Dezember

Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

21.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die italienische Analysten- und Finanzberatervereinigung (Associazione Italiana degli Analisti e Consulenti Finanziari, AIAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben am 22. Oktober 2015 zu einer Veranstaltung zum Thema Gesamtergebnisrechnung eingeladen.

Insbesondere ging es bei dieser Veranstaltung darum, Anregungen von Anlegern dazu einzuholen, wie die Entscheidungsnützlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann und welche Rolle das sonstige Gesamtergebnis spielen könne. Die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Anmerkungen und Zugang zum vollständigen Bericht.

TEG-Berufungen und -Wiederberufungen

21.12.2015

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von vier (neuen) Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder sind Søren Kok Olsen, Prüfer aus Dänemark, und Nicolas de Paillerets, Ersteller aus Frankreich. Christian Chiarasini, Prüfer aus Frankreich, und Serge Pattyn, Nutzer aus Belgien, wurden wiederberufen. Darüber hinaus wurde Nicklas Grip, Ersteller aus dem Bankensektor aus Schweden, zum neuen stellvertretenden TEG-Vorsitzenden berufen. Alle (Wieder-)Berufungen gelten ab dem 1. April 2016, wenn auch der neue EFRAG TEG-Vorsitzende sein Amt antritt.

Übernahme der Änderungen an IAS 1 in europäisches Recht

21.12.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 1, die darauf abzielen, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2406 vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2015 wird die Verlautbarung Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) übernommen, die der IASB im Dezember 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Änderungen für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

21.12.2015

Im Nachgang seiner Dezembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wie bereits mehrfach erläutert können seit der Änderung der Darstellung im Juli Fortschritte in den einzelnen Projekten nicht mehr genau verfolgt werden - nur größere Fortschritte oder größere Verschiebungen können noch erkannt werden. Von diesen sind nur wenige im aktuellen Arbeitsprogramm erkennbar geworden.

Bei den größeren Projekten ist die einzige festgehaltene Änderung, dass im Angabeninitiativenprojekt zu Wesentlichkeit eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung jetzt innerhalb von sechs Monaten erwartet wird (zuvor: nach sechs Monaten). Bei allen anderen Projekten werden im aktualisierten Arbeitsprogramm keine Änderungen ausgewiesen, was bedeutet, dass sich alle nächsten Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im November 2015 verschoben haben können.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgende Änderungen ergeben:

Bei den Forschungsprojekten wurden keine Änderungen vorgenommen.

Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 18. Dezember 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Basler Ausschuss veröffentlicht endgültige Leitlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste

18.12.2015

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat endgültige Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten veröffentlicht. Die Leitlinien bauen auf 11 Prinzipien auf und beschreiben die aufsichtlichen Erwartungen an Banken in Bezug auf verlässliche Kreditrisikobehandlung im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung eines Rechnungslegungskozepts, das auf erwarteten Kreditverlusten aufbaut.

Die Leitlinien sind um elf Prinzipien herum strukturiert:

  • Der Aufsichtsrat und die Führungsebene einer Bank sind verantwortlich für die Sicherstellung der Anwendung sachgerechter Kreditrisikobehandlung.
  • Eine Bank sollte Methoden übernehmen, dokumentieren und einhalten, die gestatten, die Höhe des Kreditrisikos bei allen Krediten zu beurteilen und zu bewerten.
  • Eine Bank sollte über einen Prozess verfügen, mit dem Kredite sachgerecht auf Grundlage ihrer gemeinsamen Kreditrisikomerkmale zusammengefasst werden können.
  • Die Gesamtmenge der Risikovorsorge sollte angemessen sein um im Einklang mit der Zielsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften stehen.
  • Eine Bank sollte über Methoden und Prozesse verfügen, mit der die Angemessenheit ihrer internen Modelle für die Beurteilung von Kreditrisiken überprüft werden können.
  • Der Rückgriff auf Kreditbeurteilungsexpertise ist unerlässlich für die Beurteilung und Bewertung von erwarteten Kreditverlusten.
  • Eine Bank sollte über einen verlässlichen Prozess für die Beurteilung und Bewertung von Kreditrisiken verfügen, der es ihr gestattet, Kreditrisiken zu beurteilen und zu bepreisen und erwartete Kreditverluste zu bilanzieren.
  • Die öffentliche Berichterstattung einer Bank sollte Transparenz und Vergleichbarkeit fördern, indem zeitnah relevante und entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.
  • Bankenaufsichten sollten in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der Kreditrisikobehandlung von Banken überprüfen.
  • Bankenaufsichten sollten überzeugt davon sein, dass die Methoden, die eine Bank für die Bestimmung der Höhe der Kreditrisikovorsorge zu einer verlässlichen Bewertung erwarteter Kreditverluste nach dem einschlägigen Rechnungslegungsrahmen führt.
  • Bankenaufsichten sollten den Umgang einer Bank mit Kreditrisiken einbeziehen, wenn sie die Angemessenheit der Kapitalausstattung einer Bank beurteilen.

Die Leitlinien decken erwartete Kreditverluste allgemein ab. Damit fallen sowohl IFRS 9 Finanzinstrumente als auch alle anderen Rechnungslegungsrahmenkonzepte (einschließlich erwarteter Änderungen an US-GAAP) in ihren Anwendungsbereich. Die Leitlinien enthalten allerdings auch einen Anhang, der ausschließlich IFRS 9 gewidmet ist.

Drittes IASB-Forschungsforum

18.12.2015

Das IASB-Forschungsforum wird Teil der Konferenz 2016 der Contemporary Accounting Research (CAR) sein, das am 15. und 16. Oktober 2016 in Waterloo in Kanada stattfinden wird.

Forscher, die einen Beitrag einreichen wollen, könnten sich unter anderem folgender Themen annehmen:

  • Probleme, die der IASB in seinen Standarsetzungs-, Rahmenkonzept-, und Forschungsprojekten zu lösen hat;
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von Standards durch den IASB;
  • Sachverhalte, die im Rahmenkonzeptprojekt des IASB aufgekommen sind einschließlich explizit angesprochener Sachverhalte im Entwurf vom Mai 2015.

Hier stehen Ihnen weiterführende Informationen auf der Internetseite der Canadian Academic Accounting Association zur Verfügung.

Zusammenfassung der Sitzung des Erstellerforums im November 2015

18.12.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Globalen Forums der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) am 4. November 2015 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IASB. Ein Punkt, den die GPF-Mitglieder betonten, war das Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen. Der fachliche Direktor beschrieb die Lösungen, die bereits jetzt in IFRS 4 zur verfügung stehen, und die möglichen Lösungen in Form des Aufschubansatzes und des Überlagerungsansatzes, die der IASB dann im Dezember 2015 auch vorgeschlagen hat.
  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des Interpretations Committee. Die folgenden Projekte wurden näher erörtert:
    • IFRS 9/IAS 28 — Fällt die Bewertung langfristiger Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließich der Wertminderung unter IFRS 9, IFRS 28 oder beide?
    • IAS 16 — Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage
    • Aktivitäten des Interpreations Committee allgemein
  • Rahmenkonzept. Die Mitglieder eröterten einige der Vorschläge im Entwurf, insbesondere im Zusammenhang mit (a) den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, (b) Konzepten für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden und (c) Konzepten für die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden.
  • IFRS-Beirat: Rolle und jüngste Aktivitäten. Die Mitglieder erörterten jüngste Rückmeldungen des Beirats an die IFRs-Stiftung und waren sich einig, dass die einheitliche Anwendung und die Relevanz der IFRS zu den wesentlichen zu berücksichtigenden Aspekten gehören.
  • Agendakonsultation des IASB und Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung durch die Treuhänder. Die GPF-Mitglieder wurden nach den Prioritäten gefragt, die sie den Projekten auf der Forschungsagenda des IASB zuordnen würden. Außerdem wurden sie gefragt, ob der IASB das richtige Maß an Umsetzungsunterstützung gewährt und ob sich aus dem Arbeitsprogramm des IASB das richtige Änderungstempo ergibt. Die Mitglieder diskutierten, ob der IASB zu viele eng umrissene Änderungen seit der letzten Agendakonsultation herausgegeben hat und eingie waren der Ansicht, dass die Änderungen generell zu rasch erfolgten, während die Ersteller eine Weile eine stabile Plattform haben wollten. Im Zusammenhang mit der Überprüfung durch die Treuhänder erörterten die Mitglieder die Relevanz der IFRS, die einheitliche Umsetzng der IFRS und Fragen der Führungsstruktur und Finanzierung.
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Bilanzierungsobjekt. Die Mitglieder wurden gebeten ihre Meinung zur Relevanz des Bewertungsvorschlags im Entwurf zu äußern (der beizulegende Zeitwert börsennotierter Instrumente sollte auf dem produkt aus Preis und Menge (P × Q) beruhen). Viele Mitglieder waren der Meinung, dass sich aus P × Q keine relevante Wertbemessung für börsennotierte Instrumente ergibt.
  • Angabeninitiative: Leitliniendokument zu Wesentlichkeit. Die GPF-Mitglieder unterstützten den erläuternden Ansatz des Entwurfs, aer sie waren nicht sicher, ob er ausreichen würde, um die Behandlung von Angabevorschriften in Standards als Abhakliste zu verhindern, die Angabe von unwesentlichen Informationen zu unterbinden oder das Weglassen von wesentlichen Informationen zu verhindern, die nicht explizit in einer Vorschrift gefordert werden.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung und Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsabschnitten.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten schließt Erörterungen ab

18.12.2015

Die dritte und letzte Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) fand am 11. Dezember 2015 in London statt.

Die Beratungsgruppe wurde vom IASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, und um ein Forum zu bieten, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Eine erste Sitzung der Gruppe fand am 22. April 2015 statt, eine zweite am 16. September 2015.

Bei der dritten Sitzung der Gruppe wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Bedeutung des Ausdrucks gegenwärtiger Effektivzinssatz
  • Sicherheiten und andere Erhöhungen der Kreditwürdigkeit und die Bewertung erwarteter Kreditverluste
  • Aufnahme von erwarteten Kapitalflüssen aus der Verkauf eines ausgefallenen Kredits in die Bewertung erwarteter Kreditverluste
  • Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos bei finanziellen Vermögenswerten mit eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten
  • Bemessung von Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte mit verringerter Kreditwürdigkeit
  • Ausweis der Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • Anwendungsbereich von Paragraph 5.5.20 von IFRS 9
  • Bewertung erwarteter Kreditverluste für bestimmte Arten von Kreditkarten
  • Bemessungszeitraum für erwarteter Kreditverluste bei revolvierenden Kreditzusagen
  • Aufnahme zukunftsgerichteter Szenarien

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst werden.

Diese Sietzung war die letzte Sitzung der Beratungsgruppe; weitere Sitzungen nach 2015 wurden bewusst nicht angesetzt.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

18.12.2015

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In dieser Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Überblick über aktuelle Termine.

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Jubiläumsbroschüre zum zehnjährigen Bestehen der DPR

17.12.2015

Mit einer Feierstunde wurde am 3. Juli 2015 das zehnjährige Bestehen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gewürdigt. Im Nachgang wurde jetzt eine Jubiläumsbroschüre mit den Redebeiträgen sowie umfassenden Hintergrundinformationen und weiteren Beiträgen erstellt.

Sie können sich die 84-seitige Jubiläumsbroschüre direkt von der Internetseite der DPR herunterladen.

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