EBA stößt Konsultation zur Aktualisierung der FINREP-Berichterstattung in Bezug auf IFRS 9 an
09.12.2015
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat eine Konsultation zur Verwendung von IFRS 9 'Finanzberichterstattung' bei der Berichterstattung und -übermittlung für Finanz- und Kreditinstitutionen angestoßen, die nach IFRS berichten.
Die EBA ist verantwortlich für einen standardisierten Berichtsrahmen für Finanzinstitute in der EU und hat das FINREP-Paket auf Grundlage der Rechnungslegungsstandards entwickelt, die Banken anzuwenden haben. Durch Angleichung von Meldewesen und Rechnungslegung soll eine effiziente Regulierung gefördert werden. Mit IFRS 9 wurden grundlegenden Änderungen in Bezug darauf eingeführt, wie Finanzinstrumente bilanziert werden, deshalb schlägt die EBA umfassende Änderungen am FINREP-Paket vor. Während die EBA danach strebt, die FINREP-Berichterstattung so eng wie möglich an der Rechnungslegung zu halten, beziehen sich auch einige der vorgeschlagenen Änderungen auf Informationen, die notwendig sind, um ein umfassendes Bild des Risikoprofils der Aktivitäten von Finanzinstituten zu erhalten und eruieren zu können, welche systemischen Risiken sich aus deren Verhalten für den Finanzsektor und die Realwirtschaft ergeben.
Die EBA betont ausdrücklich, dass die Konsultation nicht in Verbindung mit dem laufenden Übernahmeverfahren für IFRS 9 steht.
Stellungnahmen werden bis zum 8. März 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der EBA.