Vorschläge für Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht

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26.02.2015

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 25. Februar 2015 Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften veröffentlicht und erläutert diese in Begleitdokumenten umfassend.

Nachdem im vergangenen Jahr keine Kodexänderungen vorgenommen wurden, hat die Regierungskommission jetzt vorgeschlagene Änderungen veröffentlicht, die im Wesentlichen der weiteren Professionalisierung der Aufsichtsarbeit gelten. Zentrale Motivation der Änderungen ist, dass Aufsichtsräte genügend Zeit für ihre Arbeit aufwenden und die notwendigen Termine auch persönlich wahrnehmen sollten. Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat in Zukunft soll im Voraus mitgeteilt werden, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des Mandats erwartet wird. Wenn ein Mitglied des Gremiums die zeitlichen Erwartungen nicht erfüllt hat und es in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen oder weniger persönlich teilgenommen hat, soll dies im Aufsichtsratsbericht kommuniziert werden. Schließlich schlägt die Regierungskommission auch vor, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft unternehmensspezifisch die Höchstdauer der Zugehörigkeit zu diesem Gremium definiert.

Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 1. April 2015 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission Anfang Mai 2015 einfließen.

Auf der Internetseite der Regierungskommission stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

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