Übernahme jährlichen Verbesserungen 2012-2014 in europäisches Recht

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16.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen Zyklus 2012-2014 ergeben haben, die der IASB im September 2014 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2343 vom 15. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 16. Dezember 2015 wird die Verlautbarung Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 übernommen, die der IASB im September 2014 herausgegeben hat. Die Änderungen betreffen IFRS 5, IFRS 7, IFRS 1 (Folgeänderungen), IAS 19 und IAS 34. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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