BMJV beauftragt DRSC mit der Überarbeitung von § 301 HGB
11.12.2015
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das DRSC mit de Überarbeitung von § 301 HGB beauftragt.
Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 die Beauftragung angenommen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.