AAOIFI überarbeitet Standard zur Konsolidierung

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09.04.2015

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat ihren bestehenden Rechnungslegungsstandard zu Konsolidierung - FAS 23 'Konsolidierung' - überarbeitet.

Mit den Änderungen an FAS 23 wird klargestellt, dass Beherrschung eines Unternehmens, die Konsolidierung auslöst, nicht nur dann vorliegt, wenn das islamische Finanzinstitut, das den Konzernabschluss erstellt, 50 Prozent oder mehr der Stimmrechte an dem entsprechenden Unternehmen hält oder wenn das Institut Beherrschung durch Vereinbarungen mit den anderen Anteilseignern oder dem Unternehmen selbst erhalten hat. Viel mehr kann über die bisherigen Bestimmungen in FAS 23 hinaus auch Beherrschung aus Rechten aus anderen vertraglichen Vereinbarungen, aus Stimmrechten, die eine de facto-Kontrolle über ein Unternehmen entstehen lassen, aus potentiellen Stimmrechten und aus jeglicher Kombination dieser Faktoren entstehen. FAS 23 wird mit diesen Änderungen näher an IFRS 10 Konzernabschlüsse gebracht.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 31. Dezember 2015 enden. Sie werden in die nächste Gesamtausgabe der AAOIFI-Standards aufgenommen, die Anfang 2015 erscheinen sollen.

Der englischsprachigen Presserklärung auf der Internetseite der AAOIFI können Sie weitere Details zu den Änderungen entnehmen.

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