Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:
Arbeitsprogramm des IASB und Entwicklungen bei der IFRS-Stiftung
Die Teilnehmer erörterten Projekte, die sich gegenwärtig auf der Agenda des IASB befinden, und besprachen, wie einzelne Standardsetzer den IASB gegebenenfalls durch eigene Aktivitäten unterstützen können. Folgende Projekte wurden erörtert:
Des Weiteren wurden die Agendakonsultation und Forschungs- und Umsetzungsprojekte allgemein angesprochen. Ein Punkt war ebenfalls die Interpretation von Standards durch Regulierer.
Ein weiterer Punkt waren die Beratungsgruppen zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung und Wertminderung. Insbesondere ging es um die Bündelung von Sachverhalten, die sich aus den Diskussionen der Gruppen ergeben, die Frage, wie lange diese aufrecht erhalten werden sollen, und ob die nationalen Standardsetzer die Regulierer von der Vorstellung abbringen sollen, dass es nur eine richtige Antwort auf bestimmte Sachverhalte gibt.
Berichte regionaler Gruppen
Vertreter der Gruppierungen aus Asien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG), Europa (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), Lateinamerika (Group of Latin-American Accounting Standard Setters, GLASS) und Afrika (Pan-African Federation of Accountants, PAFA) erläuterten jüngste Entwicklungen in ihren Regionen.
IPSASB-Themen
Die Teilnehmer wurden über IPSASB-Entwicklungen seit Oktober 2014 informiert. Ein Schwerpunkt der Diskussionen war die öffentliche Konsultation zur Strategie und zum Arbeitsprogramm des IPSASB und die Notwendigkeit, die richtige Balance zwischen Projekten zu finden, die Sachverhalten gewidmet sind, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, und Projekten, die der Konvergenz mit den IFRS gewidmet sind.
EU-Expertengruppe zur IAS-Verordnung
Die Teilnehmer wurden über den Hintergrund und neue Entwicklungen informiert. Das positive Ergebnis der Evaluierung der Verordnung wurde hervorgehoben, und es wurde der Einschätzung Ausdruck gegeben, dass die EU-Kommission den ersten Rückmeldungen "wenn nicht gar vergleichsweise glücklich, dann doch neutral” gegenüberstehe.
Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Während dieses Sitzungsteils erörterten die Teilnehmer, wie der Werthaltigkeitstest in IAS 36 verbessert werden kann, Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die Nutzungsdauer von Geschäfts- oder Firmenwerten, vorteilhafte Erwerbe und nicht beherrschende Anteile sowie die Definition eines Geschäftsbetriebs.
Administrative Sachverhalte
Die nächste IFASS-Sitzung findet am 29. und 30. September 2015 in London statt. Die erste Sitzung 2016 ist für den 4. und 5. April in Toronto angesetzt. Taiwan hat sich als Gastgeber für die erste Sitzung 2017 angeboten.
Die IFASS-Vorsitzende hielt fest, dass sie vorschlägt, nach der Sitzung in Toronto 2016 zurückzutreten. Um Bewerbungen für die Übernahme des Vorsitzes soll nach der Sitzung im September 2015 gebeten werden.
Rahmenkonzept
Auf dieses IASB-Projekt wurde noch einmal gesondert eingegangen. Themen waren das Geschäftsmodell und Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis, Bewertung, die Definition und Erfassung von Schulden sowie die Berichtseinheit.
Themenbezogene Erörterungen
Die Teilnehmer wendeten sich dann zwei Fachfragen zu. Erörtert wurden: "Anwendung von IFRS 10 – Bedenken, die sich aus Paragraph 4(a)(iv) ergeben" und "Klassifizierung von langfristigen Schulden im Fall eines Ausfalls – IAS 1 und der neue Entwurf zur Klassifizierung von Schulden".
Bericht zur Studie zu Auswirkungsanalysen
Der Stellvertretende IASB-Vorsitzende stellte das Thema vor, und die Teilnehmer nahmen für sich daraus mit, dass sie bei allen Projekten die Auswirkungen der Vorschläge ihren Rechtskreisen bedenken und dem IASB zur Kenntnis bringen müssen. Dies gelte über die gesamte Laufzeit von Projekten, nicht erst wenn man um Meinungsäußerungen gebeten wird.
Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern
Während der Sitzung wurden zwei neue Projekte vorgestellt. der koreanische Standardsetzer KASB stellte "Kosten und Nutzen der IFRS-Einführung in Korea – Die perspektive der Ersteller" vor. Der italienische Standardsetzer OIC hat ein Projekt zu "Angaben in Bezug auf die Anwendung von IAS 8" aufgenommen, das Teil der Angabeninitiative des IASB ist.
Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.