April

FASB schlägt Verschiebung der verplichtenden Erstanwendung des neuen Standards zur Erlöserfassung vor

30.04.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Nachdem der FASB bereits am 1. April 2015 die Verschiebung des Inkrafttetens vorläufig entschieden und sich der IASB am 28. April 2015 ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf für Mai 2015 angekündigt hatte, veröffentlichte der FASB am 29. April 2015 den Entwurf eines Accounting Standards Update (ASU), in dem mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen vorgeschlagen wird, den Erstanwendungszeitpunkt des neuen Standards zur Erlöserfassung grundsätzlich um ein Jahr zu verschieben. Der neue Standard wäre somit für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen.

Der Entwurf des FASB sowie die entsprechende Presseerklärung (beides in englischer Sprache) können auf der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich im Deloitte Newsletter Heads Up.

Ergebnisse der 22. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

30.04.2015

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 16. April 2015 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 22. Sitzung das folgende Thema besprochen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.04.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 18. und 19. Mai 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 38. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der 37. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.04.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 9. und 10. April 2015 in Berlin getagt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 37. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • EU-Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion
  • Leasingverhältnisse - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1)
  • geplanter Entwurf zum Rahmenkonzept
  • IFRS 15 (unter anderem Ergebnisse der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang)

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 13. April 2015 zur Verfügung gestellt.

IASB wird vorschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 aufzuschieben

28.04.2015

In seiner heutigen Nachmittagssitzung, die Sachverhalten zu IFRS 15 gewidmet ist, hat der IASB beschlossen, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.

Der IASB folgt bei dieser Entscheidung einer Empfehlung seines Stabs, die in den Unterlagen für diese Sitzung enthalten waren. Der Stab hatte argumentiert, dass IFRS 15 ein mit US-GAAP konvergierter Standard sei und es daher "weniger verwirrend für den Markt" wäre, wenn sowohl IFRS- als auch US-GAAP-Ersteller den neuen Standard zur gleichen Zeit anwenden würden. Der amerikanische FASB hatte kürzlich vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards für US-GAAP-Ersteller um ein Jahr aufzuschieben. Der Stab des IASB hatte auch darauf hingewiesen, dass der IASB derzeit erwägt, einige begrenzte klarstellende Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen, sodass eine gewisse Unsicherheit, wie IFRS 15 schlussendlich aussehen wird, nicht vollständig ausgeräumt werden kann, bis sich der IASB entscheidet, diese angedachten Änderungen zu finalisieren oder zu verwerfen. Des Weiteren wies der Stab darauf hin, dass selbst bei einem abweichenden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser klarstellenden Änderungen viele Unternehmen diese gleichzeitig mit der Erstanwendung von IFRS 15 würden anwenden wollen, um wiederholte Änderungen ihrer Bilanzierungsmethoden zu vermeiden.

Der IASB erkannte diese Punkte an und entschied, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Der Stab wurde angewiesen, einen entsprechenden Entwurf vorzubereiten. Dieser Entwurf wird ein eigenständiger Entwurf sein, der nur dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gewidmet ist, damit er den Konsultationsprozess zügig durchlaufen kann. Der Entwurf wird mit einer Kommentierungsfrist von mindestens 30 Tagen versehen werden und soll vermutlich im Mai 2015 herausgegeben werden.

Die Empfehlung von EFRAG gegenüber der EU-Kommission, IFRS 15 ohne Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens für die Anwendung in Europa zu übernehmen, ist von der heutigen Entscheidung des IASB nicht negativ betroffen, da EFRAG empfohlen hat, IFRS 15 "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" zu übernehmen.

Sehen Sie zu der Entscheidung auch unseren deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter und den englischsprachigen IFRS in Focus-Newsletter. Der IASB hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Artikel von Sue Lloyd über Finanzinstrumente

24.04.2015

In einem Artikel, der im 'Banking magazine' der israelischen Bankenvereinigung erschienen ist, erörtert das IASB-Mitglied Sue Lloyd IFRS 9 und widmet insbesondere dem neuen Wertminderungsmodell.

Lloyd beginnt ihre Ausführungen damit, zu erläutern, warum IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 darstellt, und hebt insbesondere hervor, dass jetzt alle Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und verbesserte Angabevorschriften in einem Standard zusammengefasst sind. Danach beschreibt sie das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9, mit dem allen Finanzinstituten und anderen Unternehmen vorgeschrieben wird, "die erwarteten Kreditverluste sofort zu schätzen und zu bilanzieren, sobald Geld verleihen oder in ein Finanzinstrument investieren". Sie hält allerdings auch fest, dass zwar IASB und FASB gemeinsam an der Entwicklung des Modells gearbeitet haben, aber zu unterschiedlichen Lösungen gelangt sind. Abschließend geht Lloyd auf die Umsetzung des neuen Wertminderungsmodells ein und weist darauf hin, dass dessen Umsetzung bedeutende Änderungen an den Systemen und Prozessen der Finanzinstitute und anderen Unternehmen erfordern wird. Deshalb habe sich der IASB für ein verpflichtendes Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2018 entschieden.

Eine englischsprachige Übersetzung des Artikels, der ursprünglich in hebräischer Sprache erschien, finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten nimmt Erörterungen auf

24.04.2015

Die erste Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) fand am 22. April 2015 in London statt.

Die Beratungsgruppe wurde vom IASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, und um ein Forum zu bieten, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Die erste physische Sitzung der ITG sollte ursprünglich im vierten Quartal 2014 stattfinden, wurde aber durch eine Telefonkonferenz zu den Vorgehensweisen und zum Stand der Umsetzung ersetzt, da bis dahin noch keine angemessene Anzahl von substantiellen fachlichen Umsetzungsfragen eingegangen waren, die die Einreichungskriterien erfüllen.

Bei der jetzt abgehaltenen ersten Sitzung zu fachlichen Fragen wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Vorhersagen künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse
  • Kreditzusagen - Anwendungsbereich
  • Erwartete Kreditverluste - BemessungszeitpunktBeurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei garantierten Schuldinstrumenten
  • Maximal zu beachtende Periode bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste
  • Revolvierende Kreditzusagen
  • Bemessung erwarteter Kreditverluste für einen begebenen Finanzgarantievertrag
  • Bemessung von erwarteten Kreditverlusten im Hinblick auf einen modifizierten finanziellen Vermögenswert

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert erstellt, in dem die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich in deutscher Sprache zusammengefasst werden.

Papier zu den Ergebnissen der erneuten Erörterungen zum Rahmenkonzept

24.04.2015

Der Stab des IASB das Papier aktualisiert, in dem die Vorschläge aus dem Diskussionspapier zum Rahmenkonzept den Ergebnissen der erneuten Erörterungen des Boards gegenübergestellt werden. Enthalten sind jetzt alle vorläufigen Entscheidungen bis Ende März 2015. Das Papier erlaubt einen Vorausblick auf die Vorschläge, die im demnächst erwarteten Entwurf enthalten sein werden.

Der IASB hatte im Juli 2013 im Rahmen seines umfassenden Projekts zum Rahmenkonzept das Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit Vorschlägen für Themengebiete herausgegeben, auf denen er eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Rahmenkonzepts für angezeigt hält, und Stellungnahmen bis Januar 2014 erbeten. Die erneute Erörterung der Vorschläge auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden im Januar 2015 im Wesentlichen abgeschlossen - der IASB veröffentlichte damals die erste Version dieses Papiers. Die jetzt erfolge Aktualisierung berücksichtigt auch Ergebnisse der Erörterung von Sachverhalten, die bei der Entwicklung des Entwurfs identifiziert wurden. Die Veröffentlichung des Entwurfs zum Rahmenkonzept wird im zweiten Quartal 2015 erwartet.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Videoaufzeichnung der Einbindungsveranstaltung bei der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

24.04.2015

Am 15. April 2015 waren die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Canadian Accounting Standards Oversight Council (AsSOC) im Rahmen der Sitzung der Treuhänder gemeinsam Gastgeber einer Veranstaltung, bei der die kanadische Perspektive in Bezug auf IFRS und globale Standards diskutiert wurde.

Bei der Veranstaltung gab es eine Eröffnungsansprache von Linda Mezon, Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers, Worte des Gedenkens für Harvey Goldschmid, der im Februar 2015 verstorben ist, durch Michel Prada, den Vorsitzenden der IFRS-Stiftung, eine Rede von Hans Hoogervorst, dem Vorsitzenden des IASB, und eine Podiumsdiskussion zum Thema "IFRS und globale Standards: Eine kanadische Perspektive".

Über die Rede von Hoogervorst, der eine Beschreibung der Mission der IFRS-Stiftung und des IASB vorgestellt hatte, haben wir bereits früher berichtet. Jetzt steht eine Videoaufzeichnung der gesamten Veranstaltung einschließlich der Podiumsdiskussion auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die gesamte Aufzeichnung ist etwa eine Stunde und zwanzig Minuten lang - die begleitende Presseerklärung enthält Hinweise dazu, wann die einzelnen Abschnitte beginnen. Klicken Sie bitte hier für Zugang zur Aufzeichnung über die Presseerklärung.

IASB-Mitglied spricht über 'Rechnungslegung und Finanzmärkte'

22.04.2015

Bei einer Konferenz in Madrid hielt das französische IASB-Mitglied Philippe Danjou eine Rede, die eine Bestandsaufnahme der IFRS-Übernahme weltweit und eine Analyse der Trends und Megatrends in der Finanzberichterstattung bot.

Danjou teilte seine Rede in drei Abschnitte. Zuerst widmete er sich den Megatrends, die die fachliche Arbeit des IASB beeinflussen. Als diese machte er die Globalisierung, Währungsschwankungen, hohe Verschuldung und Bewertungsschwierigkeiten bei Vermögenswerten, niedrige Zinssätze, Diversifizierung und wesentliche Leistungskennzahlen, alternative Finanzkennzahlen und die Angabenüberlast aus.

Danach wendete sich Danjou dem Stand der IFRS-Übernahme weltweit zu. Er bot zum Einen einen allgemeinen Überblick und ging zum Anderen tiefer auf die Situationen in China, Japan, Indien und den USA ein. Auch die Lage in der Schweiz streifte er kurz.

Schließlich wendete sich Danjou der Frage zu, ob die Übernahme der IFRS in der Europäischen Union den erwarteten Nutzen gebracht habe. Seine Ausführungen galten im Wesentlichen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu den Auswirkungen der IFRS in der Europäischen Union. Er kam zu dem Schluss:

Ich bin überzeugt, dass die IFRS den größten Teil des Nutzens gebracht haben, den wir erwartet haben, und dass die ursprünglichen Kosten für das Erlernen und Umsetzen des neuen Systems zwar nicht in den Bilanzen der Unternehmen und Anleger aktiviert wurden, dass sie aber, wäre dem so gewesen, nicht abgeschrieben werden müssten.

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