EFRAG macht Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit von ASAF

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16.01.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Antwort auf den Fragebogen der IFRS-Stiftung veröffentlicht, mit dem die Sichtweisen nationaler Standardsetzer und regionaler Gremien zur Wirksamkeit des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) eingeholt werden sollen.

Die IFRS-Stiftung hat im November 2014 eine Überprüfung von ASAF angestoßen, um die Arbeitsweise und die Ergebnisse von ASAF gegen das Arbeitsabkommen und die Satzung abzugleichen. So soll beurteilt werden, ob ASAF der gesteckten Zielsetzung entspricht.

Insgesamt beurteilt EFRAG die Einrichtung von ASAF für einen Erfolg, da somit ein wirksames multilaterales Forum geschaffen wurde, in dem regionale Gruppen und nationale Standardsetzer aktiv zum Standardsetzungsprozess beitragen können. Auch die wesentlichen Merkmale von ASAF (Größe, Zusammensetzung, Vorsitz) hält EFRAG für richtig.

Dennoch nennt EFRAG drei Punkte, in denen die Wirksamkeit von ASAF deutlich verbessert werden könne:

  • Die Balance der Meinungen in EFRAG bei strittigen Sachverhalten könne besser identifiziert werden. So könne, auch wenn kein Einstimmigkeit erzielt werden, das Meinungsbild vom IASB besser genutzt werden. Gleichzeitig müsse der IASB besser kommunizieren, wie er die Meinung von ASAF berücksichtigt. Außerdem könne der IASB ASAF dafür nutzen, zu erproben, ob wesentliche Entscheidungen des Boards und die Begründung dafür verständlich und nachvollziehbar sind.
  • In Fällen, in denen Vorschläge des IASB auf großen Widerspruch treffen, sollten die umstrittenen Sachverhalte identifiziert und vor der Fertigstellung eines Standards oder einer Änderung mit ASAF diskutiert werden. Dies würde die Akzeptanz der finalen Verlautbarung erhöhen.
  • Vor dem Hintergrund des repräsentativen Charakters von ASAF, sollte das Gremium formal und dauerhaft als ein beratendes Organ im Konsultationsprozess des IASB anerkannt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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