IPSASB veröffentlicht fünf Standards auf Grundlage des 'Konsolidierungspakets' des IASB
31.01.2015
Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat fünf Standards veröffentlicht, die der Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Unternehmen gewidmet sind. Die fünf internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) basieren auf dem 'Konsolidierungspaket', das der IASB im Mai 2011 zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen, der Equity-Methode, separaten Abschlüssen und Angaben herausgegeben hat. Der IPSASB hat jedoch eine Reihe von Änderungen an den IASB-Verlautbarungen vorgenommen, um sie für den Gebrauch im öffentlichen Sektor anzupassen.
Die neuen Standards IPSAS 34 Separate Abschlüsse, IPSAS 35 Konzernabschlüsse, IPSAS 36 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, IPSAS 37 Gemeinsame Vereinbarungen und IPSAS 38 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen entsprechen der Praxis des IPSASB, seine IPSAS wo gegeben auf Grundlage der IFRS zu entwickeln. Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), unter dem der IPSASB angesiedelt ist, und der IASB hatten im November 2011 ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, das unter anderem die Zielsetzung enthielt, "die Sachverhalte der Finanzberichterstattung hervorzuheben, bei denen eine Angleichung der Vorschriften des IASB und des IPSASB notwendig ist".
Die neuen Standards basieren auf IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließlich der Änderungen, die 2012 in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und Investmentgesellschaften vorgenommen wurden. Die Standards des IPSASB stehen im Einklang mit den IASB-Verlautbarungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Abweichung als gerechtfertigt angesehen wurde (beispielsweise Änderung der Terminologie, Änderungen als Ergebnis der Erwägung des Zusammenwirkens mit staatlichen Finanzstatistiken und dem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder Änderungen, die Abweichungen zwischen den bestehenden IPSAS und den IFRS widerspiegeln).
Die neuen IPSAS treten für Abschlüsse in Kraft, die Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Zu einer früheren Anwendung wird ermutigt, wenn sich allerdings ein Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung entscheidet, ist dies anzugeben, und alle Standards des Pakets (IPSAS 34 bis IPSAS 38) sind zum selben zeitpunkt anzuwenden.
Alle neuen Standards sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich.