Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste
08.01.2015
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf von Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' genommen, die der IASB als Reaktion auf Abweichungen in der Praxis vorgeschlagen hat und die relevant sind, wenn ein Unternehmen steuerliche Verluste berichtet.
Da der IASB zu dem Schluss gekommen ist, dass die unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgeht, bestehen die vorgeschlagenen Änderungen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel.
In der Stellungnahme stimmt EFRAG den meisten Vorschlägen zu, nennt aber Bedenken oder Formulierungsvorschläge, da man der Meinung ist, dass einige der Änderungen schwer verständlich sind oder weiterer Klarstellung bedürfen.
Zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.