Ergänzende IDW-Stellungnahme zum BilRUG
21.04.2015
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine ergänzende Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) eingereicht.
Die jetzt nachgereichte Stellungnahme ergänzt eine frühere Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss von März 2015 eine frühere Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Referentenentwurf des BilRUG vom Oktober 2014.
In dem jetzt nachgereichten Schreiben zum BilRUG bezieht sich das IDW auf die vorgesehene Neuregelung des § 292 Abs. 1 HGB zur befreienden Wirkung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten von Drittstaaten. Das IDW regt an, die geltende Rechtslage unverändert beizubehalten.
Sie können sich das Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.