IAASB finalisiert Vorschläge in Bezug auf die Verantwortung des Prüfers für 'zusätzliche Informationen'

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09.04.2015

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat seinen überarbeiteten internationalen Prüfungsstandard (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, in dem es um die Verantwortung des Prüfers in Bezug auf 'zusätzliche Informationen' geht.

Der IAASB hatte den Entwurf The Auditor's Responsibilities Relating to Other Information in Documents Containing or Accompanying Audited Financial Statements and the Auditor’s Report Thereon ursprünglich im November 2012 herausgegeben und dann im April 2014 erneut zwecks Stellungnahme herausgegeben, da in Bezug auf den ursprünglichen Entwurf erhebliche Bedenken zum Ausdruck gebracht worden waren.

Die Überarbeitung des Standards zielt darauf ab, die Verantwortung des Prüfers für zusätzliche Informationen - die im Standard als finanzielle und nicht finanzielle Informationen definiert werden, die nicht Bestandteil des geprüften Abschlusses sind - klarzustellen und auszuweiten. Die wesentlichen Änderungen an ISA 720 sind die folgenden:

  • Der Umfang der "zusätzlichen Informationen' wurde ausgeweitet und klargestellt, in dem er an das Konzept eines "Jahresberichts" geknüpft wurde.
  • Die Leistung, die ein Prüfer in Bezug auf zusätzliche Informationen zu erbringen hat, wurde dahingehend klargestellt, dass der Prüfer die zusätzlichen Informationen zu lesen hat und beurteilen muss, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den zusätzlichen Informationen und dem Abschluss bzw. zwischen den zusätzlichen Informationen und den Kenntnissen gibt, die der Prüfer im Rahmen der Prüfung erlangt hat.
  • Die Transparenz wurde erhöht, indem vorgeschrieben wurde, dass der Prüfer über seine Arbeiten im Zusammenhang mit zusätzlichen Informationen Bericht zu erstatten hat.

Die neuen Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung durch den Prüfer ergänzen die Änderungen, die sich aus den neuen und überarbeiteten Standards zur Berichterstattung durch den Prüfer vom Januar 2015 ergeben haben.

Der überarbeitete Standard tritt für Prüfungen von Abschlüssen in Kraft, die Berichtsperioden betreffen, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 enden.

Auf der Internetseite des IFAC, unter dem der IAASB angesiedelt ist, finden Sie eine Presserklärung mit Zugang zu allen Dokumenten - dem überarbeiteten Standard, einer kurzen Zusammenfassung der wesentliche Inhalte und einer Grundlage für Schlussfolgerungen.

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