Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept

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11.08.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' veröffentlicht.

Am 28. Mai 2015 hat der IASB zwei Entwürfe herausgegeben, ED/2015/3 und ED/2015/4, die gemeinsam ein vorgeschlagenes neues Rahmenkonzept und eine vorgeschlagene Aktualisierung der Verweise auf dieses darstellen. Anfang Juli 2015hat EFRAG zwecks öffentlicher Konsultation ein Papier zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept herausgegeben und Mitte des Monatsden IASB aufgefordert, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zu verlängern. Der jetzt veröffentlichte Stellungnahmeentwurf bezieht sich auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 4, IFRS 6, IAS 1, IAS 8, IAS 34, SIC-27 und SIC-32, mit denen diese Verlautbarungen im Hinblick auf darin enthaltene Verweise auf das und Zitate aus dem Rahmenkonzept aktualisiert werden sollen, sodass sie auf das neue Rahmenkonzept verweisen.

Im Stellungnahmeentwurf bringt EFRAG Bedenken hinsichtlich unbeabsichtigter Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen zum Ausdruck und äußert die Meinung, dass die Änderungen rein editorischer Art bleiben sollten. Außerdem wird die Machbarkeit und Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 angezweifelt, da es schwierig werden könnte, den Standard nur auf das Rahmenkonzept zu beziehen.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 26. Oktober 2015 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

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