EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen, mit denen Bedenken in Bezug auf die unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen adressiert werden sollen

  • EFRAG Image

24.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/11 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB. EFRAG ist der Meinung, dass die temporäre Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (der Aufschubansatz) alle Bedenken adressiert, die sich in Bezug auf das zeitliche Auseinanderfallen von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen ergeben. Der Überlagerungsansatz würde dagegen nur die Bilanzierungsanomalien ausgleichen. Dennoch unterstützt EFRAG beide Ansätze als sich ergänzende Lösungen.

Während die temporäre Ausnahme nach Meinung von EFRAG alle Bedenken adressiert, ist EFRAG auch der Meinung, dass diese allen Unternehmen zur Verfügung stehen sollten, die in wesentlichem Umfang Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, um faire Bedingungen in der Versicherungsbranche zu gewährleisten. Da gleichzeitig die Ausnahme nicht auch wesentliche nicht versicherungsbezogene Aktivitäten betreffen sollte, ist EFRAG der Meinung, dass die Ausnahme sowohl auf Ebene der Berichtseinheit als auch darunter zur Verfügung stehen sollte. Um dies zu erreichen, schlägt EFRAG vor, die Ausnahme auf einem der folgenden Ansätze auszubauen:

  • Ein ausgeweitetes Kriterium der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit", das nicht nur auf Grundlage der Ausgabe von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 basiert. Allerdings wäre ein höherer Schwellenwert als vom IASB vorgeschlagen zu setzen.
  • Ein Kriterium eines "regulierten Unternehmens", bei dem Definitionen aus dem Bereich der Regulierung einfließen würden.

Schließlich stimmt EFRAG auch dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Auslaufens der Ausnahme zu.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 20. Januar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.