Gesetzentwurf des BilRUG beschlossen

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07.01.2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) beschlossen.

Die am 26. Juni 2013 verabschiedete neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU, die die 4. und 7. EU-Richtlinie ersetzt, ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Schritt in diesem Umsetzungsprozess dar.

Zentrale Inhalte der Referentenentwurfs sind u.a. die Verringerung der bürokratischen Belastung für kleine Kaptialgesellschaften, eine erhebliche Anhebung der Schwellenwerte für die Einstufung als mittelgroße Kapitalgesellschaften, Erleichterungen der Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften sowie die Einführung von stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Zahlungen von Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft an staatliche Stellen.

Der Gesetzentwurf und eine entsprechende Presseerklärung können von der Internetseite des BMJV heruntergeladen werden.

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