2015

IASB veröffentlichte aktualisierte Liste mit IFRS-Materialien

04.12.2015

Der IASB pflegt eine Liste mit Ressourcen, die man nutzen kann, um sich selbst über IFRS zu informieren. Dabei geht es auch insbesondere darum, auf kostenfrei Angebote hinzuweisen (kostenpflichtige Angebote werden extra markiert). Diese Liste wurde jetzt aktualisiert.

Die 16-seitige Liste, die vom früheren IASB-Mitglied Paul Pacter gepflegt wird, verweist auf Ressourcen des IASB, der IFRS-Stiftung, internationalen Prüfungsgesellschaften, Verbänden und Regulierern. Außerdem sind einige Lehrbücher und geschichtliche Überblicke aufgenommen.

Wir sind stolz, dass der IASB auch IAS Plus als wichtige Ressource nennt und insbesondere die folgenden Aspekte hervorhebt:

Insbesondere freuen wir uns natürlich auch, dass auch die deutschsprachige Ausgabe von IAS Plus hervorgehoben wird.

Die vollständige Liste mit Ressourcen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie

04.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren vorgeschlagenen Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie veröffentlicht. Mit den Änderungen würde der IASB stärker eingebunden, und ihm würde mehr Verantwortung zufallen.

In dem Stellungnahmeentwurf zu den Vorschlägen der IFRS-Stiftung erkennt EFRAG an, dass es wichtig ist, weiter eine IFRS-Taxonomie zu entwickeln und zu erhalten, um die Kontrolle über die Qualität und die Verwendung des Markennamens 'IFRS' zu behalten. EFRAG unterstützt auch eindeutig das Ziel der IFRS-Stiftung, die IFRS-Taxonomie zum global vereinbarten Standard für die Etikettierung und Strukturierung von IFRS-Informationen in elektronischen Berichten zu machen.

EFRAG ist jedoch besorgt, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen der IFRS-Taxonomie zu viel Wichtigkeit innerhalb der Aktivitäten des IASB eingeräumt werden könne. Außerdem könnte die vorgeschlagene Einbindung der IASB-Mitglieder in die Verabschiedung von Taxonomieinhalten dazu führen, dass die Taxonomie der Treiber hinter Angabevorschriften in Standards wird. Das würde bedeuten, dass der IASB von seinem prinzipienbasierten Ansatz abrückt. Schließ spricht sich EFRAG allgemein gegen zusätzliche Aufgaben für IASB-Mitglieder aus, da diese nur bewältigt werden können, wenn dafür bei anderen, bestehenden Aufgaben der Mitglieder Abstriche gemacht werden.

Kommentare werden bis zum 30. Januar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

ESMA schlägt themenbezogene Agendakonsultationen vor

03.12.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zu der Bitte um Rückmeldungen Stellung genommen, mit der der IASB im August seine zweite Agendakonsultation angestoßen hat.

Die meisten Anmerkungen von ESMA ähneln denen in anderen Stellungnahmen zu Konsultation. Insbesondere dringt ESMA wie das DRSC darauf, die großen verbleibenden Projekte (Versicherungsverträge und Rahmenkonzept) zügig abzuschließen. Allerdings fügt ESMA auch allgemeine Gedanken zu Agendakonsultationen an, und schlägt vor, jeweils ein "Thema" auszusuchen:

ESMA empfiehlt dem IASB, ein zugrunde liegendes Thema für die Agendakonsutation zu identifizieren, das mit der allgemeinen Strategie des IASB verknüpft würde. In diesem Zusammenhang schlägt ESMA vor, dass sich der IASB bei dieser Konsultation auf die 'Stärkung der tragenden Säulen der Finanzberichterstattung' konzentriert.

ESMA argumentiert, dass ein solch ganzheitlicher Ansatz den IASB in die Lage setzen würde, konzeptionelle Fragen und noch bestehende Lücken einheitlich über alle Verlautbarungen hinweg auf Standardebene zu adressieren.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

Übernahme der Änderungen an IAS 16 und IAS 38 in europäisches Recht

03.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 16 und IAS 38, mit denen weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2231 vom 2. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 3. Dezember 2015 wird Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) übernommen, die der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Aufzeichnung und Eröffnungsstellungnahmen von der öffentliche Anhörung zu IFRS 9

02.12.2015

Am 1. Dezember 2015 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) eine öffentliche Anhörung zu IFRS 9 'Finanzinstrumente' abgehalten.

Nach der Einführung in die Anhörung durch den ECON-Vorsitzenden Roberto Gualtieri gab es zunächst vorbereitete Stellungnahmen der eingeladenen Experten:

  • Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC
  • Nicolas Véron, Bruegel and Peterson Institute
  • Priv.-Doz. Dr. Andreas Haaker, DGRV
  • Mike Ashley, stellvertretender Vorsitzender von EFRAG TEG und Vorsitzender der Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten

Bei der Diskussion mit den ECON-Mitgliedern, die den Stellungnahmen folgten, wurde insbesondere folgenden Fragen nachgegangen:

  • Auseinanderfallen von IASB und des FASB in Bezug auf das neue Wertminderungsmodell,
  • unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen sowie jeweilige Vor- und Nachteile des Überlagerungs- und des Aufschubansatzes,
  • Unterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9 und Kommentare zur Zeitwertbilanzierung allgemein,
  • erwartete 12-Monats-Verluste,
  • prinzipienorientierte Rechnungslegung gegenüber regelbasierter Rechnungslegung und die Frage des Ermessens,
  • Komplexität,
  • Auswirkungsanalysen bei EFRAG und dem IASB und
  • die Frage, ob die Unterschiede zwischen IAS 39 und IFRS 9 Verbesserungen darstellen und ob IAS 39 beibehalten werden und IFRS 9 nicht übernommen werden soll.

Zur Eröffnung der Sitzung hatten der ECON-Vorsitzende und der Vorsitzende der permanenten IFRS-Gruppe von ECON bereits erklärt, dass im Wesentlichen alle Interessengruppen sich für eine rasche Übernahme ausgesprochen hatten. Während der Vorträge und der Diskussion wurde deutlich, dass auch drei der eingeladenen Experten diese Auffassung vertraten. Nur ein Experte äußerte Zweifel (auch in Bezug auf IFRS-Rechnungslegung allgemein).

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung (Eröffnungsstellungnahmen alle nur in englischer Sprache):

IDW-Stellungnahme zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich der IPSAS

02.12.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Entwurf 56 'Die Anwendbarkeit der IPSAS' genommen.

Die Vorschläge im Entwurf zielen darauf ab, mehr Transparenz hinsichtlich der Arten von Unternehmen des öffentlichen Sektors zu bieten, die der IPSASB berücksichtigt, wenn er die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) entwickelt.

Das IDW hat einige Anmerkunge, stimmt aber der Vorgehensweise des IPSASB zu. Die Stellungnahme ist Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW zugänglich.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

01.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2015.

Wie bereits berichtet, waren im November die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Veröffentlichung einer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IFRS-Interpreations Committee-Entwurf DI/2015/1 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs zum IFRS-Interpreations Committee-Entwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
  • Veröffentlichung eines Entwurfs eines Schreibens an die EU-Kommission in Bezug auf die potentielle Ausweitung der Übernahmeempfehlung hinsichtlich IFRS 9
  • Finalisierung des Konsultationsdokuments zum Rahmenkonzept mit damit verbundener Bitte um endgültige Stellungnahme
  • Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan
  • Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Rückmeldungen, die bei den Rahmenkonzeptveranstaltungen in Helsinki und in Amsterdam und Paris eingegangen sind

Nicht erwähnt wird im Monatsrückblick, dass EFRAG im November ebenfalls eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 herausgegeben hat.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Telefonkonferenz des EFRAG-Boards

01.12.2015

Der EFRAG-Board wird am 4. Dezember 2015 eine Telefonkonferenz abhalten. Kernpunkt wird sein, das Schreiben an die EU-Kommission in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu finalisieren - durch die Absage der Sitzung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) aufgrund der besonderen Situation in Brüssel hat sich hier weiterer Spielraum ergeben.

Die vollständige Tagesordnung, die Sitzungspapiere und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zweite Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15

01.12.2015

Am Donnerstag, den 26. November, fand in Berlin die zweite Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' statt.

In der ganztägigen Veranstaltung tauschten sich Vertreter von rund 35 Unternehmen und Verbänden aus dem Kreis der Mitglieder des DRSC intensiv zu verschiedensten Fragestellungen aus der Umsetzung des neuen Erlösstandards aus. Einen Bericht von der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Sitzungspapiere für die Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

01.12.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC werden am 9. und 10. Dezember tagen. Für die Sitzungen wurden jetzt Agendapapiere zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 44. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Interpretationsentwurf DI/2015/1 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
  • Entwurf ED/2015/9 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
  • Erlöserfassung und Klarstellung von IFRS 15
  • EFRAG-Papier zur Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute
  • Interpretationsaktivitäten

Die Arbeitspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC - die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Der HGB-Fachausschuss wird während seiner 26. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRÄS 6

Die Arbeitspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Für die gemeinsame Sitzung der beiden Fachausschüsse werden keine Vorabpapiere zur Verfügung gestellt.

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