DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

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16.01.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 genommen.

Das DRSC unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, mit denen klargestellt werden soll, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll, nur bedingt.

Das DRSC stimmt absolut zu, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen die Beteiligung als Ganzes sein sollte. Allerdings ist das DRSC nicht der Meinung, dass der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll. Man sei sich zwar vieler Umstände bewusst, unter denen diese Bewertung ein verlässliches Ergebnis bringen würde, aber der Ansatz spiegele nicht die Realität wieder, da der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten könne.

In der Stellungnahme merkt das DRSC auch an, dass die Schlussfolgerungen des IASB nicht nur auf die Entwurf enthaltenen Standards angewendet werden sollten. Man ist vielmehr der Meinung, dass auch bei kleineren Beteiligungen die Beteiligung als ganzes das Bilanzierungsobjekt sein sollte. Deshalb seien auch Folgeänderungen an IAS39/IFRS 9, IFRS 5 und anderen Standards erforderlich.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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