EFRAG verlängert Frist für den Stellungnahmeentwurf zu den Änderungen an IFRS 2
02.02.2015
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Dezember den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2, die der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung gelten, veröffentlicht und ursprünglich mit einer Kommentierungsfrist 30. Januar 2015 versehen. Die Frist wurde jetzt bis zum 9. März 2015 verlängert.
Im Stellungnahmeentwurf stimmt EFRAG allgemein der Analyse der Sachverhalte durch den IASB zu und unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen. Die presseerklärung mit den Ankündigung der Fristverlängerung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.