FASB entscheidet vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zur Erlöserfassung aufzuschieben

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01.04.2015

Bei seiner heutigen Sitzung hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines mit IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' identischen Erlöserfassungsstandards um ein Jahr aufzuschieben.

Gleichzeitig hat der FASB auch voräufig entschieden, eine vorzeitige Anwendung durch US-amerikanische Unternehmen zuzulassen. Allerdings soll diese erlaubte vorzeitige Anwendung nur für Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem ursprünglich festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Die vorläufigen Entscheidungen sollen demnächst als Entwurf veröffentlicht und mit eine dreißigtägigen Kommentierungsfrist versehen werden.

Der IASB hat bisher noch nicht signalisiert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufschieben zu wollen. Allerdings steht das Thema auf der Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April.

Zu den vorläufigen Entscheidungen verweisen wir auf einen erläuternden Heads Up-Newsletter unserer amerikanischen Kollegen und auf die Internetseite mit vorläufigen Agendaentscheidungen des FASB.

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