EFRAG ist bereit, eine eingeschränkte Übernahmeempfehlung für IFRS 9 auszusprechen

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27.08.2015

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bei ihrer Sitzung nächste Woche die Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu finalisieren. Der Entwurf der endgültigen Übernahmeempfehlung, der am Dienstag verabschiedet werden soll, ist jetzt öffentlich zur Verfügung gestellt worden.

Wie bereits im Entwurf einer Übernahmeempfehlung, der im Mai 2015 veröffentlicht wurde, festgehalten, ist EFRAG der Meinung, dass IFRS 9 die Übernahmekriterien erfüllt und die Übernahme dem öffentlichen Interesse der EU dient und deshalb für die Anwendung in Europa übernommen werden sollte. EFRAG hält jedoch fest, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung zwischen dem kommenden neuen Standard zu Versicherungsverträgen und IFRS 9 zu Störungen der Berichterstattung durch Versicherer führen wird, was deren Abschlüsse für die Adressaten weniger verständliche und teurer für die Ersteller machen wird. Wie schon im Mai kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung "ein starkes Argument dafür ist, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 aufschiebt, sodass er mit dem Zeitpunkt des künftigen Versicherungsstandards im Einklang steht, allerdings nur für Versicherer und nur als Option".

EFRAG weist darauf hin, dass der IASB damit begonnen hat, verschiedene Ansätze zu untersuchen, mit denen das Problem adressiert werden könne - einschließlich des geforderten Aufschubs. Da der IASB mit diesen Untersuchungen gerade erst begonnen habe, sieht sich EFRAG nicht in der Lage, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen die negativen Auswirkungen der mangelnden zeitlichen Abstimmung verringern können:

Der IASB befindet sich jedoch ganz am Anfang seiner Arbeiten, und wir sind deshalb heute nicht in der Lage, einschätzen zu können, ob seine Initiative Bedenken beseitigen kann, die aus der Nichtabstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem künftigen Standard zu Versicherungsverträgen entstehen.

EFRAG rät der Kommission, den IASB aufzufordern, die notwendigen Änderungen an den IFRS so schnell wie möglich vorzunehmen, und weist auch darauf hin, dass eine jegliche Lösung (Aufschub oder andere) suboptimal bleibe und daher von sehr vorübergehender Art sein sollte.

Insgesamt hält EFRAG in der Übernahmeempfehlung fest, dass IFRS 9 insgesamt übernommen werden sollte, eine endgültige Empfehlung zum Versicherungsproblem gibt es aber nicht. Damit überlässt es EFRAG der Kommission, zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen will – Übernahme von IFRS 9 für alle Unternehmen in der Hoffnung, dass der IASB eine tragfähige Lösung für das Problem der mangelnden zeitlichen Abstimmung findet oder den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherer aufschiebt, oder gegebenenfalls eine eigene Verschiebung nur in der EU.

Über die bereits erwähnte Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum aktualisierten Satz von Agendapapieren für die Sitzung.

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