Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IFRS 2

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02.04.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 genommen, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten.

Im Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung werden die folgenden Sachverhalte erwogen:

  • Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten;
  • Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die ohne Steuereinbehalt erfüllt werden; und
  • Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG allgemein der Analyse der Sachverhalte durch den IASB zu und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, wenngleich einige Verbesserungsvorschläge für die Formulierung gemacht werden.

Generell zeigt sich EFRAG besorgt, dass die Einzeladressierung von mehr und mehr spezifischen Bedingungen verschiedener anteilsbasierter Vergütungspläne zu immer komplexeren Vorschriften in IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung führt. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB eine allgemeinere Überprüfung von IFRS 2 in Erwägung ziehen sollte, in deren Rahmen Umsetzungsfragen prinzipienbasiert angegangen werden können.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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