FASB veröffentlicht ASU zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Erlöserfassungsstandards

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12.08.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, mit der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen, mit IFRS 15 identischen Standards zur Erlöserfassung um ein Jahr aufgeschoben wird.

Der FASB hatte im Juli 2015 nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen für die Finalisierung seines entsprechenden Entwurfs vom April 2015 gestimmt. Der neue Standard ist somit für börsennotierte Unnternehmen, bestimmte gemeinnützige Unternehmen und Pensionspläne für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2017 beginnen. Alle anderen Unternehmen folgen ein jahr später. Eine vorzeitige Anwendung ist ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 beginnen, gestattet.

Der IASB hatte später im Juli auch für die Veschiebung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden gestimmt; es wird derzeit erwartet, dass die endgültigen Änderungene im September 2015 herausgegeben werden. The IASB expects to issue its formal amendment to defer IFRS 15 in September.

Auf der Internetseite des FASB finden Sie eine Presseerklärung und die ASU (beides in englischer Sprache).

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