Zwei überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen

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04.04.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei seiner Stellungnahmen - „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“ und „Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung“ - überarbeitet.

In der Sitzung vom 10. September 2014 hat das AFRAC beschlossen, in der Stellungnahme „Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten“ eine Ergänzung zum Thema „Bilanzierung von internen Derivaten“ aufzunehmen. Aufgrund dieser Änderung hat das AFRAC in der Sitzung vom März 2015 beschlossen, in den Erläuterungen zur Rn 68 der Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen” den Absatz „Der Handelsbestand entspricht zwar grundsätzlich immer dem Handelsbuch, allerdings sind interne Geschäfte keine Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten iSd UGB und daher für Zwecke der Bilanzierung nicht relevant. Auch Bewertungseinheiten mit internen Geschäften sind deshalb nicht zulässig.“ zu streichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

§ 9 KStG, der die Bildung von Unternehmensgruppen regelt, wurde mehrere Male novelliert. Insbesondere die letzte Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, hat auch Auswirkungen auf einen nach den IFRS aufgestellten Abschluss. Die Stellungnahme „Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung“ vom April 2010 wurde in der AFRAC-Sitzung vom 11. März 2015 ohne inhaltliche Änderung an die geänderten steuerlichen Vorschriften angepasst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

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