Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Transparenzrichtlinie veröffentlicht

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06.02.2015

Das Bundesfinanzministerium hat am 6. Februar 2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU) veröffentlicht. Mit diesem Gesetzesentwurf kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie bis November 2015 in deutsches Recht zu transformieren.

Die Änderungen an der bisherigen Transparenzrichtlinie, die November 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung bestimmter Verpflichtungen, um regulierte Märkte attraktiver für die Kapitalaufnahme durch kleine und mittelgroße Emittenten zu machen (beispielsweise Streichung der Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen),
  • Verbesserung der gesetzlichen Klarheit und Wirksamkeit, insbesondere in Bezug auf Angaben zur Unternehmenseigentümerschaft (Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente, die verwendet werden können, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben),
  • Zurverfügungstellung von Saktionen, die ausreichend abschreckend im Fall der Verletzung von Transparenzvorschriften sind, und
  • Offenlegung von Zahlungen an Regierungen durch börsennotierte Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, in den Ländern, in denen sie tätig sind (sogenannte länderspezifische Berichterstattung).

Schriftlichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 14. März 2015 eingereicht werden.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung:

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