Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zu IFRS 11

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03.02.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Arbeitsgemeinschaften sind eine sehr gebräuchliche Form der Kooperation in der Bauwirtschaft. Im Gegensatz zu manchen anderen Rechtskreisen sieht die österreichische Bauarbeitsgemeinschaftsgeschäftsordnung bei Arbeitsgemeinschaften mit mehr als zwei Partnern für viele Entscheidungen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit vor. Die Anwendung von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen setzt hingegen einstimmige Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten voraus. Der Entwurf der Stellungnahme befasst sich mit der Frage, wann eine typische österreichische Bauarbeitsgemeinschaft in den Anwendungsbereich von IFRS 11 fällt und wie sie zu klassifizieren ist, wenn IFRS 11 nicht anwendbar ist. Außerdem befasst sich der Entwurf der Stellungnahme mit der Frage, ob eine gemäß IFRS 11 darzustellende österreichische Bauarbeitsgemeinschaft in ihrer typischen Ausprägung gemäß Bauarbeitsgemeinschaftsgeschäftsordnung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist.

Sie könne sich den Entwurf direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen. Kommentare werden bis zum 5. März 2015 erbeten.

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