AFRAC-Stellungnahmen zum Bilanzierungsobjekt und zur Preisregulierung

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21.01.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB Stellung zum Entwurf ED/2014/4 'Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert' und zum Diskussionspapier DP/2014/2 'Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung' genommen.

Mit den vorgeschlagene Änderungen des IASB im Entwurf soll bestätigt werden, dass das Bilanzierungsobjekt bei Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung an sich ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

AFRAC unterstützt in seiner Stellungnahme die Aussage, dass das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung als Ganzes ist. Allerdings kann AFRAC nicht die Schlussfolgerung unterstützen, dass bei marktnotierten Beteiligungen der Wert aus dem Produkt von Preis und Menge der einzelnen Instrumente ohne Abzüge ermittelt werden soll. Dieser Ansatz sei konzeptionell zu verwerfen, weil er der Definition des Bilanzierungsobjekts wie vom IASB vorgeschlagen zuwiderlaufe und die zugrunde liegende wirtschaftliche Realität nicht abbilde.

In der Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier zur Preisregulierung, das der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte, dient, beton AFRAC mehrfach, dass es wichtig sei, die Auswirkungen von Preisregulierung im Abschluss zu zeigen. Unter anderem heißt es:

Wir konnten keine zusätzlichen Probleme aus der Erfassung von regulatorischen Abgrenzungsposten im Vergleich mit Unternehmen identifizieren, die keiner Preisregulierung unterliegen. Im Gegenteil, wir glauben, dass die Nichterfassung von regulatorischen Abgrenzungsposten die Vergleichbarkeit von regulierten und nicht regulierten Unternehmen verringert (indem einander unähnliche Unternehmen ähnlich dargestellt werden).

Sie können sich die beiden englischsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen:

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