Dezember

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im November 2015

22.12.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 6. November 2015 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Agendakonsultation — Die Mitglieder hoben besonders die Bedeutung der Projekte zu Geschäfts- oder Firmenwerten und zur Erfolgsberichterstattung hervor. In Bezug auf das Änderungstempo des IASB waren einige der Meinung, dass dies zu hoch sei.
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Allen Mtigliedern gemein war, dass sie gerne wissen wollen, was die Treiber für die Bewertung des Erwerbs seien und somit wie der Geschäfts- oder Firmenwert bestimmt wird. Zur Frage, ob es eine Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten geben sollte, waren die Meinungen geteilt.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung durch die Treuhänder
     — Die meisten Mitglieder sprachen sich dafür aus, dass der IASB sich weiterhin auf die Finanzberichterstattung konzentrieren sollte, auch wenn der Dialog und die Teilnahme an Entwicklungen in anderen Bereichen der Unternehmensberichterstattung wichtig sei.
  • Rahmenkonzept: Bewertung — Die Mitglieder hinterfragten hier vor allem die Beschreibung der einzelnen Elemente von Bewertung und diesutierten dann Beispiele von Vermögenswerten und Schulden.
  • IFRS 9 Finanzinstrumente — Dieser Sitzungsabschnitt war im Wesentlichen eine Unterrichtseinheit zu den neuen Wertminderungsvorschriften.
  • Angabeninitiative: Leitliniendokument zu Wesentlichkeit — Ein wesentlicher Diskussionspunkt war die Frage, ob die Leitlinien verpflichtend sein sollten - die Meinungen waren geteilt. Einig waren sich die Mitglieder, dass es gut sei, dass der IASB das Thema aufgegriffen habe. Leitlinien seien notwendig, und wenn der IASB nicht handele, würden es die Regulierer tun.

Die nächste CMAC-Sitzung wird am 25. Februar 2016 stattfinden.

Die vollständige Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Diskussionen bei der dritten ITG-Sitzung in deutscher Sprache

22.12.2015

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten (ITG) hat am 11. Dezember 2015 das dritte und planmäßig letzten Mal getagt. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat eine 'IFRS fokussiert'-Newsletter erstellt, der eine deutschsprachige Zusammenfassung der Diskussionen bei dieser Sitzung bietet.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Bedeutung des aktuellen Effektivzinssatzes
  • Kreditsicherheiten und die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste
  • Einbeziehung von Zahlungsströmen bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste, die aus dem Verkauf eines ausgefallenen Kredits erwartet werden
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei finanziellen Vermögenswerten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr
  • Ermittlung der Risikovorsorge für wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
  • Ausweis der Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • Anwendungsbereich des IFRS 9.5.5.20
  • Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Chargekarten
  • Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste für revolvierende Kreditzusagen zu ermitteln sind
  • Berücksichtigung von zukunftsgerichteten Szenarien

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel IFRS fokussiert — IFRS 9 - Ergebnisse der dritten Sitzung der ITG zum neuen Wertminderungsmodell hier herunterladen.

Tagesordnung für die Januarsitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

22.12.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 7. und 8. Januar 2016 in Berlin tagen. Die Tagesordnung die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 45. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)
  • vorgeschlagene Änderungen am Konsultationsprozess für die Entwicklung und die Pflege der IFRS-Taxonomie
  • Entwurf ED/2015/8 IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse
  • Zwischenberichterstattung
  • Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

22.12.2015

Diese Ausgabe trägt den Titel "Entkopplung von IFRS 9 und IFRS 4 gelöst...".

Der Newsletter hat die Beschreibung der Ansätze, mit denen dem zeitlichen Auseinanderfallen der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS „Versicherungsverträge“ entgegen gewirkt werden soll, zum Gegenstand. Außerdem erläutert der Newsletter zahlreiche Entscheidungen des IASB zu überschussberechtigten Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Übergangsbestimmungen sowie Anhangangabepflichten.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

FASB wird endgültigen Standard zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten Anfang Januar herausgeben

22.12.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat angekündigt, dass er beabsichtigt, seinen endgültigen Standard zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten in der ersten Januarwoche 2016 herauszugeben.

Der FASB hatte bei seiner Sitzung am 11. November 2015 eine Erörterungen abgeschlossen und für die Veröffentlichung eines endgültigen Standards gestimmt. Der Stab des FASB war angewiesen worden, eine Abstimmungsvorlage des Standards erarbeiten und zwecks schriftlicher Abstimmung den Boardmitgliedern zukommen lassen. Auf der Internetseite des FAS finden Sie eine Presseerklärung zur kommenden Veröffentlichung.

ICAEW-Papier zur Bilanzierung durch KMU

22.12.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat 'Bilanzierungsvorschriften für KMU: Erlass von Vorschriften auf der grundlage von Tatsachen' herausgegeben.

In dem Papier wird untersucht, wie - wenn überhaupt - die Finanzberichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) reguliert werden sollte. Dabei wird den Kosten und dem Nutzen (nicht nur für die Berichteinheit, sondern für die Gesellschaft als Ganzes) der Regulierung der Finanzberichterstattung durch KMU nachgegangen. Es wird untersucht, warum KMU gegebenenfalls ein anderes System als andere Unternehmen brauchen. Dabei wird auch die bisher veröffentlichte Forschung zu diesem Thema mit herangezogen. Die Autoren gelangen zu der Schlussfolgerung, dass die bisher vorliegenden Ergebnisse nicht ausreichen, um Vorgehensweisen und Vorschriften auf einer soliden Grundlage zu erlassen. Vielmehr sei ein umfassendes Forschungsprogramm notwendig.

Auf der Internetseite des ICAEW finden Sie eine Kurzzusammenfassung und den vollständigen Bericht.

FEE glaubt, der IASB muss eine aktivere Rolle bei der allgemeinen Unternehmensberichterstattung spielen

22.12.2015

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat zu der Bitte um Rückmeldungen Stellung genommen, mit der der IASB im August seine zweite Agendakonsultation angestoßen hat.

Neben Anmerkungen zur Projektpriorisierung, schlägt FEE in der Stellungnahme zur Konsultation vor, dass der IASB eine aktiviere Rolle bei der Agenda der allgemeinen Unternehmensberichterstattung übernimmt, was sowohl Finanzberichterstattung als auch nicht finanzbezogene Berichterstattung umfassen sollte. FEE hält fest:

Der gegenwärtige Schwerpunkt rein auf finanziellen Informationen scheint lngfristig nicht haltbar zu sein, weil (promäre) Nutzer andere Informationsquellen in ihrem wirtschaftlichen Entscheidungsprozess nutzen, was zu nachlassender Relevanz und Bedeutung von Abschlüssen führen kann.

FEE verweist auch auf das FEE-Papier vom Oktober 2015, in dem eine neuer Ansatz für die Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen worden war, der einen Kernbericht und begleitende weitere Berichte vorieht.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite von FEE.

ESMA veröffentlicht Übersicht über die Einhaltung der Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen

22.12.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Tabelle erstellt, der die (beabsichtigte) Einhaltung ihrer endgültigen 'Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen' für börsennotierte Emittenten zu entnehmen ist.

Die Leitlinien sind von Emittenten anzuwenden, deren Wertpapiere an regulierten Märkten gehandelt werden, sowie von Personen, die für die Erstellung eines Prospekt verantwortlich sind. Sie treten mit dem 3. Juli 2016 in Kraft. Die Tabelle auf der Internetseite von ESMA zeigt, dass 17 Mitgliedstaaten, europäische Territorien und EWR-Staaten die Leitlinien bereits einhalten und 15 weitere beabsichtigen, dies zu tun.

Stellungnahme von EFRAG zur Überprüfung der Satzung der IFRS-Stiftung

22.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu deren Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen zur möglichen Verbesserung der Struktur und Wirksamkeit der Organisation veröffentlicht.

In der Stellungnahme zur Bitte um Übermittlung von Sichtweisen, die im Juli 2015 veröffentlicht wurde, beantwortet EFRAG nur die Fragen 1 bis 6, da die anderen Fragen, die der Führungsstruktur und der Finanzierung gelten, bereits von der EU-Kommission in deren Evaluierung der IAS-Verordnung erwogen wurden.

In Bezug auf die anderen Fragen hält EFRAG insbesondere folgende Punkte fest:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der IASB sich nicht in die Bereiche Standardsetzung für den öffentlichen Sektor oder gemeinnützige Unternehmen begeben sollte, da dies bedeutende zusätzliche Ressourcen sowie Wissen, Erfahrungen und Kapazitäten erfordern würde, die weder beim Board noch beim Stab vorhanden sind.
  • EFRAG glaubt, dass der IASB sich stets aller Entwicklungen über die ganze Bandbreite der Unternehmensberichterstattung hinweg bewusst sein sollt, aber dass er nur Schritte ergreifen sollte, wo dies notwendig ist, um die Relevanz der IFRS innerhalb der Unternehmensberichterstattung zu erhalten. Dennoch betont EFRAG, dass es wichtig ist, dass sich der IASB insbesondere des Themas der alternativen Finanzkennzahlen im Rahmen der Angabeninitiative annimmt.
  • Im Hinblick auf die IFRS-Taxonomie ist EFRAG der Meinung, dass die IFRS-Stiftung weiterhin eine IFRS-Taxonomie entwickeln und erhalten sollte, um Qualität und Markennamennutzung zu kontrollieren. Allerdings sollte der IASB-Board nicht in den Prozess eingebunden werden, da dies außerhalb der Kompetenz der meisten Boardmitglieder liege. Dies sei eine Aufgabe für kompetente führende Mitglieder des Stabs. Die Entwicklung von Programmen und Software sollte vollständig an Dritte übertragen werden.
  • Während EFRAG der Meinung ist, dass die einheitliche Anwendung der IFRS ein strategisches Ziel bleibt, ist man der Meinung, dass die IFRS-Stiftung alle Schritte unternehmen sollte, um jegliche Entwicklung zu vermeiden, die die IFRS von ihrer Prinzipienbasiertheit wegführt.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Überprüfungen nach der Einführung von Standards als wirksames Mittel innerhalb der Forschungsaktivitäten des IASB angesehen werden sollten. EFRAG hebt auch hervor, dass der IASB gegebenenfalls in Erwägung ziehen sollte, ältere Standards einer Überprüfung nach der Einführung zu unterziehen, bei denen oft Interpretationsfragen aufkommen.
  • Schließlich fordert EFRAG die Treuhänder auf, die Wirksamkeit des Konsultationsprozesses zu überprüfen und zu überlegen, ob es Zeit ist, über die bloße Einhaltung von Schritten und Prozessen im Handbuch für den Konsultationsprozess hinauszugehen und auch inhaltliche Aspekte mit einzubeziehen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Blaues Buch 2016 jetzt verfügbar

21.12.2015

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die konsolidierte Fassung der IFRS 2016 ohne vorzeitige Anwendung jetzt verfügbar ist.

Diese Version, die das "Blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2016 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2016 liegt.

Gegenüber der Ausgabe 2015 haben sich folgende Änderungen ergeben:

Das blaue Buch kann für £70 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Die Publikation kann über die Internetseite des IASB bezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass der IASB in Bezug auf diese Ausgabe bereits ein Dokument erstellt hat, in dem gezeigt wird, wie der Text des Blauen Buchs 2016 angepasst werden kann, um die Änderungen an IAS 28 und IFRS 10 vom September 2014 herauszunehmen, die nach Veröffentlichung entsprechender Änderungen am 17. Dezember 2015 nun  nicht zum 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden sind

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