Juli

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Juni 2015

20.07.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 9. und 10. Juni 2015 in London stattfand. Die wichtigsten Themen waren die Agendakonsultation 2015, die Überprüfung der Satzung 2015 und die Strategie der IFRS-Stiftung für die Jahre 2015 bis 2017, wobei die beiden letztgenannten Punkte in geschlossener Sitzung behandelt wurden. Der Beirat erörterte außerdem die jüngsten Entwicklungen bei der IFRS-Übernahme in Japan, die Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen und die fachliche Agenda des IASB, insbesondere Forschungsprojekte und Leasingverhältnisse.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält insbesondere Folgendes fest:
  • Agendakonsultation 2015. Die Agendakonsultation wurde ausführlich diskutiert - sowohl inhaltlich als auch vom Aufbau. Wichtig war den Mitgliedern des Beirats, dass die Unterscheidung zur letzten Agendakonsultation deutlich hervorgehoben wird und dass das Möglichkeiten und Grenzen bei der Agendasetzung aufgezeigt werden. Der Beirat drückte auch Unterstützung dafür aus, strategische Fragen mit aufzunehmen.
  • IFRS-Übernahme in Japan. Der Beirat hielt eine generelle Verbesserung der Situation in Japan fest. Die Anzahl der freiwilligen IFRS-Anwender steigt beständig, und japanische Unternehmen erkennen die Vorteile einer IFRS-Anwendung. Das Klima allgemein wurde auch dadurch verbessert, dass es seit kurzem einen Corporate Governance-Kodex in Japan gibt.
  • Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen. Die IFRS-Stiftung ist dabei, die Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen zu eruieren. Der Beirat ermutigte die Stiftung, zu prüfen, ob es nicht einen strategischen Nutzen gibt, der aus der Erhebung zu ziehen wäre.
  • Forschungsprogramm. Der Beirat hob hervor, wie wichtig in diesem Fall eine klare und beständige Kommunikation sei. Dabei gehe es auch darum, welche Priorität des Forschungsprogramm hat und welche Ressourcen es in Anspruch nimmt. Es wurde auch die Frage erörtert, ob gegebenenfalls "störende" Forschungsprojekte mit aufgenommen werden sollten. Die Mitglieder des Beirats ermutigten den Stab, die Forschungsprojekte explizit in der Agendakonsultation zu behandeln.
  • Leasingverhältnisse. Der Beirat sieht keine Notwendigkeit für die Einrichtung einer Beratungsgruppe in Bezug auf den Übergang. Dieses Mittel sollte sparsam eingesetzt werden, und der neue Standard führe keine wesentlichen neuen Konzepte ein, auch wenn die Anwendung in einigen Fällen Ermessensentscheidungen erfordert. Entscheidet sich der IASB dennoch, eine Beratungsgruppe einzurichten, müsste dieses sinnvoll begründet werden. Wichtig sei die Kommunikation mit den nationalen Standardsetzern und eine Überwachung der Umsetzung, falls dennoch Probleme auftreten sollten. Auch die Auswirkungsanalyse sei ein sehr wichtiges Dokument, in dem auf jeden Fall die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP herausgearbeitet werden sollten.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 2. und 3. November 2015 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Neuer EFRAG-Statusbericht

20.07.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt, um kürzlich erfolgte Abstimmungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) zu zeigen.

Der RAR hat sich für die Übernahme der folgenden Änderungen des IASB für die Anwendung in Europa ausgesprochen:

  • Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) (Juni 2014),
  • Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) (Mai 2014) und
  • Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) (Mai 2014).

Sie können sich den aktualisierten englischsprachigen Bericht hier herunterladen.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung setzt Erörterungen fort

16.07.2015

Die fünfte Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) fand am 13. Juli 2015 statt.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Einführende Bemerkungen
  • Aktueller Stand des Projekts
  • An einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen
  • Kreditkarten
  • Praktische Hilfsmittel für Portfolien und Anwendung der Beschränkung in Bezug auf  variable Gegenleistungen
  • Bei Übergang erfüllte Verträge
  • Anwendung der Reihenvorschrift und Zuweisung bedingter Gegenleistungen
  • Praktische Hilfsmittel für Fortschrittsbemessung in Bezug auf die vollständige Erfüllung einer Leistungsverpflichtung
  • Bemessung der Fortschritts, wenn mehrere Güter oder Dienstleistungen in einer Leistungsverpflichtung zusammengefasst sind
  • Bestimmung wann Beherrschung einer Ware übergeht
  • Bilanzierung von Wiederauffüllungsgebühren und zugehörigen Kosten

Unsere US-Amerikanischen Kollegen haben einen englischsprachigen Snapshot erstellt, in dem sie die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst haben. Den Stand der Gesamterörterungen bis vor der Sitzung können Sie der Übersicht aller bisher behandelten Einreichungen oder noch zu behandelnden Einreichungen nebst Zusammenfassung, aktuellem Stand und Verknüpfung auf Agendapapiere auf der Internetseite des IASB entnehmen (Stand des Dokuments 7. Juli 2015).

FRC bringt auch Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich seiner neuen Rechnungslegungstandards

16.07.2015

Als Großbritannien 2013 seine nationalen Rechnungslegungstandards mit einem auf dem IFRS für KMU basierenden Standard ersetzte, wurde der Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) beibehalten. Heute hat der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) eine Reihe von Änderungen herausgegeben, mit denen die neuen Rechnungslegungsstandards aktualisiert und in vielen Fällen vereinfacht werden. Dazu gehören auch neue Vorschriften für kleine und Kleinstunternehmen sowie die Rücknahme des FRSSE. Die Änderungen erfolgen zum größten Teil als Reaktion auf die Umsetzung der neuen EU-Rechnungslegungsrichtlinie.

Die Änderungen zerfallen in drei große Blöcke:

  • ein neuer Standard FRS 105 Der auf Kleinstunternehmen anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard;
  • ein eneur Abschnitt 1A Kleine Unternehmen im Standard FRS 102 Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard; und
  • andere Änderungen, die notwendig sind, um eine weitere Einhaltung des britischen Gesellschaftsrechts zu gewährleisten.

EFRAG hält längere Kommentierungsfrist für Rahmenkonzeptentwurf für notwendig

16.07.2015

Wie bereits bei der Veröffentlichung des Konsultationspapiers zum vorgeschlagenen neuen Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung angekündigt, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den IASB aufgefordert, die Kommentierungsfrist für den Entwurf um zwei Monate zu verlängern.

EFRAG führt die folgenden Gründe an:

  • Das Projekt zum Rahmenkonzept ist von großer Bedeutung und wird grundlegende Auswirkungen auf die künftige Standardsetzung haben. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Anwender ausreichend Zeit haben, um die Vorschläge im Entwurf zu prüfen.
  • Der IASB hatte argumentiert, dass eine Kommentierungsfrist von 150 Tagen ausreichend sei, da die Anwender mit den Inhalten des Entwurfs bereits aus dem Diskussionspapier vom Juli 2013 vertraut sein. EFRAG hält jedoch dagegen, dass es im Vergleich zum Diskussionspapier bedeutende Änderungen gegeben habe.
  • Nach Meinung von EFRAG enthält der Entwurf nicht genügend prinzipienbasierte Leitlinien zur Auswahl von Bewertungsmaßstäben und zur Frage, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen ist. EFRAG ist der Ansicht, dass einige Anwender gegebenenfalls eigene Vorschläge dazu entwickeln und unterbreiten wollen, wie diese Sachverhalte gelöst werden könnten. Dies würde zusätzlich Zeit erfordern.
  • In einigen Rechtskreisen würde die Zeit, die für eine Erörterung der Vorschläge zur Verfügung steht, durch eine vorher erforderliche Übersetzung eingeschränkt.
  • Die zur Verfügung stehende Zeit wird gegebenenfalls auch durch die Notwendigkeit beschränkt, auf andere Dokumente zu reagieren, die von der IFRS-Stiftung herausgegeben werden (demnächst erwartete Agendakonsultation und Überprüfung der Satzung 2015).

Weiterführende Informationen und Zugang zum Schreiben an den IASB finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Über das EFRAG-Konsultationspapier zum Rahmenkonzept hatten wir bereits Anfang dieses Monats berichtet.

FMA veröffentlicht Informationen zum IFRS-Pre-Clearance-Verfahren

16.07.2015

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Informationen zum Pre-Clearance-Verfahren veröffentlicht, in dessen Rahmen sich Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des österreichischen Rechnungslegungskontrollgesetzes fallen, zwecks Prävention und Fehlervermeidungan die FMA wenden können.

Das Verfahren wird nur für IFRS-Abschlüsse angeboten. Es wird auch klargestellt, dass das Pre-Clearance-Verfahren nur für konkrete Bilanzierungssachverhalte und nicht für allgemeine Bilanzierungsanfragen, die die Interpretation der IFRS oder die Klärung von Auslegungsfragen betreffen, zur Verfügung steht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der FMA.

Neues Papier in der EFRAG-Publikationsreihe 'Short Discussion Series' zum Thema Kapitalflussrechnung

15.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Rahmen ihrer 'Short Discussion Series'-Reihe ein weiteres Diskussionspapier veröffentlicht. Die Reihe ist aktuellen und problematischen Themen gewidmet und hat das Ziel, die Diskussion unter europäischen Anwendern anzustoßen und dem IASB bei der Adressierung übergreifender Probleme in der Finanzberichterstattung zu unterstützen.

Das neue Papier ist der Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute und möglichen Alternativen  gewidmet. Die folgenden Aspekte werden behandelt:

  • Zusammenfassung der Vorschriften und des beabsichtigten Nutzens von IAS 7
  • Vorschriften in IAS 7, die von direkter Relevanz in Bezug auf Finanzinstitute sind, einschließlich Anmerkungen zur Entscheidungsnützlichkeit dieser Vorschriften
  • Erörterung von Alternativen in Bezug auf:
    • Informationen zur Liquidität
    • Informationen zu Veränderungen in Vermögenswerten und Schulden
    • Besondere Aspekte in Bezug auf Finanzinstitute
    • Kleinere Verbesserungsmöglichkeiten

Das vorliegende fünfte Diskussionspapier der Reihe kann bis zum 31. März 2016 von der interessierten Öffentlichkeit kommentiert werden. Die entsprechende Presseerklärung sowie das Diskussionspapier (beides in englischer Sprache) kann von der EFRAG Internetseite heruntergeladen werden.

Frühere Diskussionspapiere in der Reihe waren die folgenden:

 

IFRS-Konferenz für Finanzinstitute von IFRS-Stiftung und ICAEW

15.07.2015

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) Gastgeber einer Konferenz für Finanzinstitute am 15. September 2015 in London sein, bei der es um Umsetzungsfragen und eine Analyse der wesentlichen neuen Standards gehen soll.

Zu den Rednern bei der Konferenz gehören der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst und weitere IASB-Boardmitglieder. Auf dem Programm stehen zwei Podiumsdiskussionen und diverse Vorträge:

IFRS-Konferenz für Finanzinstitute, London, 15. September 2015

Begrüßung

Hauptansprache

Podiumsdiskussion: Transparenz und aufsichtliche Vorschriften: Die Auswirkungen des Modells der erwarteten Verluste

Vortrag: Erfahrungen eines Planers einer Übernahme

Vortrag: Strategische Entscheidungen bei der Anwendung des Modells der erwarteten Verluste

Vortrag: Integrierung von Risiken und Finanzierung: Praktische Sachverhalte und Tipps

Vortrag: Die Prüfung erwarteter Verluste unter IFRS 9: Die kommenden Herausforderungen

Podiumsdiskussion: Praxiseinblicke und Aspekte für die erfolgreiche Umsezung

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Internetseite des ICAEW.

Festveranstaltung zur Verabschiedung von Dr. Liesel Knorr

15.07.2015

Am 2. Juli 2015 ehrte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seine langjährige Generalsekretärin und Präsidentin, Frau Dr. h.c. Liesel Knorr, mit einer Festveranstaltung, an der Weggefährten der letzten 17 Jahre aus dem In- und Ausland teilnahmen. Teil der Veranstaltung war auch eine Podiumsdiskussion zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung, an der auch Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, teilnahm.

Die Podiumsteilnehmer - Frau Knorr selbst, Hans Hoogervorst, Prof. Dr. Joachim Gassen von der Humboldt Universität, der frühere stellvertretende Vorsitzende des IFRS-Beirats Dr. Christoph Hütten und Heiner Kompenhans (Assurance leader von Deloitte Deutschland) - erörterten die Übernahme der IFRS weltweit, alternative Finanzkennzahlen, die Frage, wie viele Standardsetzer wir eiegentlich brauchen, die Agendakonsultation, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Ermessensentscheidungen in der Rechnungslegung, die Rolle der Forschung in der Rechnungslegung und andere Themen.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC haben Sie Zugriff auf Aufzeichungen von der Festveranstaltung - die Podiumsdiskussion zur Zukunft der internationalen Rechnungslegung ist Gegenstand der Aufzeichnung "DRSC-Festveranstaltung zur Verabschiedung von Liesel Knorr - Teil 2" (die Diskussion beginnt etwa bei 6 Minuten 30 Sekunden). Über die Presseerklärung haben sie auch Zugang zu einer satirischen Würdigung des Lebenswerks von Frau Knorr durch Herrn Sebastian Hakelmacher.

'Europa verwandelt: Die langfristigen Auswirkungen der IFRS'

15.07.2015

Die EU-Kommission hat ihre Evaluierung der Verordnung in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeschlossen und einen entsprechenden Bericht veröffentlicht. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, geht in seiner neuesten Kolumne der Frage nach, wie die Entscheidung für die Übernahme der IFRS 2002 Europa verwandelt hat.

Bruce spannt dabei einen weiten Bogen, der nicht nur den abschließenden Bericht und die darauf folgende Konferenz in Riga umfasst, sondern auch auf die Situation in den Vereinigten Staaten eingeht.

Zur neuesten Kolumne von Robert Bruce in englischer Sprache gelangen Sie hier.

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