Übernahme der Änderungen an IAS 16 und IAS 38 in europäisches Recht

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03.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 16 und IAS 38, mit denen weitere Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2231 vom 2. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 3. Dezember 2015 wird Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) übernommen, die der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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