Stellungnahme des DRSC zum BilRUG

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24.02.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB-Fachausschuss Stellung gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu dessen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) genommen.

Der Regierungsentwurf war am 7. Januar 2015 beschlossen worden.

Der DRSC sieht Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen Themenbereichen. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen unter anderem die Regelungen zur Verlustübernahme durch eine Einstandspflicht des Mutterunternehmens für die Verpflichtungen des Tochterunternehmens. Im Regierungsentwurf wird eine zeitliche Dimension eingeführt, indem auf "Verpflichtungen aus dem jeweiligen Geschäftsjahr" abgestellt wird. Hiermit würden Verpflichtungen, die in den früheren Geschäftsjahren entstanden sind, nicht miterfasst. Nach Ansicht des DRSC ist das nicht richtig.

Ferner wird im Regierungsentwurf eine Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge eingeführt. Die Ausschüttungssperre soll durch die Bildung einer Rücklage wirken. Offen bliebe jedoch, wie eine solche Rücklage zu bilden und in späteren Berichtsperioden zu behandeln sei.

Weiterhin wird im Regierungsentwurf eine neue Regelung für eine befreiende Konzernrechnungslegung eines Mutterunternehmens aus einem Drittstaat aufgenommen, die zusätzlich zu einem geprüften befreienden Konzernabschluss auch einen geprüften befreienden Konzernlagebericht fordert. Diese zusätzliche Anforderung mache die befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten in vielen Fällen unmöglich, da ein geprüfter Konzernlagebericht von ausländischen Mutterunternehmen oftmals nicht existiere.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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