IASB wird vorschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 aufzuschieben

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28.04.2015

In seiner heutigen Nachmittagssitzung, die Sachverhalten zu IFRS 15 gewidmet ist, hat der IASB beschlossen, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.

Der IASB folgt bei dieser Entscheidung einer Empfehlung seines Stabs, die in den Unterlagen für diese Sitzung enthalten waren. Der Stab hatte argumentiert, dass IFRS 15 ein mit US-GAAP konvergierter Standard sei und es daher "weniger verwirrend für den Markt" wäre, wenn sowohl IFRS- als auch US-GAAP-Ersteller den neuen Standard zur gleichen Zeit anwenden würden. Der amerikanische FASB hatte kürzlich vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards für US-GAAP-Ersteller um ein Jahr aufzuschieben. Der Stab des IASB hatte auch darauf hingewiesen, dass der IASB derzeit erwägt, einige begrenzte klarstellende Änderungen an IFRS 15 vorzuschlagen, sodass eine gewisse Unsicherheit, wie IFRS 15 schlussendlich aussehen wird, nicht vollständig ausgeräumt werden kann, bis sich der IASB entscheidet, diese angedachten Änderungen zu finalisieren oder zu verwerfen. Des Weiteren wies der Stab darauf hin, dass selbst bei einem abweichenden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser klarstellenden Änderungen viele Unternehmen diese gleichzeitig mit der Erstanwendung von IFRS 15 würden anwenden wollen, um wiederholte Änderungen ihrer Bilanzierungsmethoden zu vermeiden.

Der IASB erkannte diese Punkte an und entschied, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 zu verschieben. Der Stab wurde angewiesen, einen entsprechenden Entwurf vorzubereiten. Dieser Entwurf wird ein eigenständiger Entwurf sein, der nur dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gewidmet ist, damit er den Konsultationsprozess zügig durchlaufen kann. Der Entwurf wird mit einer Kommentierungsfrist von mindestens 30 Tagen versehen werden und soll vermutlich im Mai 2015 herausgegeben werden.

Die Empfehlung von EFRAG gegenüber der EU-Kommission, IFRS 15 ohne Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens für die Anwendung in Europa zu übernehmen, ist von der heutigen Entscheidung des IASB nicht negativ betroffen, da EFRAG empfohlen hat, IFRS 15 "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" zu übernehmen.

Sehen Sie zu der Entscheidung auch unseren deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter und den englischsprachigen IFRS in Focus-Newsletter. Der IASB hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

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