Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
20.01.2015
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu fünf vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2014 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 12, IAS 19, IFRS 10 (zwei Sachverhalte) und IFRS 11.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard | Thema | Deloitte-Position |
---|---|---|
IAS 12 Ertragsteuern | Steuersatz für die Bewertung von latenten Steuern in Bezug auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen | Stellungnahme von Deloitte |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer | Bewertung von Langlebigkeit referenzierenden Swaps | Stellungnahme von Deloitte |
IFRS 10 Konzernabschlüsse | Zweckgesellschaft, deren Zweck darin besteht, einen einzelnen Vermögenswert einem einzelnen Leasingnehmer zu überlassen und die Frage der Berherrschung | Stellungnahme von Deloitte |
IFRS 10 Konzernabschlüsse | Beherrschung einer Zweckgesellschaft durch einen Juniorpartner einer Gemeinschaft von Leasinggebern | Stellungnahme von Deloitte |
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen | Anwendungsfragen | Stellungnahme von Deloitte |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.