AOSSG warnt vor Verschiebungen von Zeitpunkten des Inkraftretens

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09.07.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2015/2 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15' eingereicht. Die AOSSG unterstützt in diesem Fall die Verschiebung, warnt des IASB aber davor, einen 'Präzedenzfall für Anwender zu schaffen, die Änderungen an den Zeitpunkten anderer Standards fordern, wenn die Umsetzung sich als Herausforderung herausstellt'.

Der IASB hatte im Mai 2015 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufzuschieben, um Unternehmen zusätzlich Zeit zu geben, gezielte Klarstellungen von IFRS 15, die der IASB demnächst in einem Entwurf vorschlagen will, umzusetzen. Außerdem wird mit der vorgeschlagene Verschiebung anerkannt, dass IFRS 15 später als ursprünglich herausgegeben wurde, sodass die Umsetzungszeit kürzer als erwartet ausfiel. Die AOSSG sieht zwar in diesem Fall die Validität der Argumente, sie ist aber der Meinung, dass der IASB versuchen sollte ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden:

Prinzipiell ist die AOSSG der Meinung, dass der IASB einen ausreichenden Konsultationsprozess durchführen sollte, bei dem jeder Aspekt eines Standards (einschließlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens) sorgfältig erwogen wird, bevor der Standard finalisiert wird. Obwohl die AOSSG allgemein der Notwendigkeit zustimmt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens in diesem Fall zu verschieben, ermutigt die AOSSG den IASB, Verbesserungen seines Konsultationsprozesses vor dem Hintergrund der gezogenen Lehren zu eruieren, sodass das Risiko, den Zeitpunkt des Inkrafttretens künftiger Standards zu verzögern, minimiert wird.

Die AOSSG unterbreitet zwei Vorschläge, wie dies erreicht werden kann:

  • Der IASB könnte einen Protokollschritt einführen, der vorsieht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens neu erörtert wird, wenn ein Standard später als erwartet herausgegeben wird; bzw. es könnte auch vorgeschrieben werden, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst unmittelbar vor Veröffentlichung des Standards zu entscheiden.
  • Der IASB könnte eine Formel entwickeln, anhand derer die vorläufig benötigte Umsetzungszeit ermittelt wird, wenn über den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Standards entschieden wird.

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