EFRAG erläutert die Schlussfolgerung, dass IFRS 9 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild liefert
01.12.2015
Auf Bitte der EU-Kommission hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) weiter erläutert, wie man zu dem Schluss in der Übernahmeempfehlung gegenüber der Kommission gekommen ist, dass IFRS 9 dem Prinzip der den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht widerspricht.
Das Schreiben bietet keine zusätzliche Elemente der Beurteilung des Themas, sondern führt an einer Stelle die Argumente zusammen, die in den Anhängen der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 9 Finanzinstrumente enthalten waren und die relevant für die Beurteilung des Prinzips des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes sind.
Zugang zu dem Schreiben mit den Erläuterungen haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.