Zwei neue AFRAC-Stellungnahmen

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15.07.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei neue Stellungnahmen, "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" und "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches", veröffentlicht.

Die Stellungnahme "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss" behandelt die Frage, wann eine typische österreichische Bau-Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) in den Anwendungsbereich von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen fällt und wie sie zu klassifizieren ist, wenn IFRS 11 nicht anwendbar ist. Außerdem befasst sich die Stellungnahme mit der Frage, ob eine gemäß IFRS 11 darzustellende österreichische Bau-ARGE in ihrer typischen Ausprägung gemäß Bau-ARGE-Geschäftsordnung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren ist. Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme "Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches" beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Personalrückstellungen. In der Stellungnahme werden zunächst die wichtigsten Begriffe definiert. Anschließend wird auf die Bewertung von Rückstellungen für Pensionen, von Rückstellungen für Abfertigungen, von Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie von Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Rückstellungen eingegangen. Außerdem werden der Ausweis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben im Anhang thematisisert. Sie können sich die Stellungnahme hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

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