen noch Nachbesserungen nötig sind.

Zur englischsprachigen Stellungnahme zum Rahmenkonzeptentwurf und zum Entwurf der Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept gelangen Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IDW-Stellungnahme zur Agendakonsultation

23.12.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu der Bitte um Rückmeldungen Stellung genommen, mit der der IASB im August seine zweite Agendakonsultation angestoßen hat.

Das IDW begrüßt die Konsultation, die es dem IASB ermögliche, die tatsächlichen Wünsche und Bedürfnisse der IFRS-Anwender zu ermitteln.

In Anbetracht der Zeit, die der IASB in der Vergangenheit benötigte, um diverse Großprojekte zu beenden (z.B. Umsatzerlöse, Finanzinstrumente), ist aus Sicht des IDW eine Beschränkung auf eine kleine Auswahl an Arbeitsaufträgen ratsam. Teil der künftigen Agenda sollten nur solche Projekte sein, die sowohl bedeutsam als auch dringend sind und die innerhalb der nächsten fünf Jahre, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, auch realisiert werden können. Zunächst müssten noch die verbliebenen Großprojekte der letzten Agenda (Leasing, Versicherungsverträge) abgeschlossen werden. Danach sollte sich das Board weiter dem Rahmenkonzept der IFRS und der Entwicklung von Prinzipien für Angaben in den Standards widmen. Mit Blick auf die Bedeutsamkeit und Dringlichkeit empfiehlt das IDW die folgenden Forschungsprojekte zügig voranzutreiben:

  • Erfolgsberichterstattung
  • Geschäfts- oder Firmenwerte und Wertminderung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital

Des Weiteren sollte sich der IASB nur mit noch kleineren, kurzfristigen Projekten zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität und zur Unterstützung der Implementierung der IFRS befassen.

Das englischsprachige Schreiben können Sie sich hier von der Internetseite des IDW herunterladen.

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