Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten schließt Erörterungen ab
18.12.2015
Die dritte und letzte Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) fand am 11. Dezember 2015 in London statt.
Die Beratungsgruppe wurde vom IASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, und um ein Forum zu bieten, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Eine erste Sitzung der Gruppe fand am 22. April 2015 statt, eine zweite am 16. September 2015.
Bei der dritten Sitzung der Gruppe wurden die folgenden Themen erörtert:
- Bedeutung des Ausdrucks gegenwärtiger Effektivzinssatz
- Sicherheiten und andere Erhöhungen der Kreditwürdigkeit und die Bewertung erwarteter Kreditverluste
- Aufnahme von erwarteten Kapitalflüssen aus der Verkauf eines ausgefallenen Kredits in die Bewertung erwarteter Kreditverluste
- Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei finanziellen Vermögenswerten mit eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten
- Bemessung von Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte mit verringerter Kreditwürdigkeit
- Ausweis der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
- Anwendungsbereich von Paragraph 5.5.20 von IFRS 9
- Bewertung erwarteter Kreditverluste für bestimmte Arten von Kreditkarten
- Bemessungszeitraum für erwarteter Kreditverluste bei revolvierenden Kreditzusagen
- Aufnahme zukunftsgerichteter Szenarien
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst werden.
Diese Sietzung war die letzte Sitzung der Beratungsgruppe; weitere Sitzungen nach 2015 wurden bewusst nicht angesetzt.