IASB wird Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 erörtern

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20.04.2015

In Vorbereitung für die IASB-Sitzung nächste Woche ist heute ein Agendapapier zur Verfügung gestellt worden, in dem der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 hinterfragt und der IASB gefragt wird, ob er den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' vor dem Hintergrund der Sachverhalte, die im Rahmen der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung aufgekommen sind, und angesichts der vorläufigen Entscheidung des FASB in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens aufschieben möchte

In dem Arbeitspapier spricht der Stab des IASB folgende Empfehlungen aus:

Wir empfehlen, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschiebt. Es wäre einem Unternehmen weiterhin gestattet, die Vorschriften auf Jahresabschlüsse vor diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Wenn der IASB eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens empfiehlt, empfehlen wir, die vorgeschlagene Verschiebung als eigenen eng umrissenen Entwurf zu veröffentlichen. Dieser Entwurf würde eine Kommentierungsfrist von nicht weniger als 30 Tagen beinhalten, was eine Finalisierung der Erörterungen des IASB in diesem Zusammenhang bei der IASB-Sitzung im Juli 2015 gestatten würde.

Im Mai 2014haben der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB konvergierte Standards zur Erlöserfassung herausgegeben und auch abgestimmte Zeitpunkte des Inkrafttretens vereinbart. Im April 2015 entschied der FASB jedoch vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards um ein Jahr aufzuschieben. Der Stab des IASB fragt nun den Board, ob er dieser Entscheidung vor dem Hintergrund der Sachverhalte, die im Rahmen der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung aufgekommen sind, der beabsichtigten Klarstellungen und zwecks Erhaltung der Konvergenz folgen will.

Zugang zum englischsprachigen Agendapapier haben Sie auf der Internetseite des IASB. Es bietet einen Überblick über die Empfehlungen des Stabs, eine Zusammenfassung der bisherigen Entwicklungen, eine Erläuterung der vorläufigen Entscheidung des FASB und eine Zusammenfassung der bisher beim IASB eingegangenen Rückmeldungen.

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