EFRAG empfiehlt Aussetzung des Übernahmeprozesses zu Änderungen an IFRS 10/IAS 28 aufgrund eines identifizierten Konflikts mit IAS 28

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19.02.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess zu den Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 in Bezug auf die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auszusetzen, bis der IASB einen identifizierten Konflikt dieser Änderungen mit IAS 28 adressiert hat.

Am 11. September 2014 hat der IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) herausgegeben. Im Nachgang identifizierte EFRAG einen Konflikt der Änderungen mit IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und setzte den IASB darüber in Kenntnis. Der IASB hat den Konflikt bestätigt und ihn während seiner Sitzung im Januar 2015 erörtert. Die IASB-Mitglieder trafen folgende vorläufige Entscheidungen:

  • die Vorschriften in IAS 28 und IFRS 10 sollen klargestellt werden, um den Konflikt zu adressieren;
  • dies soll im Rahmen eines demnächst erwarteten Entwurfs weiterer Änderungen an IAS 28 in Bezug auf die Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures geschehen; und
  • es soll vorgeschlagen werden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 zu verschieben, so dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen mit dem der vorgeschlagenen Klarstellungen zusammenfällt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat EFRAG der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 auszusetzen, bis das Projekt zur Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures abgeschlossen ist. Sie können sich das englischsprachige Schreiben von der Internetseite von EFRAG herunterladen. EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in der EU entsprechend aktualisiert.

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