Januar

IPSASB veröffentlicht fünf Standards auf Grundlage des 'Konsolidierungspakets' des IASB

31.01.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat fünf Standards veröffentlicht, die der Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Unternehmen gewidmet sind. Die fünf internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) basieren auf dem 'Konsolidierungspaket', das der IASB im Mai 2011 zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen, der Equity-Methode, separaten Abschlüssen und Angaben herausgegeben hat. Der IPSASB hat jedoch eine Reihe von Änderungen an den IASB-Verlautbarungen vorgenommen, um sie für den Gebrauch im öffentlichen Sektor anzupassen.

Die neuen Standards IPSAS 34 Separate Abschlüsse, IPSAS 35 Konzernabschlüsse, IPSAS 36 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, IPSAS 37 Gemeinsame Vereinbarungen und IPSAS 38 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen entsprechen der Praxis des IPSASB, seine IPSAS wo gegeben auf Grundlage der IFRS zu entwickeln. Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), unter dem der IPSASB angesiedelt ist,  und der IASB hatten im November 2011 ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, das unter anderem die Zielsetzung enthielt, "die Sachverhalte der Finanzberichterstattung hervorzuheben, bei denen eine Angleichung der Vorschriften des IASB und des IPSASB notwendig ist".

Die neuen Standards basieren auf IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließlich der Änderungen, die 2012 in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und Investmentgesellschaften vorgenommen wurden. Die Standards des IPSASB stehen im Einklang mit den IASB-Verlautbarungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Abweichung als gerechtfertigt angesehen wurde (beispielsweise Änderung der Terminologie, Änderungen als Ergebnis der Erwägung des Zusammenwirkens mit staatlichen Finanzstatistiken und dem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung oder Änderungen, die Abweichungen zwischen den bestehenden IPSAS und den IFRS widerspiegeln).

Mit den Standards werden IPSAS 6 Konzern- und separate Abschlüsse, IPSAS 7 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen and IPSAS 8 Beteiligungen an Joint Ventures ersetzt. Da diese IPSAS ebenfalls auf den früheren IASB-Verlautbarungen basierten, sind die Änderungen, die sich für Unternehmen des öffentlichen Sektors ergeben, ähnlich denen, die gewinnorientierte Unternehmen bei der Übernahme des Konsolidierungspakets des IASB erfahren haben: einheitliches Beherrschungsmodell auf Grundlage von Beherrschung und Macht, Wegfall der anteiligen Konsolidierung und zahlreiche zusätzliche Angaben.

Die neuen IPSAS treten für Abschlüsse in Kraft, die Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Zu einer früheren Anwendung wird ermutigt, wenn sich allerdings ein Unternehmen für eine vorzeitige Anwendung entscheidet, ist dies anzugeben, und alle Standards des Pakets (IPSAS 34 bis IPSAS 38) sind zum selben zeitpunkt anzuwenden.

Alle neuen Standards sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich.

Tagesordnung für die nächste Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

30.01.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am 2. und 3. Februar 2015 zu einer gemeinsamen Sitzung in Zürich zusammenkommen. Ein Teil der Sitzung wird gemeinsam mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board) stattfinden.

Auf der Tagesordnung für die beiden Sitzungstage finden sich die folgenden Themen:

Montag, 2. Februar 2015, 11:15h-12:20h
Gemeinsame Sitzung mit dem Monitoring Board

  • Begrüßung und Einführung
  • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder - Aktuelles zur strategischen Planung
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB - Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten
  • Anwendung der IFRS weltweit

Dienstag, 3. Februar 2015, 16:15h-16:45h
Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

  • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder
  • Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC)
    • Aktueller Stand der fachlichen Tätigkeiten
    • IFRS für KMU
    • Berichterstattung über Projekte und in deren Rahmen getroffene Entscheidungen
    • Beiräte und Beratungsgruppen und die Zusammenarbeit mit dem DPOC
    • Korrespondenz, insbesondere Schreiben von EFRAG an die IFRS-Stiftung

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IPSASB veröffentlicht Standard zum erstmaligen Übergang auf IPSAS

30.01.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat IPSAS 33 'Erstmalige Anwendung der auf periodengerechter Abgrenzung basierenden IPSAS' veröffentlicht.

Der neue internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) ist sowohl dem Übergang von einer kameralistischen Rechnungslegung als auch dem Übergang von einer Rechnungslegung auf Grundlage der Doppik, die aber nicht den IPSAS entspricht, gewidmet. Es werden auch Misch- und Sonderformen adressiert. Der IPSASB betont, dass der neue IPSAS nicht auf Konvergenz mit den IFRS abzielt, dennoch habe er bei dessen Entwicklung die Übergangserleichterungen berücksichtigt, die in IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards gewährt werden.

Herausragendes Merkmal von IPSAS 33 ist, dass darin Erstanwendern drei Jahre Zeit gegeben wird, bestimmte Vermögenswerte und Schulden anzusetzen. Damit soll genügend Zeit gewährt werden, um verlässliche Modelle für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden während der Übergangszeit zu entwickeln. Zu diesen Vermögenswerten und Schulden gehören Vorräte, Anlageimmobilien, Sachanlagen, leistungsorientierte Pläne und andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer, biologische Vermögenswerte und Agrarprodukte, immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionen und die zugehörigen Schulden sowie Finanzinstrumente.

Der IPSASB ist sich bewusst, dass bei einer Inanspruchnahme der oben genannten Erleichterung eine getreue Darstellung und die Einhaltung der IPSAS beeinträchtigt werden und Erstanwender nicht in Anspruch nehmen können, die IPSAS vollständig einzuhalten, bis die Übergangserleichterungen auslaufen oder die entsprechenden Vermögenswerte und Schulden im Einklang mit den bestehenden IPSAS angesetzt und bewertet wurden. Dennoch glaubt der IPSASB, dass die Übergangszeit den Bedürfnissen sowohl der Ersteller als auch der Adressaten gerecht wird und sogar ein weiterer Anreiz für Unternehmen sein mag, auf IPSAS überzugehen. Er ermutigt Erstanwender allerdings, so bald wie möglich alle Vorschriften der einschlägigen IPSAS sobald wie möglich einzuhalten.

IPSAS 33 ist anzuwenden, wenn der erste IPSAS-Abschluss eines Erstanwenders eine Berichtsperiode betrifft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Der neue Standard und eine entsprechende Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.

GLASS weist auf Schwierigkeiten nicht Englisch sprechender ASAF-Mitglieder hin

30.01.2015

Die Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS) hat die Antwort auf den Fragebogen der IFRS-Stiftung veröffentlicht, mit dem die Sichtweisen nationaler Standardsetzer und regionaler Gremien zur Wirksamkeit des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) eingeholt werden sollen.

GLASS erläutert, dass die Mehrheit der Standardsetzer in Lateinamerika die Arbeit des ASAF für wichtig hält und sich für eine größere Verbreitung der ASAF-Aktivitäten in ihrer Region ausspricht. Gleichzeitig weisen die lateinamerikanischen Standardsetzer aber darauf hin, dass die Menge und der Umfang der ASAF-Papiere, die im Vorfeld der Sitzung verschickt werden sehr groß sind und gerade nicht English sprechende ASAF-Mitglieder bisweilen überfordert, da zusätzlich zu Menge und Umfang auch noch die Sprachbarriere zu überwinden ist.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite von GLASS zur Verfügung.

Japanisches Boardmitglied schreibt über die 'Erwartungen an Japan'

29.01.2015

Das IASB-Mitglied Takatsugu Ochi hat einen Artikel in KEIRIJOUHOU veröffentlicht, einem Rechnungslegungsjournal, das von Chuokeizaisha herausgegeben wird. Er schreibt über die japanischen Beiträge im ASAF, zum Rahmenkonzept und zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 sowie über die Übernahme der IFRS in Japan.

Der Artikel beginnt mit Überlegungen zum beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), zu dessen Mitgliedern auch der japanische Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) zählt. Och erläutert, dass der ASBJ, seit der IASB von einem bilateralen zu einem Modell gewechselt ist, das alle einschließt, zwei Papier beigesteuert hat, die allgemein Beachtung gefunden haben: Ist das sonstige Gesamtergebnis unnötig? und Sollte der Geschäfts- oder Firmenwert weiterhin nicht abgeschrieben werden? - Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zugehörige Angaben.

Ochi weist auch darauf hin, dass Japan mehrere Stabmitglieder entsendet, um den IASB zu unterstützen, und außerdem aktiv das Verbindungsbüro des IASB in den asiatisch-pazifischen Raum aktiv fördert. Dies zeigt für Ochi ebenfalls, dass die Standardsetzung des IASB umfassender geworden ist und dass Japan seine Chance nutzt.

Gleichzeitig ist Ochi der Meinung, dass ein Betrachten Japans als Außenseiter angesichts der fortschreitenden Ausweitung der Anwendung der IFRS in Japan der Vergangenheit angehören sollte:

Japan, das die Ausweitung der freiwilligen Anwendung der IFRS fördert und das eines der Länder ist, in denen die IFRS tatsächlich angewendet werden, hat begonnen, mit beiden Beinen auf der Erde an der Standardsetzung teilzunehmen und praktische Erfahrungen einfließen zu lassen.

Zugang zur englischen Übersetzung des Artikels von Ochi haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Tätigkeitsbericht 2014 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2015

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen hat sich auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Vorjahr stabilisiert.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung lag mit 13% leicht unter dem Vorjahreswert von 14%.
  • Eine Nachschau für 2013 hat gezeigt, dass aufgedeckte Fehler im nachfolgenden Abschluss korrigiert und Hinweise der DPR für die zukünftige Rechnungslegung von den Unternehmen umgesetzt wurden.
  • Einen Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit mit der ESMA bildete im Jahr 2014 die Mitwirkung der DPR und der BaFin in der Arbeitsgruppe zur Erstellung einheitlicher Leitlinien für ein europäisches Enforcement.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DPR in der Presseerklärung und im Tätigkeitsbericht selbst.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

27.01.2015

Im Nachgang seiner Januarsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Es haben sich zwei kleinere Verschiebungen ergeben, und der IASB hat ein neues Projekt mit begrenztem Umfang in sein Arbeitsprogramm aufgenommen, das er vom IFRS Interpretations Committee übernommen hat.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen

1. Quartal 2015

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2015*
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 2. Jahreshälfte 2015
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 1. Quartal 2015
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2015
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier Auswertung der Stellungnahmen 1. Quartal 2015

Bei den großen Projekten haben sich keine zeitlichen Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 18. Dezember 2014 ergeben.

Der Entwurf zur Bilanzierung von Downstream-Transaktionen und die Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 werden jetzt erst im zweiten Quartal 2015 erwartet.

Das neu in das Arbeitsprogramm aufgenommene Projekt betrifft IAS 19 und IFRIC 14 in Bezug auf die Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung und die Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans. Ein Entwurf soll im zweiten Quartal 2015 herausgegeben werden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 27. Januar 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

27.01.2015

Der neue EFRAG-Board wird am 10. Febuar 2015 zu seiner vierten Sitzung zusammenkommen. Herausragende Themen auf der Tagesordnung sind die Übernahme von IFRS 9 und IFRS 15.

Genauere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter und Zugang zu den Agendapapieren für die Sitzung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IPSASB-Videoreihe zur Übernahme und Umsetzung der IPSASs

27.01.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat drei Videos im Rahmen einer Reihe herausgegeben, in der die Herausforderungen und der Nutzen analysiert wird, wenn Regierungen die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und periodengerecht abgegrenzte Rechnungslegung einführen.

In den Videos, die zwischen 15 und 25 Minuten lang sind, beschreiben IPSASB-Mitglieder aus verschiedenen Rechtskreisen die Prozesse, die wesentlichen Details, den zeitlichen Ablauf und die gezogenen Lehren, die sich aus der Übernahme der IPSAS in ihrem jeweiligen Land ergeben haben. Die ersten drei Videos betreffen die folgenden Länder (alle Verknüpfungen auf die Internetseite des IPSASB):

Darüber hinaus hat der IPSASB seine Seite mit Informationen zur Übernahme und Umsetzung der IPSAS neu gestaltet.

Neues Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC

26.01.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat bekanntgegeben, dass Dr. Jens Freiberg ab März 2015neues Mitglied des IFRS-Fachausschusses des DRSC sein wird.

Freiberg folgt Prof. Dr. Andreas Barckow, der Ende letzten Jahres zum nächsten Präsidenten des DRSC gewählt wurde und dessen Stelle im IFRS-Fachausschuss mit Amtsantritt als Präsident am 1. März 2015 vakant wird.

Die vollständige Presseerklärung zur Berufung von Dr. Freiberg finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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