DRSC nimmt Stellung zu einem BMJV-Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

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10.07.2015

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie vorgelegt, zu dem das DRSC Stellung nimmt.

Mit der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne ("CSR-Richtlinie"), die im November 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, werden bestimmte große Unternehmen zur Bereitstellung von Informationen zu nichtfinanziellen Aspekten (wie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption) sowie zur Diversität bei der Zusammensetzung von Aufsichts-, Leitungs- und Kontrollgremien verpflichtet. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in das nationale Recht umzusetzen.

Das DRSC befürwortet in seiner Stellungnahme an das BMJV die geplante 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die neuen Berichtsanforderungen umsichtig in die bestehende Lageberichterstattung eingefügt werden sollten. Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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