FASB schlägt Verschiebung der verplichtenden Erstanwendung des neuen Standards zur Erlöserfassung vor

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30.04.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem die Verschiebung des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung vorgeschlagen wird.

Nachdem der FASB bereits am 1. April 2015 die Verschiebung des Inkrafttetens vorläufig entschieden und sich der IASB am 28. April 2015 ebenfalls für eine Verschiebung ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf für Mai 2015 angekündigt hatte, veröffentlichte der FASB am 29. April 2015 den Entwurf eines Accounting Standards Update (ASU), in dem mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen vorgeschlagen wird, den Erstanwendungszeitpunkt des neuen Standards zur Erlöserfassung grundsätzlich um ein Jahr zu verschieben. Der neue Standard wäre somit für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen.

Der Entwurf des FASB sowie die entsprechende Presseerklärung (beides in englischer Sprache) können auf der Internetseite des FASB heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden sich im Deloitte Newsletter Heads Up.

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