August

FASB folgt IASB bei Prinzipal/Agent-Klarstellungen

31.08.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat einen zweiten Entwurf einer Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zur Klarstellung seines mit IFRS 15 konvergierten Erlöserfassungsstandards herausgegeben.

Die vom FASB vorgeschlagenen Änderungen sind Ergebnis der Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG), die gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet wurde, um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kundenbzw. dem US-amerikanischen Pendant ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können. Der IASB hatte am 30. Juli 2015 Klarstellungen an IFRS 15 vorgeschlagen, unter anderem zum Thema Prinzipal/Agent-Erwägungen. Der FASB seinerseits hatte am bereits am 12. Mai 2015 erste Änderungen an seinem Erlöserfassungsstandard vorgeschlagen, damals aber das Thema Prinzipal/Agent-Erwägungen noch ausgeklammert. Mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen zieht der FASB nach, sie entsprechen denen des IASB und erhalten somit die Konvergenz aufrecht.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 15. Oktober 2015 erbeten. Sie steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter erstellt, in dem die vorgeschlagenen Änderungen erläutert werden.

Kanadische Publikation zum sich entwickelnden Berichterstattungsumfeld

31.08.2015

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Chartered Professional Accountants of Canada bzw. Comptables professionnels agréés du Canada, CPA Canada) hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die sich entwickelnde Landschaft der Unternehmensberichterstattung insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte erörtert wird.

Folgende Themen werden in der Publikation abgedeckt:

  • Erörterung der sich entwickelnden Landschaft der Unternehmensberichterstattung in Kanada und im globalen Kontext und
  • Überblick über drei Arten der Berichterstattung und die entsprechenden Rahmenkonzepte:
    • Richtlinien zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Global Reporting Initiative (GRI),
    • integrierte Berichterstattung und das Rahmenkonzept des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und
    • Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (Environmental, Social, Governance, ESG) in Einreichungen bei der SEC und die Standards des US-amerikanischen Rats für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB).

Zu jeder Form der Berichterstattung werden in der Publikation der Gegenstand der Berichterstattung und ihr Zweck beschrieben, die angestrebte Adressatengruppe vorgestellt, Quellen für die Leitlinien, Rahmenkonzepte und Standards angegeben, die Struktur und die wesentlichen Merkmale der Berichterstattung umrissen und der Grad der Akzeptanz und Anwendung analysiert. Außerdem werden diese drei Arten der Berichterstattung in der Publikation miteinander verglichen und gegeneinander abgegrenzt.

Sie können sich Evolving corporate reporting landscape: Integrated reporting, sustainability reporting and ESG reporting direkt von der Internetseite von CPA Canada herunterladen.

Sitzungspapiere für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.08.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 3. und 4. September 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 41. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen
  • aktueller Stand der Forschungsprojekte des IASB

Die bereits verfügbaren Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Oktober

28.08.2015

Der IASB hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 1. und 2. Oktober 2015 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Zu den Themen, die erörtert werden sollen, gehören die Agendakonsultation, das Rahmenkonzept, Klarstellung von IFRS 15, die Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert, Mechanismen für die Schadstoffbepreisung und Bilanzierung nach der Equity-Methode.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Donnerstag, 1. Oktober 2015 (9:30h-18:00h)

  • Agendakonsultation
    • Rückmeldungen von der Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS), die am 28. und 29. September 2015 stattfindet
  • Rahmenkonzept
    • Rückmeldungen von der WSS-Sitzung zu:
      • IAS 37
      • Bewertung
    • Im Entwurf zum Rahmenkonzept vorgeschlagene Leitlinien zur Auswahl einer Bewertungsgrundlage
    • Auswirkungen des Entwurfs auf das Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
  • Klarstellung von IFRS 15
  • Bewertung von Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwerte (vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28 und IAS 36 sowie den erläuternden Beispielen in IFRS 13)


Freitag, 2. Oktober 2015 (9:00h-12:30h)

  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (einschließlich Zusammenwirken von IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente)

Die Agendapapiere werden vor der Sitzung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

EFRAG ist bereit, eine eingeschränkte Übernahmeempfehlung für IFRS 9 auszusprechen

27.08.2015

Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bei ihrer Sitzung nächste Woche die Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' zu finalisieren. Der Entwurf der endgültigen Übernahmeempfehlung, der am Dienstag verabschiedet werden soll, ist jetzt öffentlich zur Verfügung gestellt worden.

Wie bereits im Entwurf einer Übernahmeempfehlung, der im Mai 2015 veröffentlicht wurde, festgehalten, ist EFRAG der Meinung, dass IFRS 9 die Übernahmekriterien erfüllt und die Übernahme dem öffentlichen Interesse der EU dient und deshalb für die Anwendung in Europa übernommen werden sollte. EFRAG hält jedoch fest, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung zwischen dem kommenden neuen Standard zu Versicherungsverträgen und IFRS 9 zu Störungen der Berichterstattung durch Versicherer führen wird, was deren Abschlüsse für die Adressaten weniger verständliche und teurer für die Ersteller machen wird. Wie schon im Mai kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die mangelnde zeitliche Abstimmung "ein starkes Argument dafür ist, dass der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 aufschiebt, sodass er mit dem Zeitpunkt des künftigen Versicherungsstandards im Einklang steht, allerdings nur für Versicherer und nur als Option".

EFRAG weist darauf hin, dass der IASB damit begonnen hat, verschiedene Ansätze zu untersuchen, mit denen das Problem adressiert werden könne - einschließlich des geforderten Aufschubs. Da der IASB mit diesen Untersuchungen gerade erst begonnen habe, sieht sich EFRAG nicht in der Lage, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen die negativen Auswirkungen der mangelnden zeitlichen Abstimmung verringern können:

Der IASB befindet sich jedoch ganz am Anfang seiner Arbeiten, und wir sind deshalb heute nicht in der Lage, einschätzen zu können, ob seine Initiative Bedenken beseitigen kann, die aus der Nichtabstimmung der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem künftigen Standard zu Versicherungsverträgen entstehen.

EFRAG rät der Kommission, den IASB aufzufordern, die notwendigen Änderungen an den IFRS so schnell wie möglich vorzunehmen, und weist auch darauf hin, dass eine jegliche Lösung (Aufschub oder andere) suboptimal bleibe und daher von sehr vorübergehender Art sein sollte.

Insgesamt hält EFRAG in der Übernahmeempfehlung fest, dass IFRS 9 insgesamt übernommen werden sollte, eine endgültige Empfehlung zum Versicherungsproblem gibt es aber nicht. Damit überlässt es EFRAG der Kommission, zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen will – Übernahme von IFRS 9 für alle Unternehmen in der Hoffnung, dass der IASB eine tragfähige Lösung für das Problem der mangelnden zeitlichen Abstimmung findet oder den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherer aufschiebt, oder gegebenenfalls eine eigene Verschiebung nur in der EU.

Über die bereits erwähnte Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum aktualisierten Satz von Agendapapieren für die Sitzung.

Vierte Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

27.08.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die vierte Folge wurde heute freigegeben.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Juli

27.08.2015

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im Juli 2015 veröffentlicht.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Erörterungen:

  • Versicherungsverträge. Die Mitglieder des ASAF erörterten zwei Papiere des AASB und des NZASB (zum Erfassungsmuster der vertraglichen Dienstleistungsmarge in der Gewinn- und Verlustrechnung und zum Zinssatz, der für die Zinszuwächse der vertraglichen Dienstleistungsmarge verwendet wird) sowie die vorläufigen Entscheidungen, die der IASB seit der letzten Sitzung im Versicherungsprojekt getroffen hat.
  • Abzinsungssätze. Der Stab des IASB gab einen Überblick über die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt zu Gegenwartswertbemessungen und bat die ASAF-Mitglieder um ihre Meinungen. Außerdem wurden die Mitglieder über mögliche nächste Schritte im Projekt befragt.
  • Rahmenkonzept. Die ASAF-Mitglieder erörterten die Vorschläge zum Ansatz und zur Ausbuchung im Rahmenkonzeptentwurf. Außerdem stellte EFRAG ein Papier zur Erfassung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis vor.
  • Rückstellungen und Eventualschulden (IAS 37). Der Stab gab einen Überblick über das Forschungsprojekt des IASB zu IAS 37 und bat um erste Meinungen des ASAF dazu, ob der IASB ein aktives Projekt zur Änderung von IAS 37 aufnehmen solle und, wenn ja, welchen Umfang dieses haben sollte.
  • Angabeninitiative. Der Stab stellte ein Papier vor, in dem die Inhalte des Diskussionspapiers zu Angabeprinzipien erläutert wurden, und bat die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung, ob noch weitere Sachverhalte ins Diskussionspapier aufgenommen werden sollten. Der Stab stellte außerdem ein Papier vor, in dem vorgeschlagene Änderungen am Konsultationsprozess für IFRS-Taxonomie erläutert wurden. Die Änderungen wurden bereits im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative getestet.
  • Dynamisches Risikomanagement. Der Stab des IASB gab einen Überblick über die Rückmeldungen, die zum Diskussionspapier eingegangen sind, und fragte die ASAF-Mitglieder, ob es zusätzlichen Informationsbedarf hinsichtlich des dynamischen Risikomanagements von Zinssätzen durch Unternehmen gebe, der nicht bereits in den Rückmeldungen angesprochen wurde.
  • Mechanismen für die Schadstoffbepreisung. Die ASAF-Mitglieder erörterten ein Emissionshandelsprogramm der Cap-and-trade-Art und brachten ihre Sichtweise zu möglichen Bilanzierungsansätzen zur Kenntnis.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle. Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zu möglichen Bilanzierungsansätzen, die entwickelt werden könnten, um die finanziellen Auswirkungen der 'definierten Preisregulierung' aus dem Diskussionspapier vom September 2014 widerzuspiegeln.
  • IFRS 15. Der Stab des IASB gab einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den neuen Erlöserfassungsstandard. Dazu gehörten Aktivitäten der Beratungsgruppe in Bezug auf den Übergang, Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und ein Überblick über den Entwurf mit Klarstellungen von IFRS 15.

Eine vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

26.08.2015

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 23. und 24. März 2015 zu einer Sitzung in Dubai zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Arbeitsprogramm des IASB und Entwicklungen bei der IFRS-Stiftung

Die Teilnehmer erörterten Projekte, die sich gegenwärtig auf der Agenda des IASB befinden, und besprachen, wie einzelne Standardsetzer den IASB gegebenenfalls durch eigene Aktivitäten unterstützen können. Folgende Projekte wurden erörtert:

  • Rahmenkonzept,
  • Angabeninitiative,
  • Versicherungsverträge,
  • Leasingverhältnisse,
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung,
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital,
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode,
  • Abzinsungssätze und
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Des Weiteren wurden die Agendakonsultation und Forschungs- und Umsetzungsprojekte allgemein angesprochen. Ein Punkt war ebenfalls die Interpretation von Standards durch Regulierer.

Ein weiterer Punkt waren die Beratungsgruppen zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung und Wertminderung. Insbesondere ging es um die Bündelung von Sachverhalten, die sich aus den Diskussionen der Gruppen ergeben, die Frage, wie lange diese aufrecht erhalten werden sollen, und ob die nationalen Standardsetzer die Regulierer von der Vorstellung abbringen sollen, dass es nur eine richtige Antwort auf bestimmte Sachverhalte gibt.

Berichte regionaler Gruppen

Vertreter der Gruppierungen aus Asien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG), Europa (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), Lateinamerika (Group of Latin-American Accounting Standard Setters, GLASS) und Afrika (Pan-African Federation of Accountants, PAFA) erläuterten jüngste Entwicklungen in ihren Regionen.

IPSASB-Themen

Die Teilnehmer wurden über IPSASB-Entwicklungen seit Oktober 2014 informiert. Ein Schwerpunkt der Diskussionen war die öffentliche Konsultation zur Strategie und zum Arbeitsprogramm des IPSASB und die Notwendigkeit, die richtige Balance zwischen Projekten zu finden, die Sachverhalten gewidmet sind, die dem öffentlichen Sektor eigen sind, und Projekten, die der Konvergenz mit den IFRS gewidmet sind.

EU-Expertengruppe zur IAS-Verordnung

Die Teilnehmer wurden über den Hintergrund und neue Entwicklungen informiert. Das positive Ergebnis der Evaluierung der Verordnung wurde hervorgehoben, und es wurde der Einschätzung Ausdruck gegeben, dass die EU-Kommission den ersten Rückmeldungen "wenn nicht gar vergleichsweise glücklich, dann doch neutral” gegenüberstehe.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Während dieses Sitzungsteils erörterten die Teilnehmer, wie der Werthaltigkeitstest in IAS 36 verbessert werden kann, Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die Nutzungsdauer von Geschäfts- oder Firmenwerten, vorteilhafte Erwerbe und nicht beherrschende Anteile sowie die Definition eines Geschäftsbetriebs.

Administrative Sachverhalte

Die nächste IFASS-Sitzung findet am 29. und 30. September 2015 in London statt. Die erste Sitzung 2016 ist für den 4. und 5. April in Toronto angesetzt. Taiwan hat sich als Gastgeber für die erste Sitzung 2017 angeboten.

Die IFASS-Vorsitzende hielt fest, dass sie vorschlägt, nach der Sitzung in Toronto 2016 zurückzutreten. Um Bewerbungen für die Übernahme des Vorsitzes soll nach der Sitzung im September 2015 gebeten werden.

Rahmenkonzept

Auf dieses IASB-Projekt wurde noch einmal gesondert eingegangen. Themen waren das Geschäftsmodell und Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis, Bewertung, die Definition und Erfassung von Schulden sowie die Berichtseinheit.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer wendeten sich dann zwei Fachfragen zu. Erörtert wurden: "Anwendung von IFRS 10 – Bedenken, die sich aus Paragraph 4(a)(iv) ergeben" und "Klassifizierung von langfristigen Schulden im Fall eines Ausfalls – IAS 1 und der neue Entwurf zur Klassifizierung von Schulden".

Bericht zur Studie zu Auswirkungsanalysen

Der Stellvertretende IASB-Vorsitzende stellte das Thema vor, und die Teilnehmer nahmen für sich daraus mit, dass sie bei allen Projekten die Auswirkungen der Vorschläge ihren Rechtskreisen bedenken und dem IASB zur Kenntnis bringen müssen. Dies gelte über die gesamte Laufzeit von Projekten, nicht erst wenn man um Meinungsäußerungen gebeten wird.

Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern

Während der Sitzung wurden zwei neue Projekte vorgestellt. der koreanische Standardsetzer KASB stellte "Kosten und Nutzen der IFRS-Einführung in Korea – Die perspektive der Ersteller" vor. Der italienische Standardsetzer OIC hat ein Projekt zu "Angaben in Bezug auf die Anwendung von IAS 8" aufgenommen, das Teil der Angabeninitiative des IASB ist.

Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

 

EFRAG plant Projekt zu den Bilanzierungsauswirkungen des gegenwärtigen Zinsumfelds

25.08.2015

Wie berichtet, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Tagesordnung und Agendapapiere für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards zur Verfügung gestellt. Während der Sitzung soll neben der lange erwarteten Finalisierung der Übernahmeempfehlung für IFRS 9 auch ein neues Projekt zu den Auswirkungen niedriger oder negativer Zinsen auf die Rechnungslegung erörtert werden.

In vielen Standards wird eine Form der Abzinsung bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden vorgeschrieben. Implizit wird dabei davon ausgegangen, dass Geld einen positiven Zeitwert aufweist, sodass der Gegenwartswert eines Vermögenswerts oder einer Schuld niedriger ist als der Nominalwert. Da in der Eurozone in letzter Zeit negative Zinsen auftraten, was dazu führt, dass der Gegenwartswert höher ist als künftige Mittelzuflüsse oder-abflüsse, erwägt EFRAG ein proaktives Projekt aufzunehmen, das Bilanzierungsfragen, die aus niedrigen oder negativen Zinsen entstehen, nachgeht. Schwerpunkt des Projekts sollen Finanzinstrumente sein.

Der EFRAG-Board muss sich noch über den Umfang des Projekts einigen. Daher werden in dem Agendapapier für die nächste Sitzung alle Aspekte aufgeführt, die im Zusammenhang mit niedrigen oder negativen Zinsen und der Frage, ob ein Niedrigzinsumfeld zu Bilanzinformationen führen, die die zugrunde liegenden wirtschaftliche Phänomene und das entsprechende Geschäftsmodell nicht sachgerecht abbilden, berücksichtigt werden könnten oder sollten.

Über die bereits erwähnte Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Agendapapier zum neuen Projekt zu niedrigen oder negativen Zinsen.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

25.08.2015

Der EFRAG-Board wird am 1. September 2015 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Herausragende Themen auf der Tagesordnung ist die geplante Finalisierung der Übernahmeempfehlung zu IFRS 9.

Weitere Themen sind die Agendakonsultation 2015, das Rahmenkonzept und ein proaktives EFRAG-Projekt zur Bilanzierung im gegenwärtigen Zinsumfeld. Genauere Informationen, die vollständige Tagesordnung, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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